12.18

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Wichtigste ist, dass alle Unterstützungsmaßnahmen gerecht sind – das ist das Ent­scheidende! – und niemand, dem etwas zusteht, ausgeschlossen wird. Deswegen ist es auch gut und wichtig, dass man auf der einen Seite die bäuerliche Bevölkerung bedient, gleichzeitig wäre es aber auch wichtig, dass der unverschuldet arbeitslos gewordenen Bevölkerung auch etwas vergütet wird und die Nettoersatzrate für das Arbeitslosengeld von 55 Prozent eben auf 70 Prozent erhöht wird. Also man kann da nicht das eine gegen das andere ausspielen.

Es wäre aber auch wichtig, dass man sich auf geltende Gesetze verlassen kann: auf das Epidemiegesetz, das die Regierung zu Beginn dieser Krise ausgehebelt und durch die Covid-19-Gesetze ersetzt hat. Es ist doch unglaublich, dass sich ein Unternehmer auf bestehende Gesetze nicht verlassen kann. Nach dem Epidemiegesetz hätte es einen Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs gegeben. Das wurde ausgehebelt.

Sie wissen, ich setze mich immer auch für all jene ein, die man vergessen hat. Ich spre­che heute nicht über die Privatvermieter. Ich habe drei Monate lang hier im Hohen Haus dafür gekämpft, dass die privaten Vermieter von Ferienwohnungen ebenfalls entschädigt werden. Nach drei Monaten Kampf ist es tatsächlich gelungen, dies umzusetzen. (Ruf bei der SPÖ: Mit unserer Unterstützung!) Im Ausschuss wurde ich nur von der SPÖ unterstützt. Die ÖVP, die Grünen und auch die NEOS haben sich gegen diesen An­spruch ausgesprochen. Der dreimonatige Einsatz war aber von Erfolg gekrönt.

Heute habe ich ein weiteres Beispiel, bei dem es ebenfalls um Gerechtigkeit geht: Ge­schätzte Frau Minister, Sie haben ein Programm erlassen, den Comebackzuschuss für Film- und TV-Produktionen. Wenn man sich diesen Zuschuss, dieses Programm ansieht, dann stellt man fest, dass Unternehmen in Österreich, heimische Unternehmen, wieder einmal durch den Rost fallen.

Es gibt unter anderem einige Unternehmer, die tolle Dokumentationen produzieren, von diesem Förderprogramm aber nicht erfasst sind. (Der Redner hält eine DVD mit dem Titel „Die Schönheit der Alpen“ in die Höhe.) Ich darf auf eine Firma verweisen, die preis­gekrönte Dokumentationen macht, zum Beispiel im Rahmen der Reihe „Die letzten Pa­radiese“ die Trilogie „Die Schönheit der Alpen“, empfohlen vom Alpenverein. Das sind Eigenproduktionen, welche die Firma Melodie TV mit eigenem Fernsehsender produ­ziert. Weitere Produktionen (eine weitere DVD in die Höhe haltend) sind Dokumenta­tionen in der Reihe „Blauer Himmel, weiße Berge & a Musi“, zum Beispiel über die Schönheit Osttirols, das ich als Urlaubsland nur weiterempfehlen kann. Das alles sind Eigenproduktionen, in denen Land, Leute und Musikgruppen in einem 24-Stunden-Pro­gramm präsentiert werden. Die Dokumentationen werden aufwendig selbst produziert. Es sind preisgekrönte Produktionen, die sogar ORF III regelmäßig ausstrahlt.

Nun fallen diese Produktionen, geschätzte Frau Minister, zur Gänze aus diesem Come­backbonus (ein Schriftstück in die Höhe haltend) heraus, was nicht einzusehen ist, zumal diese Firmen die einzigen überhaupt sind, die sich noch um die Genres Volksmusik, Schlagermusik kümmern, weil der ORF (Ruf bei der SPÖ: Wir sind beim Einser!) diese Segmente eingestellt hat. (Ruf bei der SPÖ: Bist du beim richtigen Tagesordnungs­punkt?!) Deswegen bitte ich noch einmal, wenn es um Fairness geht (neuerliche Zwi­schenrufe bei der SPÖ – Abg. Maurer: ... Konjunkturpaket ...!), auch zu berücksichtigen, dass man österreichische Unternehmen, die wichtige Dokumentationen über unsere Landschaften produzieren, die Tourismuswerbung betreiben, nicht durch den Rost fallen lässt, sondern sie bei diesen Förderungen mit umfasst. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hau­ser überreicht Bundesministerin Schramböck einige DVDs.)

12.23

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.