15.14

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich vielleicht wundern, warum ich vorhin wieder mit der Maske heruntergekom­men bin. Es gibt ein bisschen etwas dazu zu sagen. (Abg. Brückl: ... Wiedereinführung der Maskenpflicht ...!)

In Zeiten des Shutdowns wurde von manchen der schwedische Weg gefordert, der Weg der Eigenverantwortlichkeit. Wir haben es mit unseren massiven Maßnahmen erreicht, dass das Virus zurückgedrängt wurde, aber natürlich, es ist, wie erwartet, nicht weg und, wie schon befürchtet, es flackert in manchen Clustern wieder auf. (Abg. Amesbauer: Ich setze sie sicher nicht auf, nirgends!)

Eine Maske nicht tragen zu müssen heißt nicht, sie nicht tragen zu dürfen. Eigenverant­wortlich heißt für mich, in geschlossenen Räumen bei einer größeren Menschenan­sammlung auch zusätzlich eine Maske tragen zu dürfen, und das werde ich in der nächs­ten Zeit auch tun. Maske signalisiert auch Abstandhalten, und das ist neben der Hygiene das Wichtigste. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Brückl: Sinnlos! – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)

Nun zur eigentlichen Thematik: Albert Schweitzer hat schon gesagt: „Tierschutz ist Erzie­hung zur Menschlichkeit.“ – Im letzten Forschungsausschuss wurde eine Änderung des Tierversuchsgesetzes 2012 diskutiert und von allen Fraktionen gutgeheißen. Es geht darin aber nicht um wesentliche inhaltliche tierassoziierte Änderungen, sondern um eine von der EU geforderte Verbesserung der Transparenz und auch um eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes, also um ausschließlich unionsrechtlich erforderliche und legisti­sche Anpassungen. So sollen zum Beispiel statistische Daten über die Verwendung von Tieren nicht nur auf der Homepage des Bundesministeriums, sondern auch in der ge­samteuropäischen Datenbank aufscheinen. Weiters sollen zum Beispiel auch die Rege­lungen hinsichtlich Anforderungen an die Sachkunde des Personals verschärft werden.

Für mich stellt sich aber in diesem Zusammenhang die Frage: Wo und wie liegt Öster­reich im europäischen Vergleich? – In der EU-Tierversuchsrichtlinie und im Tierver­suchsgesetz 2012 steht ganz klar, eine Verwendung von Tieren in Tierversuchen ist möglichst zu vermeiden und zu vermindern, und die Bedingungen für die Zucht, Unter­bringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen sind zu verbessern. Tier­versuche müssen für den Erkenntnisgewinn unerlässlich sein, um zugelassen zu wer­den. Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine Alternativen mög­lich sind, und selbst dann mit der geringstmöglichen Zahl an Tieren und der geringstmög­lichen Belastung. Die Entwicklung von Ersatzmethoden, die wir alle so gerne hätten, wird national und europäisch unterstützt. Ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen durch validierte Alternativen ist aber leider noch nicht möglich.

Schauen wir uns zum Beispiel die medizinische Grundlagenforschung an, von der wir alle profitieren und die viele von uns betreffen kann: Krebszellen in einer Zellkulturschale abzutöten ist sehr einfach, nur hat man damit noch lange kein Krebsmedikament erfun­den. Man muss abklären, ob Wirkstoffe in Patienten nicht andere gesunde Zellen schädi­gen oder zum Beispiel das Immunsystem zerstören. Ich darf hier zu meinem eigenen Spezialbereich, dem schwarzen Hautkrebs, dem Melanom, etwas erläutern: Mithilfe von Tierversuchen wurden beim schwarzen Hautkrebs neue Medikamente entwickelt, die den Patienten sehr helfen. Lag die durchschnittliche Überlebensrate beim metastasie­renden Melanom vor zehn Jahren noch bei sechs bis neun Monaten, so überleben der­zeit fast 50 Prozent über fünf Jahre.

Ohne Tierversuche gäbe es keinen Herzschrittmacher, keine modernen OP-Methoden, keine gefahrlose Bluttransfusion, keine Parkinsonbehandlung, kein Penicillin, kein Insu­lin und keine Impfung, auf die wir jetzt so sehr warten. Drei Viertel aller Nobelpreise für Medizin wurden für Fortschritte vergeben, die auf der Grundlage von Tierversuchen ent­standen sind.

Manche Institute oder Universitäten gehen aber einen eigenen, noch strengeren Weg als gesetzlich erforderlich. An der Linzer Johannes-Kepler-Universität ist in Kooperation mit der jungen Medizinuni ein Tierversuchslabor geplant. Man geht einen neuen Weg der offensiven Kommunikation und Diskussion bei diesem heiklen Thema, und das ist ein guter Zugang. Die selbst erstellten Kriterien sind noch strenger als die gesetzlichen. Statt: Ja, aber!, steht hier: Nein, aber! Tierversuche müssen dort in Zukunft eine harte Kontrolle durchlaufen, bevor sie möglich werden.

In diesem Sinne sollten wir bei diesem Thema der Tierversuche alle sensibel und acht­sam bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köllner. – Bitte.