15.10

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Damen und Herren! Forschung ist Fortsetzung der Neugier mit anderen Mitteln. Forschung ist Aufbruch zu offenen Erkenntnissen. Forschung ist immer das Weiterfor­schen, wo andere aufgehört haben, das Weiterbauen auf Grundstein und Gerüsten, die andere vorbereitet haben.

Manche sagen sogar: Die Zukunft eines Staates und einer Gesellschaft erkennt man am Stellenwert und der Gewichtigkeit der Forschung. Da ist Österreich nicht schlecht unter­wegs, und ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Forschung bei der Volkspartei ganz oben auf der Liste steht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Vogl: ... Wahlkampfkosten!)

Im letzten Forschungsausschuss vor einer Woche hat die Bundesministerin eine um­fassende Forschungsfinanzierungsnovelle vorgelegt. Hauptpunkt der Novelle ist das Forschungsfinanzierungsgesetz, das einen neuen rechtlichen Rahmen für die Organisa­tion und Struktur der Forschungsfinanzierung bilden soll.

Was soll sich ändern? – Einerseits sollen die drei involvierten Ministerien einbezogen werden und enger zusammenarbeiten. Kernelement dieser Novelle ist der dreijährige FTI-Pakt – der Forschungs-, Technologie- und Innovationspakt – mit den zentralen For­schungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Das bedeutet auch mehr Flexibilität im operativen Tagesgeschäft.

Welche zentralen Forschungsförderungseinrichtungen werden da genannt? – Diese Aufzählung ist für die Zuseherinnen und Zuseher sicher einmal ganz wichtig: Die Austria-Wirtschaftsservice-Gesellschaft, die Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft, der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die OeAD-GmbH und die Österreichi­sche Forschungsförderungsgesellschaft. Das heißt, wir sind da breit und gut aufgestellt.

Was soll nun in der neuen Novelle festgeschrieben werden? – Eine verstärkte Outputfo­kussierung bei der Leistungs- und Erfolgsmessung, ein Monitoring der Umsetzung der strategischen Zielvorgaben und ein Controlling für die umfassten Forschungseinrichtun­gen.

Dieses Bundesgesetz umfasst fünf zentrale Forschungseinrichtungen: das Austrian Ins­titute of Technology, das Institute of Science and Technology, die Österreichische Aka­demie der Wissenschaften, Silicon Austria Labs und die Ludwig-Boltzmann-Gesell­schaft.

In der Debatte im Forschungsausschuss vor einer Woche standen alle Fraktionen die­sem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Dem Wunsch nach mehr als dreijähri­gen Budgets kann entgegengehalten werden, dass es an den Universitäten sehr gute Erfahrungen mit den dreijährigen Budgets gibt und dass das auch ein gutes Modell für die Autonomie ist. Der jährliche Umsetzungsplan meint, dass es trotz eines dreijährigen Budgets natürlich einer ausreichenden Reflexion und Kommunikation bedarf.

Abschließend würde ich die drei Kernpunkte dieser Forschungsnovelle so benennen: Planungssicherheit durch die dreijährigen Budgets, bessere Zusammenarbeit der drei involvierten Ministerien und dadurch auch Bürokratieabbau.

Auch für die Forschung sollte gelten: Was man nicht weiß, macht einen heiß. Wir sollten die Forschung maximal unterstützen und perfekte Rahmenbedingungen schaffen, damit aus dem Unbegreiflichen manches begreiflich werde. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

15.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen.