19.33

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Schulbü­cher werden speziell für jedes Unterrichtsfach und jede Schulstufe unter Berücksichti­gung des allgemeinen und fachspezifischen Lehrplans erstellt. Der Lehrplan ist somit Grundlage, eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von Schulbüchern und auch Maßstab für deren Zulassung.

Die Approbation der Schulbücher erfolgt durch die Schulbuchkommission, was auch sehr genau geregelt ist. Die Eignungserklärung ist ein Akt der hoheitlichen Verwaltung mit einer gesetzlichen Grundlage, die in § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt ist, und ist entsprechend zu vollziehen. Die einzelnen Verfahrensschritte sind durch das All­gemeine Verwaltungsverfahrensgesetz unter Berücksichtigung der Parteienrechte und des Ermittlungsverfahrens vorgegeben. Vor dem Hintergrund der Wahrung berechtigter Interessen von Rechten Dritter und datenschutzrechtlicher Erwägungen ist eine Veröf­fentlichung von Verfahrensschritten und Dokumenten eines behördlichen Verfahrens, die über die Parteienrechte hinausgehen, nach der geltenden Rechtslage nicht vorgese­hen. Grundsätzlich hat sich das Approbationsverfahren in der derzeitigen Form sehr gut bewährt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

Die Behörde hat ausreichend Zeit, insgesamt sechs Monate, um unter Einbindung vieler Expertinnen und Experten zu einem Ergebnis zu gelangen und die Frage zu beantwor­ten, ob das Schulbuch geeignet ist oder nicht. Selbstverständlich sei eingestanden, dass es hie und da zu Missverständnissen kommt, weil kein Approbationsverfahren perfekt sein kann. Die Schulbuchverlage, aber auch die kritischen Schülerinnen und Schüler, vor allem aber die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern waren und sind sehr gut in der Lage, fehlerhafte und unzulängliche Stellen aufzudecken, und es wird sehr schnell darauf reagiert. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Aus diesem Grund ist das derzeitige Approbationsverfahren hinsichtlich der Wahrung berechtigter Interessen, von Rechten Dritter und datenschutzrechtlicher Erwägungen ausgewogen und transparent. Das österreichische Bildungssystem arbeitet in dieser Hinsicht vorbildlich. Im Übrigen werden mit dem Einzug der Digitalisierung Kontrolle und Korrektur noch viel schneller vonstattengehen.

Zum Abschluss möchte ich noch allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrerin­nen und Lehrern schöne und erholsame Ferien wünschen und mich für die hervorra­gende Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fi­scher und Hamann.)

19.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.