Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Die EU sieht Hilfspakete in der Höhe von fast 1,3 Billionen Euro vor. Nach 540 Milliarden sollen jetzt 750 Mil­liar­den Euro an Zuschüssen und Krediten folgen. Egal, ob Zuschüsse oder Kredite, das sind Gelder, die wir wahrscheinlich nie wiedersehen werden, da die Schuldenstaaten wie Italien oder Spanien auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, Kredite zurück­zuzahlen. Das heißt, es muss entweder über Nettobeitragszahler wie Österreich oder durch EU-Steuern finanziert werden. So oder so zahlen damit die einen Mitgliedstaaten für die Schulden anderer Länder. Im europäischen Primärrecht, genauer gesagt in Artikel 125 AEUV, ist jedoch das No-Bail-out-Prinzip verankert, keine Haftung für Schul­den anderer Staaten.

Meine Frage:

18/M

„Inwiefern halten Sie die Finanzierung defizitärer Staaten mit dem geplanten Corona-Wiederaufbaufonds in der Höhe von 750 Milliarden Euro mit der in den EU-Verträgen verankerten No-Bailout-Klausel ‚Keine Haftung für Schulden anderer Staaten‘ für verein­bar?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Ich halte eine Schuldenunion im Sinne des von Ihnen bereits zitierten Artikels 125 AEUV für unvereinbar mit dieser No-Bail-out-Klausel. Das ist auch genau der Grund dafür, warum wir eben nicht eine dauerhafte Schuldenunion unterstützen wollen.

Es geht uns darum, dass wir in der Krise solidarisch sind, dass wir nur gemeinsam wieder aus dieser Krise herauskommen können. Alles, was da besprochen wird – und es wird erst nächste Woche besprochen –, muss sozusagen so sein, dass es zur Überwindung der Krise herangezogen wird, dass es kurzfristig ist, damit wir aus dieser Krise heraus­kommen, also dass da eine klare Konditionalität, eine enge zeitliche Befristung und eben kein Haften von allen für alle Schulden vorgesehen werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Bundeskanzler Kurz hat ja in diesem Zusammen­hang auch damit aufhorchen lassen, dass es mit ihm mit Sicherheit keine Zustimmung zu Zuschüssen geben wird. Mittlerweile haben wir aufgrund dieser Position sowohl Zuschüsse als auch Kredite.

Daher lautet meine Zusatzfrage: Wird es, wenn es tatsächlich zu Zuschüssen kommt, keine Zustimmung Österreichs geben, wie Bundeskanzler Kurz angekündigt und ver­sprochen hat, oder steht uns ein gewaltiger Umfaller von der ÖVP bevor?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Wir stehen heute rund eine Woche vor der Sitzung des Europäischen Rates, zu der die Staats- und Regierungschefs nach dieser Krise erstmals wieder physisch in Brüssel zusammenkommen werden, um zum einen den von der Kommission vorge­legten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit 2021 bis 2027 und zum anderen das Recoveryinstrument zu diskutieren.

Das ist erstmals der Fall, und das Ganze wird im Rat Allgemeine Angelegenheiten vor­bereitet werden. Da gibt es noch entsprechenden Diskussionsbedarf, denn – ich darf es noch einmal wiederholen – Österreich steht klar dazu, dass wir uns solidarisch zeigen müssen, dass wir in Europa nur gemeinsam aus der Krise herauskommen können, aber wir wollen eine klare Konditionalität, eine entsprechende Balance zwischen Zuschüssen und auch Krediten, eine zeitliche Befristung und die Bereitschaft der Staaten, das Geld auch tatsächlich dafür zu verwenden, um aus der Krise rauszukommen.

Ich kann den Verhandlungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen sagen, dass wir da auch mit anderen Staaten abgestimmt sind und dass es uns ganz klar darum geht, mit Steuergeld, nämlich mit Steuergeld der nächsten Generationen, entsprechend sorgsam umzugehen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Frau Bundesministerin! Ich orte einen großen inhaltlichen Widerspruch zwischen dem, was Sie und der Bundeskanzler sagen, und dem, was manche Ihrer Parteifreunde sagen, etwa EU-Kommissar Hahn oder auch Vizepräsident des Europäischen Parlaments Othmar Karas. Der Herr Präsident lächelt, ich finde das aber sehr ernst.

Das ist meine Frage: Ist das ein Versagen der Messagecontrol, die ja sonst sehr gut funktioniert (Zwischenruf des Abg. Höfinger), oder gibt es wirklich große inhaltliche Widersprüche zwischen Ihnen und dem Kommissar und dem Abgeordneten, aber auch Vertretern der Europäischen Volkspartei wie Herrn Präsident Schäuble, der eigentlich für eher frugales Verhalten, was das Budget betrifft, bekannt ist und der Meinung ist, dass es eben keine Schuldenunion ist?

Das ist ein großer Widerspruch, den die Menschen auch nicht verstehen. Ist es jetzt eine Schuldenunion, wie Sie sagen, oder ist es keine, wie wesentliche Vertreter der Öster­reichischen Volkspartei und der EVP sagen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Also zunächst kann ich nur sagen, Ihr Ortungssystem ist offenbar nicht ganz richtig eingestellt, denn da gibt es keine Widersprüche. Wir haben ganz klare Aussagen. Es geht auch darum – und ich darf das wiederholen –, dass wir einer Schuldenunion niemals zustimmen würden. Eine Schuldenunion bedeutet, dass alle für alle Schulden haften – das haben wir von Anfang an ausgeschlossen, und dabei bleibt es auch.

Es gibt ein Gutachten des Rechtsdiensts des Rates: Wenn jeder beschränkt auf seinen Beitrag für Schulden haftet, dann ist es eben keine Schuldenunion im Sinne des Artikels 125 des allgemeinen AEUV. Wir wollen jetzt tatsächlich mit unterschiedlichen Hintergründen gemeinsam aus der Krise herauskommen. Das wird nächste Woche auch der Verhandlungsgegenstand beim Europäischen Rat sein, den ich als Europaministerin im Rat Allgemeine Angelegenheiten auch entsprechend vorbereiten werde.

Ich kann Ihnen dazu sagen: Ich war schon in Deutschland – Deutschland hat ja am 1.7. die Ratspräsidentschaft übernommen –, Deutschland wird auch, so wie ich das wahr­genommen habe, alle Mitgliedstaaten gleich hören. Die Mitgliedstaaten sind alle gleich­berechtigt und es muss eine einstimmige Entscheidung fallen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte.

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesminister! Hat sich die Position Österreichs zum Mehrjährigen Finanzrahmen hinsichtlich der Priori­sierung einzelner Schwerpunkte bedingt durch oder nach Covid-19 geändert?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Grundsätzlich ist die Einstellung gegenüber dem Mehrjährigen Finanzrah­men die gleiche geblieben. Es geht darum, sparsam mit Steuergeld umzugehen, aber klarerweise hat die Covid-19-Krise natürlich gezeigt, dass an den Prioritäten Ände­run­gen vorgenommen werden müssen.

Einerseits bleiben die Prioritäten auf der Digitalisierung, es bleibt auch die Priorisierung des Green Deals betreffend Klimawandel, aber hinzukommen wird jetzt eine klare Aus­richtung auf mehr Widerstandsfähigkeit in Europa.

Europa muss die Krise jetzt als Chance nutzen, um die notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Das hat Österreich – das habe auch ich – von Anfang an gegenüber der Kommission klargemacht, und im vorliegenden Vorschlag gibt es einige Verschiebungen in Richtung dieser Widerstandsfähigkeit. Wir wollen dort jetzt auch die klare Konditio­nalität sehen, also dass sich alle Staaten dazu committen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 4. Anfrage stellt Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.