13.11

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich kurz zu den Anträgen der Freiheitlichen betreffend Sozialhilfe-Grundsatz­gesetz und Sozialhilfe-Ausführungsgesetze zu Wort melden. Wir haben das schon des Öfteren im Ausschuss und auch im Plenum diskutiert.

Ich möchte für unsere Fraktion schon noch einmal festhalten, was eigentlich der Aus­gangspunkt und die Zielsetzungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes waren – im Wesentlichen ist das ja auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden. Es war uns wichtig, das System gerechter zu machen und vor allem auch – wir haben gestern be­schlossen, dass wir die Einkommensstufen senken – die Menschen zu entlasten. Das ist ein weiterer Punkt, zu dem wir immer gesagt haben: Arbeit soll sich lohnen, und der­jenige, der arbeiten geht und ein entsprechendes Einkommen hat, soll nicht schlech­ter­gestellt sein als möglicherweise ein Bezieher der damaligen Mindestsicherung. Das war ein wesentlicher Punkt.

Auch ein wichtiger Punkt, der mit der Integration zusammenhängt, war, Deutsch als Schlüssel zur Mindestsicherung zu etablieren und vor allem auch den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt durch einen Arbeitsqualifizierungsbonus sicherzustellen. Das waren wesentliche Zielsetzungen, die mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz verfolgt wurden.

Es ist ein Faktum, dass zwei Punkte vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden: Der eine ist die Kinderstaffelung, und der zweite ist der Arbeitsqualifizierungsbonus. Es ist aber dennoch so, dass ein rechtmäßiger Zustand besteht, es gibt also keinen sonderlichen Regelungsbedarf auf Bundesebene.

Wir als Österreichische Volkspartei bekennen uns natürlich zum Föderalismus. Verfassungsmäßig ist es die Zuständigkeit der Länder, diese Ausführungsgesetze zu machen, also sind sie auch entsprechend aufgerufen - - (Der Feueralarm ertönt.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Moment, wir müssen abklären, was das für ein Alarm ist.

Ich unterbreche die Sitzung. Bitte verlassen Sie den Saal, meine Damen und Herren!

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(Die Sitzung wird um 13.13 Uhr unterbrochen und um 13.32 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf mich für die Disziplin beim Verlassen des Saales im Zuge dieses Feueralarms sehr herzlich bedanken. Wir waren uns nicht sicher, wie ernst die Lage ist, aber Gott sei Dank war es nur ein sehr kleines Feuer.

Wir setzen die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 fort.

Ich darf Herrn Kollegen Mag. Michael Hammer, der auch Präsident des Ober­österreichi­schen Zivilschutzverbandes ist – sehr passend! –, wieder zum Rednerpult bitten und ihn ersuchen, seine Ausführungen fortzusetzen. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zuerst schon gesehen, dass das rote Licht geleuchtet hat. Es wäre nicht notwendig gewesen, dass auch eine Sirene dazukommt, denn ich hätte nur noch einen Schlusssatz zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz gesagt.

Ich habe die Argumente dafür aufgeführt, dass es diesbezüglich einen verfassungs­ge­mäßen Zustand gibt und dass die Umsetzung in der Zuständigkeit der Länder liegt, wes­halb wir diesen Anträgen nicht nähertreten und die Beschlüsse, die seitens der Frei­heit­lichen urgiert werden, ablehnen. Es gibt eine verfassungsgemäße Regelung, und die Aus­füh­rung liegt bei den Ländern. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grebien.)

13.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.