15.55

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir wirklich eine Freude, dass wir heute ein Hochschulrechtspaket beschließen werden, das vier Berei­che des tertiären Sektors umfasst. Lassen Sie mich zu jedem kurz etwas sagen!

Es ist einerseits das Privathochschulgesetz, mit dem wir erstmals sozusagen die Unter­scheidung zwischen Privathochschulen und Privatuniversitäten vornehmen, um eine bessere Perspektive in der Qualitätssicherung zu haben und auch insbesondere für die Studierenden eine Klarheit zu haben, immer eingebunden in den Qualitätssicherungs­bereich. Es wird die Differenzierung geben. Wir haben ja alle diese Gesetze – oder Ent­würfe muss man richtigerweise sagen – in Begutachtung geschickt, haben auch viele Rückmeldungen bekommen – natürlich nicht nur mit Zustimmung, wie das in einem de­mokratischen Prozess üblich ist – und haben uns bemüht, einiges zu berücksichtigen.

Der zweite Bereich sind die Fachhochschulen: Da kommt es zur Verankerung der lang­jährigen Forderung der Fachhochschulen, der Verankerung der Finanzierungspläne, um sozusagen eine Stabilität auch über die Jahre hin zu finden. Uns, also den beiden Re­gierungsparteien, war es ein Anliegen, sozusagen mit bestem Wissen und Gewissen die Academia in den Fachhochschulen zu stärken. Wir haben da ja ein bisschen eine andere Situation als an den Universitäten, aber es ist in einem demokratischen Prozess von Hochschulen im Allgemeinen doch sehr sinnvoll und notwendig, die Lehrenden sozusa­gen umfassend tatsächlich auch in Entscheidungen einzubinden. Das wird im Einver­nehmen geschehen. Wir haben da wirklich einen Gegenwind von den Erhaltern und Ge­schäftsführern/Geschäftsführerinnen verspürt, aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Stärkung der Academia der rechte Weg ist – der richtige Weg, um ehrlich zu sein. (Abg. Martin Graf: Hat schon gepasst!)

Die pädagogischen Hochschulen als dritter Bereich: Da ist der erste Schritt – oder ein weiterer, muss man sagen – in Richtung Autonomie gegangen. Es gibt unterschiedliche Perspektiven, ob dem so ist: Es gibt die Perspektive, es sei eine gröbere Einschrän­kung. – Aus meiner Sicht ist dies nicht der Fall, sondern es ist, im Gegenteil, erstmals so, dass im Hochschulrat auch eine Person sitzen wird, die vom Kollegium gewählt wird, dass also in diesem durchaus Mitbestimmungszusammenhang gegeben ist.

Es gibt eine Stärkung des Rektorats; der Rektor oder die Rektorin – wir befinden uns immer noch in einer nachgeordneten Dienststelle – wird letztlich vom Minister, der Minis­terin ernannt, aber er oder sie kann sich, wie auch an den Universitäten, die beiden oder die drei Vizerektoren/Vizerektorinnen – je nachdem, wie viele gebraucht werden – aus­suchen, was, glaube ich, wirklich ein Fortschritt ist.

Diese drei Materien sind sozusagen ummantelt, wenn man so will, durch das Qualitäts­sicherungsgesetz, um diese Entwicklung im tertiären Sektor sicherzustellen. Ich glaube, es ist wirklich ein guter Weg, in dem sich sozusagen eine Konsolidierung und auch Breite dieses tertiären Sektors etabliert.

In diesem Sinne möchte ich im Übrigen sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Win­disch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Abg. Martin Graf: Dass die Grünen schon für Kasernen sind!)

15.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.