17.11

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Faßmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten, sofern Sie diese Debatte noch mitverfolgen! Die in Aussicht ge­stellte Änderung der Kettenarbeitsverträge gemäß § 109 UG, die Sie, Herr Minister, im Herbst vorlegen wollen, kann ich als Dienstrechtlerin nur begrüßen. Ich bin froh, dass das endlich auch angegangen wird. Es ist schon gesagt worden, die Unis hätten auch Potenzial und hätten das Pouvoir dazu, aber wenn wir das hier im Hohen Haus regeln, hat das, denke ich, auch etwas.

Ich möchte aber jetzt auf den Entschließungsantrag, der dem Hohen Haus vorliegt, den du, lieber Kollege Graf, eingebracht hast, eingehen. Es ist dein Ansinnen, die Zusam­menlegung der beiden Kunstuniversitäten zu prüfen, und ich möchte das aufgrund der Argumente, die du vorgebracht hast – die niedrigen Studierendenzahlen, aber auch die deckungsgleichen Angebote, die du ortest –, gerne verifizieren oder falsifizieren, und ich komme dann auch zu einem Ergebnis.

Ich habe mir beide Kunstuniversitäten sehr genau angesehen, lieber Herr Kollege Graf. Die geringen Studierendenzahlen, etwa 1 700 an der Uni für angewandte Kunst und etwa 1 500 an der Akademie der bildenden Künste, stehen folgenden Überlegungen ge­genüber: Einerseits haben beide Universitäten ein Zulassungsverfahren, sodass nicht allzu viele Studierende aufgenommen werden können, und das ist auch sehr begründet. Zum einen sind es natürlich die intensiven Betreuungssituationen, das heißt, es gibt sehr viel künstlerischen Einzelunterricht, aber auch sehr viele kleine Gruppen, in denen unterrichtet wird, und andererseits – und das möchte ich wirklich auch sehr klar ins Treffen führen – gibt es eine hohe Prüfungsaktivität bei den Studierenden, nahezu 90 Pro­zent, und auch wirklich sehr viele Abschlüsse. Das heißt, da wird wirklich hervorragende Arbeit von Lehrenden und Studierenden geleistet.

Die Lehrveranstaltungen haben wirklich ein spezifisches Lehrformat; das habe ich er­wähnt. Wenn man jetzt diese zwei Universitäten zusammenlegt, dann sehe ich da keine Optimierung, denn die Gruppengrößen werden dadurch nicht kleiner, will man diese Betreuungsqualität auch erhalten.

Des Weiteren möchte ich schon festhalten: Wenn man sich die Curricula anschaut und vergleicht, dann sieht man sehr wohl eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung bei den einzelnen Studien. Ich nehme zwei heraus: Das PhD-in-Practice-Studium an der Akade­mie zum Beispiel hat einen ganz klaren interdisziplinären künstlerisch-wissenschaftli­chen Zugang, auf der anderen Seite ist das Doktoratsstudium an der Uni für angewandte Kunst rein künstlerisch ausgerichtet. Beide aber, meine Damen und Herren, verfolgen je einen individuellen Forschungsaspekt, und in der Gesamtschau sind sie wertvoll für die Festigung und für die Weiterentwicklung der Kunst.

Sowohl die Uni für angewandte Kunst als auch die Akademie der bildenden Künste ha­ben je eine eigenständige Wahrnehmung und auch eine ausgezeichnete nationale und internationale Reputation. Kooperationen sind sinnvoll und werden auch gemacht, in der Restaurierung, in der Architektur, aber auch in den Genderlehrveranstaltungen.

Wirtschaftlich – und das kann jeder nachvollziehen – bedeutet die Zusammenlegung von zwei großen Instituten in den nächsten Jahren baulich gesehen vor allem einen großen Mehraufwand.

Und ja, als Juristin erlaube ich mir auch einen Fokus darauf: Eine Umgestaltung des UG in diesem Bereich durch Zusammenlegung dieser beiden Universitäten, ohne die Betrof­fenen einzubeziehen, wäre für mich nicht sinnvoll.

Summa summarum ergibt sich für mich aus den dargelegten Gründen, dass ich dieser Zusammenlegung oder auch einer Prüfung einer Zusammenlegung nicht zustimmen kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Martin Graf: Nicht einmal prüfen wollen!)

17.15

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.