14.31

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt wieder zwei verschiedene Themen zusammengefasst. Der erste Punkt, die organisatorischen Ver­bes­serungen für den Insolvenz-Entgelt-Fonds, findet durchaus unsere Zustimmung und wir würden diesen mittragen, wenn nicht in demselben Antrag auch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, nämlich die weitere Fortschreibung des Preisspannenmodells und eines Preisscreeningmodells für generische Arzneimittel, mit enthalten wäre.

Lassen Sie mich ganz kurz erläutern, warum wir diesen Punkt ablehnen: Die Coronakrise hat uns wunderbar gezeigt, wie abhängig wir in puncto Arzneimittelherstellung und Wirkstoffzulieferung aus dem Fernen Osten, Indien und China vor allem, sind. Warum hat es so eine starke Produktionsverlagerung in diesem Bereich gegeben? – Weil der Kostendruck in den europäischen Gesundheitssystemen in den letzten Jahrzehnten sukzessive gestiegen ist und eine Produktion in Europa wirtschaftlich in vielen Bereichen einfach nicht mehr darstellbar war.

Nun hat uns die Krise gezeigt, dass wir diese Abhängigkeit reduzieren wollen, wir wollen wieder eine pharmazeutische Industrie, wir wollen Arzneimittelhersteller in Österreich und Europa ansiedeln. Dazu brauchen wir auch neue Modelle, wie wir dies zu konkur­renzfähigen Konditionen ermöglichen können, beziehungsweise müssen wir unser Erstattungspreismodell unmittelbar überdenken.

Wenn wir das nämlich nicht machen, wenn wir das alte Modell einfach fortschreiben, so wie das in diesem Antrag vorgesehen ist, wird Folgendes passieren: 2017, bei der letzten Runde, wo dieses Preisscreening und diese Preisbandfestlegung beschlossen wurden, sind zwar Einsparungen in der Größenordnung von knapp 50 Millionen Euro für die Sozialversicherung erzielt worden, allerdings waren nur 35 Millionen Euro davon Einsparungen unmittelbar bei den Herstellern, 15 Millionen Euro gingen zulasten der österreichischen Vertriebsstrukturen bei pharmazeutischen Großhändlern und Apothe­ken, und als zusätzlicher Nebeneffekt dieser Maßnahme sind damals 8 Prozent der zwangspreisgesenkten Arzneimittel für die Patienten vom österreichischen Markt verschwunden, aus dem Erstattungskodex rausgefallen und stehen den Patienten für die Therapie im öffentlichen Gesundheitssystem nicht mehr zur Verfügung.

Und jetzt soll diese Maßnahme, die massive Kollateralschäden in der Versorgungs­sicherheit der österreichischen Patienten, in der österreichischen Vertriebsstruktur von Arzneimitteln verursacht, fortgesetzt werden? Das kann es wohl bitte nicht sein! (Abg. Martin Graf: Unglaublich! Das geht gar nicht!)

Halten wir uns doch bitte an die Dinge, zu denen ein allgemeiner Konsens besteht: Wir wollen die Versorgung für die österreichischen Patienten sicherstellen, wir wollen die Pro­duktion nach Österreich holen – dann dürfen wir bitte keine Maßnahmen beschließen, die solche Kollateralschäden verursachen und genau diesen Zielen entgegenlaufen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabi Schwarz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.