14.42

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wertvollste Ressource unseres Lan­des ist zweifelsfrei – ich glaube, da sind wir uns alle einig – unser Wissen, unser Können, unser Know-how. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Wissenschaft und Forschung zentral für unser Bestehen, für das Prosperieren unseres Landes und die Zukunftsfähig­keit unserer Gesellschaft sind.

Damit die Pflanze Wissenschaft und Forschung – ich bemühe hier bewusst ein botani­sches Bild, vielleicht macht es das den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der ÖVP jetzt leichter, sich doch noch einen Ruck zu geben – wachsen und gedei­hen kann, braucht sie Ressourcen. Finanzierung, wissenschaftliche Freiheit und Pla­nungssicherheit verhalten sich zu Wissenschaft und Forschung wie Licht und Wasser zu Pflanzen. Sie sind die Grundlage für Wachstum und für eine erfolgreiche Ernte. Das gilt nicht nur für den Bereich des Klimaschutzes, das gilt auch für den Bereich – und wir sind uns dessen in Coronazeiten sehr bewusst geworden – der biomedizinischen Forschung.

Gestern hatte ich das Vergnügen, durch den Campus Vienna Biocenter zu schlendern. Das war wirklich ein Déjà-vu, denn ich habe dort von 1995 bis 1997 geforscht, und da­mals waren dort nur die Universität Wien und das IMP vorhanden – das war’s. Mitt­lerweile sind dort nicht nur weitere Universitäten und Institute der Akademie der Wis­senschaften dazugekommen, sondern auch 27 Unternehmen, die sich ganz bewusst in der Nähe der Grundlagenforschung angesiedelt haben. Dank 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 81 Nationen, die dort forschen, ist dort eine unglaubliche Kraft zu spüren. – Das gedeiht auf österreichischem wissenschaftlichem Boden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Was Wissenschaft kann, haben wir aber auch im Ausschuss präsentiert bekommen, durch die Zehnjahresevaluierung des IST Austria, des Institute of Science and Techno­logy Austria, in Gugging. Das Institut wurde auf zehnjähriger Finanzierungsbasis, mit Planungsfreiheit und wissenschaftlicher Freiheit, gegründet. Es spielt mittlerweile in der Champions League der internationalen Forschungsinstitutionen, ist unter den top drei und auf Augenhöhe mit der Nummer eins, dem Weizmann Institute. – Das alles ist öster­reichische Wissenschaft und Forschung.

So, zum Forschungsfinanzierungsgesetz, wie wir es hier vorliegen haben – es gibt viel Gutes, das ist schon gesagt worden –: dreijährige Planungssicherheit – wunderbar, ein schöner erster wichtiger Schritt; auch die Entbürokratisierung, die damit verbunden ist – gut; Budgetkürzungsverbot – auch gut.

Was aber weiterhin fehlt, und das ist so ein zentraler Teil, ist der budgetäre Wachstums­pfad – liebe Eva Blimlinger, du hast es schon angesprochen –, das ist die finanzielle Planungssicherheit. Das Gesetz, wie es jetzt am Tisch liegt, ist, und da komme ich wie­der zum botanischen Bild, die Grundwasserversorgung, und dass die nicht immer aus­reichend ist, haben wir am Beispiel Neusiedler See heuer schon gesehen. Wir brauchen Licht, wir brauchen Regen, wir brauchen Biodünger, damit Forschung und Entwicklung wachsen kann.

Wenn in dieses Gesetz eine Exitoption eingebaut ist, die „Leistungsfähigkeit des Bun­des“ heißt, und wenn daran die Finanzierung gebunden wird, dann stellt es mir die Na­ckenhaare auf, denn wir leben in Coronazeiten, wir haben 50 Milliarden Euro, die gut investiert sind, aber ich bin gespannt, was am Ende des Tages für Forschung und Ent­wicklung überbleibt.

Ich möchte mir gerne vorstellen, was Wissenschaft und Forschung tun und schaffen könnte, würden wir Planungssicherheit, eine ausreichende Finanzierung und Hand­lungsautonomie der Agenturen haben. Deshalb darf ich folgenden Abänderungsantrag aller Oppositionsparteien einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Mar­tina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art 1 § 1 Abs. 1 lautet:

„§ 1. (1) Ziele dieses Bundesgesetzes sind:

1. die strategische Ausrichtung und Steuerung sowie die langfristige, wachstumsorien­tierte Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI),

2. eine Wachstumsorientierung ist zumindest dann gegeben, wenn die jährliche Erhö­hung des Globalbudgets 31.03 sowie der Untergliederungen 33 und 34 des Bundes­voranschlages sowie die jährlichen Fördermittel gemäß dem Bundesgesetz über die Na­tionalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsge­setz) um insgesamt 5 v.H. des Vorjahresbudgets (ausgehend vom Budgetjahr 2020) in­flationsbereinigt erfolgt,

3. die Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausfüh­rung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstruk­turen,

4. die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen und

5. die Verwendung der Fördermittel durch die zentralen Einrichtungen im Sinne des § 3 erfolgt innerhalb der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen in Autonomie.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

14.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag.a Mar­tina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (239 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge­setz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfi­nanzierungsgesetz – FoFinaG) erlassen wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Ge­setz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsförderungs­gesellschaftsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das IST-Austria-Gesetz, das OeAD-Gesetz und das ÖAW-Gesetz geändert werden (Forschungsfinanzierungsnovel­le 2020)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art 1 § 1 Abs. 1 lautet:

㤠1. (1) Ziele dieses Bundesgesetzes sind:

1.         die strategische Ausrichtung und Steuerung sowie die langfristige, wachstums­orientierte Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI),

2.         eine Wachstumsorientierung ist zumindest dann gegeben, wenn die jährliche Er­höhung des Globalbudgets 31.03 sowie der Untergliederungen 33 und 34 des Bundesvoranschlages sowie die jährlichen Fördermittel gemäß dem Bundesge­setz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) um insgesamt 5 v.H. des Vorjahresbudgets (ausgehend vom Budgetjahr 2020) inflationsbereinigt erfolgt,

3.         die Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Aus­führung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umset­zungsstrukturen,

4.         die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen und

5.         die Verwendung der Fördermittel durch die zentralen Einrichtungen im Sinne des § 3 erfolgt innerhalb der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen in Autono­mie.“

Begründung

Im Jahr 2019 wurden von den österreichischen Ausgaben für Forschung und Entwick­lung rund 35 Prozent öffentlich finanziert, wobei insgesamt 29,78 Prozent auf den Bund entfielen. Für die von Österreich verfolgte Frontrunner-Strategie im Forschungsbereich ist es zentral, dass die Forschungsmittel einerseits kontinuierlich erhöht werden und an­dererseits eine Planbarkeit des Einsatzes dieser Mittel gegeben ist.

Die lange Diskussion um die Einführung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes war stets von der Idee eines Wachstumspfades geleitet, daher ist es notwendig, entspre­chende Mittelsteigerungen auch als Ziel dieses Gesetzes zu definieren. Diese Zielset­zung soll über eine normierte, jährliche Steigerung für das Globalbudget 31.03 sowie die Untergliederungen 33 und 34 des Bundesvoranschlages sowie der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (inklusive des sogenannten Österreichfonds) erreicht werden. Die inflationsbereinigte Mindeststeigerung von 5% gegenüber dem Vor­jahresbudget bezieht sich auf die Gesamtsumme der förderrelevanten Bundesmittel, sodass innerhalb der budgetären Einzelpositionen Abstufungen vorgenommen werden können.

Die zentralen Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sollen die vereinbarten Fördermit­tel autonom – im Sinne eines Globalbudgets analog den Universitäten - verwalten, um eine größtmögliche Programmflexibilität im Rahmen des FTI-Paktes zu gewährleisten. Durch diese Regelung wird auch die Funktion von Begleitgesprächen als Informations­instrument exakter definiert.

Durch die Bereitstellung ausreichender Mittel und einem kontinuierlichen Wachstum kann die Zielsetzung, in die Gruppe der europäischen und weltweiten Forschungs-Spit­zenreiter vorzustoßen, erreicht werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.