Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Informationspflicht statt Amtsgeheimnis, gläserner Staat statt gläserner Bürger, das sind Worte, die der jetzige Bundeskanzler bereits 2013 als Staatssekretär gesagt hat. Inzwischen sind sieben Jahre vergangen und zumindest seitens der ÖVP ist es nicht gelungen, dieses Gesetz auf die Reihe zu bringen. Es ist mittlerweile auch der Status eingetreten, dass wir diesbezüglich Letzter in der EU sind und wirklich Aufhol­bedarf haben.

Sie haben heute bereits erwähnt, dass es Eckpunkte gibt, aber Sie haben den Sommer angesprochen, und für mich ist Sommer nicht das ganze Jahr.

Ich frage Sie deshalb noch einmal konkret:

25/M

„Wann werden Sie konkret den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes und die dazugehörige Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz in Begutachtung schicken?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Zunächst möchte ich trotzdem noch einmal auf das verweisen, was ich bereits in der Beantwortung der Frage des Abgeordneten Gerstl, aber auch auf Nach­frage von Abgeordnetem Schrangl ausgeführt habe: Ich denke, es ist jetzt an der Zeit und notwendig, dass wir die Bundesverfassung – wir feiern heuer am 1. Oktober 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz und wir können auf diese Bundesverfassung stolz sein – auf die Höhe des 21. Jahrhunderts heben und deshalb auch dieses Verfassungsgesetz verankern, dass es ein Grundrecht auf Information gibt.

Der Arbeitsentwurf ist schon weit gediehen. Ich bin da laufend in Gesprächen, weil es bei einer solch grundlegenden Änderung natürlich durchaus auch Sorgen gibt, dass es zu überbordenden Informationsansuchen kommt. Diese nehme ich genauso ernst wie das Informationsbedürfnis der Bevölkerung.

Soweit ich jetzt zeitlich informiert bin, wird es im Juli noch einen Ministerrat geben, und es ist mein Ziel, diesen Gesetzentwurf dann in Begutachtung zu senden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Drobits? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Ja, Sie sagen, Sie haben Sorgen und es sind gewisse Sachen zu erledigen. Sie haben heute auch erwähnt, dass es durchaus einen Informationsbeauftragten geben kann, und andere Eckpunkte festgelegt. Wichtig war für mich die Botschaft – Sie haben die Katze aus dem Sack gelassen –, dass auch die Datenschutzbehörde und der Datenschutzrat in Fragen des Datenschutzes ein­gebunden werden sollen.

Meine Frage geht in diese Richtung, da der letzte Datenschutzbericht klar gesagt hat, dass bei der Datenschutzbehörde Personalmangel herrscht: Werden Sie danach trach­ten, dass Sie aus Ihrem Budget die 30 notwendigen Personalstellen für die Frau Bun­desminister für Justiz zur Verfügung stellen, damit die Datenschutzbehörde ihre Auf­gaben erfüllen kann?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Zunächst muss ich richtigstellen, dass ich nicht davon gesprochen habe, dass ich Sorgen habe, sondern dass ich die Sorgen, die an mich herangetragen werden, ernst nehme.

Zum Zweiten habe ich gesagt: Ja, die Datenschutzbehörde soll in diesem Infor­mations­freiheitsgesetz entsprechend eingebunden werden. Im Übrigen darf ich aber darauf verweisen, dass in jedem Gesetzespaket eine  wirkungsorientierte Folgenabschätzung vorzunehmen ist. Budgetverhandlungen finden nicht öffentlich hier im Parlament statt, man wird sich das anschauen, wenn wir mit dem Entwurf so weit sind, dass wir auch eine Regierungsvorlage in Begutachtung schicken können.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 8. Frage stellt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.