16.03

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein wesentlicher Aspekt dieser Reformen im Hochschulgesetz, dass eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen hergestellt wird. Wir begrüßen einmal vorbehaltlos, dass die Aspekte der Transparenz, der Gleichstellung der Geschlechter und der Qualitätssicherung nun für alle Formen des tertiären Bildungs­sektors gelten.

In der Steiermark haben wir schon vor vielen Jahren die steirische Hochschulkonferenz aus der Taufe gehoben, in der unsere neun tertiären Bildungseinrichtungen – fünf Uni­versitäten, zwei Fachhochschulen, zwei pädagogische Hochschulen – auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Diese vereinheitlichenden Maßnahmen sind ein guter Schritt, die das bekräftigen.

Was die Privatuniversitäten beziehungsweise Privathochschulen betrifft, war der Auslö­ser für diese Überlegungen die Kritik des Wissenschaftsrates, dass der Begriff Privat­hochschule etwas zu inflationär verwendet worden ist, weil nicht überall die entspre­chende Forschungsfundierung gegeben war. Es gibt positive Beispiele, ich nenne die PMU, die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg, die bereits auf einer Tra­dition aufgebaut hat und in der wirklich Forschung läuft. Ebenso ist es, glaube ich, richtig, dass Neugründungen nicht von null auf hundert Forschung vorweisen können und des­halb im ersten Schritt als Privathochschulen und nicht als Privatuniversitäten tituliert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Was nun die Fachhochschulen betrifft: Im öffentlichen Bereich gibt es jetzt den Fach­hochschulentwicklungs- und -finanzierungsplan – ein lange gehegter Wunsch –, und das ist sehr, sehr gut. Dies geht auch mit Änderungen in den Entscheidungsstrukturen unter dem Stichwort mehr akademische Partizipation einher, was durchaus dem akademi­schen Rang der Fachhochschulen gerecht wird. Durch die Notwendigkeit des Einverneh­mens bei allen entscheidenden Fragen ist auch sichergestellt, dass die Verantwortung der Erhalter und der Geschäftsführung nicht ausgehebelt werden kann.

Insgesamt bin ich überzeugt, dass es ein sehr gutes Gesetz ist, das die Qualität und die Attraktivität unseres tertiären Bildungsstandortes weiter hebt. Wir sind auch für interna­tionale Studierende attraktiv. Wir sind am internationalen Parkett gut aufgestellt, was damit weiter gesteigert wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.06

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammer­schmid. – Bitte.