14.26

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ministerinnen und Minister! Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es breiten Konsens, wie es ausschaut, und diesen Konsens gibt es auch in der Bundes­regierung, wenn es darum geht, die Vorreiterrolle Österreichs im Bereich der Digitalisie­rung voranzutreiben und zu stärken.

Ein Erfolg in diesem Bereich hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter ande­rem auch von der Verfügbarkeit von gigabitfähigen Anschlüssen. In diesem Zusammen­hang haben wir im Regierungsprogramm festgehalten, diese auch flächendeckend ver­fügbar zu machen.

Wie bekannt, hätte die Frequenzauktion für den Ausbau der neuen Mobilfunktechnologie bereits im April stattfinden sollen; aufgrund der Coronakrise wurde diese auf den August verschoben. Doch mit der Krise kam nicht nur eine zeitliche Verschiebung, sondern es kamen auch wirtschaftliche Unsicherheiten für Unternehmerinnen und Unternehmer.

In dieser Situation nichts zu tun, würde ein wesentliches Risiko beim Ausbau von Infra­strukturmaßnahmen bedeuten, was zwangsläufig dem Wirtschaftsstandort, der Wettbe­werbsfähigkeit und den NutzerInnen schaden würde. Um das zu verhindern und auch um den Investitionsmotor anzukurbeln, braucht es Maßnahmen – Maßnahmen, die si­cherstellen, dass man auch in der aktuellen Krisensituation einen Mehrwert generieren kann.

Ziel der vorliegenden Änderung im Telekommunikationsgesetz ist es, jenen Unterneh­men, die an der Frequenzversteigerung teilnehmen, durch Investitionsanreize mehr Spielräume zu verschaffen. Wie soll das konkret aussehen? – Nach dem derzeitigen Stand müssen die Entgelte nach einer erfolgreichen Ersteigerung innerhalb von acht Wochen geleistet werden. Die Änderung sieht vor, diesen Zeitraum auf maximal zwölf Monate zu erstrecken, dabei sind Stundungen und Ratenzahlungen möglich. Outcome dieser Maßnahme: Unternehmen werden kurzfristig entlastet, ohne dass es zu budgetä­ren Mindereinnahmen kommt, denn die Einnahmen benötigen wir dann wiederum für einen weiteren Ausbau.

Warum der Ausbau für NutzerInnen wichtig ist, wird durch verschiedene aktuelle Erhe­bungen hinsichtlich der Verwendung von Telekommunikationsmitteln offensichtlich, denn Jahr für Jahr zeigt sich, dass die in Österreich lebenden Menschen immer mehr mit dem Handy telefonieren und der Datenverkehr im Mobilfunkbereich massiv zulegt.

Dies ist auch im Anstieg des mobilen Datenverbrauchs ersichtlich, der beispielsweise von 2018 auf 2019 um ganze 30 Prozent gestiegen ist – übrigens ein Trend, der auch infolge der aktuellen Krise stark sichtbar geworden ist, denn nie zuvor hat man sich in so vielen Lebensbereichen auf digitale, hier besonders auch auf mobile Kommunika­tionsinfrastruktur verlassen. Ob in der Arbeitswelt oder im Privatleben, es war uns auch während des Lockdowns großteils möglich, miteinander Kontakt zu halten und in man­cherlei Hinsicht Arbeitsprozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.

Auch im Hinblick auf diesen Aspekt ist es also dringend notwendig, dass wir Schritte setzen, um den Mobilfunkausbau voranzutreiben und abzusichern. Der vorliegende Ge­setzentwurf bietet daher nicht nur Erleichterungen für Investitionen, sondern stellt eine dringend notwendige Maßnahme für die Gewährleistung einer modernen Kommunika­tionsinfrastruktur dar. Im Ausschuss waren wir uns einig, ich hoffe auch hier auf breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Elisabeth Köstinger gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.