11.06

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher vor den Bild­schir­men zu Hause! Ja, in den Familien hat es in der Coronaausnahmesituation deswegen so gut funktioniert, weil die Eltern ganz selbstverständlich eingesprungen sind und die doppelte bis dreifache Belastung auf sich genommen haben. Das ging von Homeoffice über Kinderbetreuung und Unterstützung bei Homeschooling bis zum Erledigen des Einkaufs für die Eltern, Großeltern und auch andere ältere Personen.

Den Familien, die in Not geraten sind, die unschuldig arbeitslos geworden sind, beson­ders den sozial schwachen, hätte man sofort helfen und sie sofort unterstützen müssen (Abg. Wurm: Genau, Edith!), und nicht erst nach einem halben Jahr, als das Konto schon extrem überzogen werden musste. Es ist um ein halbes Jahr zu spät! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben dazu viele sehr vernünftige, sehr gute Vorschläge eingebracht betreffend die Familienbeihilfe oder den Familiengutschein – 1 000 Euro pro Person in der Familie; dieser wäre dafür gedacht gewesen, dass er in der Region, in Österreich eingelöst wird, anstatt irgendwelche Einkäufe über das Internet zu machen. Das Geld wäre zur Unterstützung unserer Unternehmer, unserer Betriebe gedacht gewesen. Das wäre ver­nünftig gewesen.

Ja, und was macht jetzt die ÖVP? – Die ÖVP geht nach einem halben Jahr her und verteilt Geld nach dem Gießkannenprinzip. Da wird Geld verteilt: eine Einmalzahlung für Familienbeihilfebezieher in der Höhe von 360 Euro pro Kind.

Eines, Norbert Siebert, weil du so lieb zu mir herlächelst, muss ich dir schon sagen: Das Schulstartgeld, das jetzt so großartig angesprochen wird, das immer im September ausgezahlt wird, gibt es schon viele Jahre, das ist keine Erfindung der letzten Monate, das gibt es schon viele Jahre, aber es wird jetzt von Ihnen großzügig als Neuheit verkauft. Der ÖVP ist es egal, ob die Familien das Geld tatsächlich brauchen oder nicht, dieser Familienbonus von 360 Euro ist nicht sozial gestaffelt. Der ÖVP ist es egal, welches Einkommen die Familien haben – ob das Großverdiener sind –, alle bekommen das Gleiche.

Dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verdop­pelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Le­bensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungsein­richtun­gen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schul­schließung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (319 d.B.) in der 45. Sitzung des Nationalrats (XXVII GP.) am 8. Juli 2020.

Im Zuge der Coronakrise haben mehr als 1,8 Millionen Menschen ihre Arbeit verloren oder haben durch die Kurzarbeit deutliche weniger Einkommen. Und mit all diesen Menschen auch ihre Familien! Die Mehrheit der österreichischen Familien haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, von den Versprechungen der Bundesregierung und von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.

Gerade Eltern und insbesondere die Mütter haben während der Coronakrise Enormes geleistet und hatten oft mit einer Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, HomeSchooling und gleichzeitiger Erwerbsarbeit zu kämpfen. Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen, insbesondere Schule, geschlossen waren, wäre gerade für Familien mit wenig oder gar keinem Einkommen eine große finanzielle Hilfe.

Auch der Katholische Familienverband hat sich diesbezüglich in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und Unterstützung von Familien in dieser Ausnahme­situation gefordert:

Wien (0 TS) - Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Familienministerin! Die außergewöhn­lichen und drastischen Maßnahmen wie geschlossene Schulen und Betreuungs­ein­rich­tungen sind zweifellos wichtig und notwendig. Das Leben in dieser Ausnahme­situation funktioniert aber nur deswegen, weil Eltern und Familien ganz selbstver­ständlich einspringen und doppelte und dreifache Arbeit verrichten. Viele arbeiten in ihrem Beruf, vielfach im Homeoffice und betreuen nebenbei ohne jegliche Unterstützung von Groß­eltern oder Leihomas ihre Kleinkinder und helfen den Schulkinder beim Home­schooling. Das Leben mit Kindern ist wunderschön und sinnstiftend, dennoch stoßen viele Eltern in dieser Situation an die Grenzen des Machbaren. Eltern sind in dieser Ausnahmesituation mehrfach belastet, leisten Außergewöhnliches und tragen damit dazu bei, dass unser System trotz Einschränkungen so gut weiter läuft. Um diese selbstverständlichen und unglaublichen Leistungen der Familien entsprechend wertzuschätzen, fordern wir als größte überparteiliche Familienorganisation eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für die Monate März und April. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe soll für den Zeitraum gelten, in dem Betreuungseinrichtungen und Schulen geschlossen sind bzw. bleiben. Für Maturantinnen und Maturanten muss der Anspruch auf Familienbeihilfe bis Septem­ber verlängert werden.

Anerkennen wir, dass es die Familien sind, die zu allererst systemrelevant sind! Hono­rieren wir diese Wertschätzung mit einer finanziellen Abgeltung und unterstützen wir damit die Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit!

Mit freundlichen Grüßen Alfred Trendl, Präsident Rosina Baumgartner, General­sekre­tärin

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungs­ein­richtungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte corona­be­dingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.