14.19

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Kucher, seien wir doch froh, dass wir in Österreich medizinisch behandelt werden, denn in unserem Land erhält jeder die beste Medizin, die er benötigt, egal wer er ist! Fragen Sie doch bitte alle Auslandsösterreicher, die gerne zu medizi­nischen Behandlungen nach Österreich heimkommen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­rufe der Abgeordneten Vogl und Leichtfried.)

Zur Thematik: Im letzten Gesundheitsausschuss wurde über eine Ärztegesetznovelle diskutiert, die bei manchen der Betroffenen auf wenig Gegenliebe stößt und für Aufre­gung sorgt. Worum geht es? – Bisher war es so geregelt, dass die Österreichische Ärztekammer die Führung der Standesliste, das heißt, die Eintragungen in die und Austragungen aus der Ärzteliste sowie auch die Prüfungen der ärztlichen Qualifikation, selbst vorgenommen hat und es dann weiter an die Landesärztekammer delegiert hat. Dieses Prozedere hat nun ein ärztlicher Kollege beeinsprucht, und der Verfassungs­ge­richtshof hat mit seinem Erkenntnis entschieden, dass die Führung der Standesliste der Ärzte durch die Landesärztekammer nicht rechtens sei. Juristisch kann man das für falsch erachten, aber in einem Rechtsstaat ist das so zu akzeptieren.

Die Kompetenz für die Durchführungsverordnungen obliegt nun nach diesem Erkenntnis anstelle der Ärztekammer dem Gesundheitsministerium. Das Ministerium könnte nun wieder die Ärztekammer anweisen, hat aber entschieden, die Verordnung selbst auszu­führen.

In der Novelle ist jetzt geplant, die bisherigen Zuständigkeiten der Österreichischen Ärztekammer zunächst bis 30.6.2021 zu verlängern. Gleichzeitig sollen auch alle Ange­legenheiten der Ärzteliste aus dem eigenen Wirkungsbereich der Ärztekammer in den übertragenen Wirkungsbereich verlagert werden, was die Ärztekammer erzürnt. Hinter­grund dieser Überlegung ist der Wunsch der Bundesländer nach Daten aus der Ärzteliste zur besseren Planungssicherheit, und das halte ich auch für legitim. Es betrifft zwei Artikel-15-Vereinbarungen, die dem Landesgesundheitsfonds die Kompetenz zur Pla­nung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitsbereichs übertragen sollen.

Warum diese Befristung? – Dies ist ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Bundesländern. Die Gesetzesänderung, das heißt, die befristete behördliche Übertra­gung der Aufgaben in die Ärztekammer, tritt aber nur dann in Kraft, wenn alle Bundes­länder und der Bundesrat bis 31.8.2020 ausdrücklich zustimmen. Falls dem nicht so ist, sind ab 1. September 2020 die Bezirkshauptmannschaften für die Eintragung in die und Austragungen aus der Ärzteliste zuständig.

Warum hat nun die Ärztekammer Bedenken gegen diese Novelle? – Erstens wird die Übertragung vom eigenen in den übertragenen Wirkungsbereich nicht gutgeheißen und zweitens besteht die Sorge, dass die Länder nicht nur die Standesliste wollen, sondern auch die Zuständigkeiten für die Ausbildungsstellen und für die Ausbildungsqualifikation, und davor möchte ich persönlich auch eindringlich warnen.

Ich war bis vor Kurzem Leiter der Ausbildungskommission in der oberösterreichischen Ärztekammer, und wir haben da aufgrund von Zahlen, Fakten, Personal und Qualitäts­kriterien genau festgelegt, wie viele Ärzte in einer jeweiligen Abteilung ausgebildet werden können. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass eine kleine Abteilung mit drei Fachärzten plötzlich 15 Ärzte ausbildet.

Nach der neuen Ärzteausbildungsordnung 2015 wird das alle sieben Jahre evaluiert und streng kontrolliert. Die Prüfung der ärztlichen Qualifikation und auch der Ausbildung bedarf einer großen Expertise, die in der Ärztekammer vorhanden ist und jahrelang aufgebaut wurde. Ich selbst habe des Öfteren fraglich verifizierte Zeugnisse von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen begutachtet, die eine Ausbildung im fernen Ausland absolviert haben und nun in Österreich als Ärztin oder Arzt arbeiten wollen – also Vorsicht bei diesen im Endeffekt auch für Patienten wichtigen Überprüfungen der ärztlichen Qualifikation und Ausbildung!

Prinzipiell halte ich aber den Wunsch der Länder nach mehr Daten zur Planungs­sicherheit für legitim. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir die nächsten Monate gut nützen werden und es uns auch gelingen wird, gemeinsam gute, vernünftige Lösungen zu finden, mit denen auch die Länder, das Ministerium und auch die Standesvertretung gut leben können. Primär geht es aber wirklich immer um Lösungen, bei denen Patienten darauf vertrauen dürfen, nur von topausgebildeten und geprüften Ärzten behandelt zu werden. Das muss unser oberstes Ziel sein und das schaffen wir auch. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.24

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­nung fort.