14.42
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wertvollste Ressource unseres Landes ist zweifelsfrei – ich glaube, da sind wir uns alle einig – unser Wissen, unser Können, unser Know-how. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Wissenschaft und Forschung zentral für unser Bestehen, für das Prosperieren unseres Landes und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sind.
Damit die Pflanze Wissenschaft und Forschung – ich bemühe hier bewusst ein botanisches Bild, vielleicht macht es das den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der ÖVP jetzt leichter, sich doch noch einen Ruck zu geben – wachsen und gedeihen kann, braucht sie Ressourcen. Finanzierung, wissenschaftliche Freiheit und Planungssicherheit verhalten sich zu Wissenschaft und Forschung wie Licht und Wasser zu Pflanzen. Sie sind die Grundlage für Wachstum und für eine erfolgreiche Ernte. Das gilt nicht nur für den Bereich des Klimaschutzes, das gilt auch für den Bereich – und wir sind uns dessen in Coronazeiten sehr bewusst geworden – der biomedizinischen Forschung.
Gestern hatte ich das Vergnügen, durch den Campus Vienna Biocenter zu schlendern. Das war wirklich ein Déjà-vu, denn ich habe dort von 1995 bis 1997 geforscht, und damals waren dort nur die Universität Wien und das IMP vorhanden – das war’s. Mittlerweile sind dort nicht nur weitere Universitäten und Institute der Akademie der Wissenschaften dazugekommen, sondern auch 27 Unternehmen, die sich ganz bewusst in der Nähe der Grundlagenforschung angesiedelt haben. Dank 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 81 Nationen, die dort forschen, ist dort eine unglaubliche Kraft zu spüren. – Das gedeiht auf österreichischem wissenschaftlichem Boden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Was Wissenschaft kann, haben wir aber auch im Ausschuss präsentiert bekommen, durch die Zehnjahresevaluierung des IST Austria, des Institute of Science and Technology Austria, in Gugging. Das Institut wurde auf zehnjähriger Finanzierungsbasis, mit Planungsfreiheit und wissenschaftlicher Freiheit, gegründet. Es spielt mittlerweile in der Champions League der internationalen Forschungsinstitutionen, ist unter den top drei und auf Augenhöhe mit der Nummer eins, dem Weizmann Institute. – Das alles ist österreichische Wissenschaft und Forschung.
So, zum Forschungsfinanzierungsgesetz, wie wir es hier vorliegen haben – es gibt viel Gutes, das ist schon gesagt worden –: dreijährige Planungssicherheit – wunderbar, ein schöner erster wichtiger Schritt; auch die Entbürokratisierung, die damit verbunden ist – gut; Budgetkürzungsverbot – auch gut.
Was aber weiterhin fehlt, und das ist so ein zentraler Teil, ist der budgetäre Wachstumspfad – liebe Eva Blimlinger, du hast es schon angesprochen –, das ist die finanzielle Planungssicherheit. Das Gesetz, wie es jetzt am Tisch liegt, ist, und da komme ich wieder zum botanischen Bild, die Grundwasserversorgung, und dass die nicht immer ausreichend ist, haben wir am Beispiel Neusiedler See heuer schon gesehen. Wir brauchen Licht, wir brauchen Regen, wir brauchen Biodünger, damit Forschung und Entwicklung wachsen kann.
Wenn in dieses Gesetz eine Exitoption eingebaut ist, die „Leistungsfähigkeit des Bundes“ heißt, und wenn daran die Finanzierung gebunden wird, dann stellt es mir die Nackenhaare auf, denn wir leben in Coronazeiten, wir haben 50 Milliarden Euro, die gut investiert sind, aber ich bin gespannt, was am Ende des Tages für Forschung und Entwicklung überbleibt.
Ich möchte mir gerne vorstellen, was Wissenschaft und Forschung tun und schaffen könnte, würden wir Planungssicherheit, eine ausreichende Finanzierung und Handlungsautonomie der Agenturen haben. Deshalb darf ich folgenden Abänderungsantrag aller Oppositionsparteien einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Art 1 § 1 Abs. 1 lautet:
„§ 1. (1) Ziele dieses Bundesgesetzes sind:
1. die strategische Ausrichtung und Steuerung sowie die langfristige, wachstumsorientierte Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI),
2. eine Wachstumsorientierung ist zumindest dann gegeben, wenn die jährliche Erhöhung des Globalbudgets 31.03 sowie der Untergliederungen 33 und 34 des Bundesvoranschlages sowie die jährlichen Fördermittel gemäß dem Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) um insgesamt 5 v.H. des Vorjahresbudgets (ausgehend vom Budgetjahr 2020) inflationsbereinigt erfolgt,
3. die Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausführung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstrukturen,
4. die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen und
5. die Verwendung der Fördermittel durch die zentralen Einrichtungen im Sinne des § 3 erfolgt innerhalb der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen in Autonomie.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
14.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag.a Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (239 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG) erlassen wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das IST-Austria-Gesetz, das OeAD-Gesetz und das ÖAW-Gesetz geändert werden (Forschungsfinanzierungsnovelle 2020)
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Art 1 § 1 Abs. 1 lautet:
„§ 1. (1) Ziele dieses Bundesgesetzes sind:
1. die strategische Ausrichtung und Steuerung sowie die langfristige, wachstumsorientierte Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI),
2. eine Wachstumsorientierung ist zumindest dann gegeben, wenn die jährliche Erhöhung des Globalbudgets 31.03 sowie der Untergliederungen 33 und 34 des Bundesvoranschlages sowie die jährlichen Fördermittel gemäß dem Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) um insgesamt 5 v.H. des Vorjahresbudgets (ausgehend vom Budgetjahr 2020) inflationsbereinigt erfolgt,
3. die Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausführung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstrukturen,
4. die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen und
5. die Verwendung der Fördermittel durch die zentralen Einrichtungen im Sinne des § 3 erfolgt innerhalb der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen in Autonomie.“
Begründung
Im Jahr 2019 wurden von den österreichischen Ausgaben für Forschung und Entwicklung rund 35 Prozent öffentlich finanziert, wobei insgesamt 29,78 Prozent auf den Bund entfielen. Für die von Österreich verfolgte Frontrunner-Strategie im Forschungsbereich ist es zentral, dass die Forschungsmittel einerseits kontinuierlich erhöht werden und andererseits eine Planbarkeit des Einsatzes dieser Mittel gegeben ist.
Die lange Diskussion um die Einführung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes war stets von der Idee eines Wachstumspfades geleitet, daher ist es notwendig, entsprechende Mittelsteigerungen auch als Ziel dieses Gesetzes zu definieren. Diese Zielsetzung soll über eine normierte, jährliche Steigerung für das Globalbudget 31.03 sowie die Untergliederungen 33 und 34 des Bundesvoranschlages sowie der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (inklusive des sogenannten Österreichfonds) erreicht werden. Die inflationsbereinigte Mindeststeigerung von 5% gegenüber dem Vorjahresbudget bezieht sich auf die Gesamtsumme der förderrelevanten Bundesmittel, sodass innerhalb der budgetären Einzelpositionen Abstufungen vorgenommen werden können.
Die zentralen Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sollen die vereinbarten Fördermittel autonom – im Sinne eines Globalbudgets analog den Universitäten - verwalten, um eine größtmögliche Programmflexibilität im Rahmen des FTI-Paktes zu gewährleisten. Durch diese Regelung wird auch die Funktion von Begleitgesprächen als Informationsinstrument exakter definiert.
Durch die Bereitstellung ausreichender Mittel und einem kontinuierlichen Wachstum kann die Zielsetzung, in die Gruppe der europäischen und weltweiten Forschungs-Spitzenreiter vorzustoßen, erreicht werden.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.