Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Lehrlingsgarantie in Zeiten von Corona“ (769/A)(E)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 769/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Durch den weltweiten Wirtschaftseinbruch und damit verbundenen Nachfrageeinbruch fahren die Unternehmen nicht nur die Produktion zurück, sie stellen sich auch auf einen geringeren Absatz ein – somit halten sich Unternehmen auch mit der Neuanstellung von Lehrlingen zurück. Viele Unternehmen verhängen aufgrund der unsicheren Lage einen Aufnahmestopp. ExpertInnen gehen davon aus, dass im Herbst zwischen 7.000 und 8.000 Lehrstellen fehlen werden.

Die geplanten Maßnahmen der Regierung reihen sich in die schon getroffenen Maß­nahmen ein: Plakative Überschriften statt echter Hilfe. Auch hier gilt: Die Regierung will das Problem nicht lösen, sie will es wegkommunizieren. Der Lehrstellenmangel wird nicht behoben, er wird von Seiten der Regierung geleugnet.

Wir befinden uns am Beginn der größten Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren. Die Auswirkungen am heimischen Arbeitsmarkt – auch aufgrund der katastrophalen Regie­rungsperformance in Österreich - sind schon jetzt dramatisch. Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich ist binnen weniger Wochen um rund 200.000 gestiegen. Rund 1 Millionen Menschen befinden sich in Kurzarbeit. Ob alle davon in den Arbeitsmarkt zurückkehren können, bleibt zu bezweifeln.

Besonders betroffen sind schon heute die jungen Menschen in unserem Land: Bei jenen unter 25 hat sich die Arbeitslosigkeit mehr als verdoppelt. Und der nächste harte Schlag wartet schon: tausende Jugendliche werden unter den jetzigen Voraussetzungen im September keine Lehre beginnen können.

Was haben wir also zu tun?

Lehrplatzgarantie für Jugendliche

Die Regierung muss allen betroffenen Jugendlichen, die in der Wirtschaft nicht unter­kommen, einen entsprechen Lehrplatz anbieten - entweder in einer überbetrieblichen Lehr­werkstatt oder direkt beim Bund.

Dafür ist eine entsprechende Aufstockung der Lehrstellen im Bund bzw. in den über­betrieblichen Lehrwerkstätten notwendig.

Die Ausbildungsgarantie bis 25 muss wiedereingeführt werden.

2019 ist die Ausbildungsgarantie ausgelaufen, weil schwarz/blau sie nicht mehr bud­getiert hat. Sie muss wieder aktiviert werden.

Wir alle wissen, wer nur über einen Pflichtschulabschluss verfügt, ist vergleichsweise öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Ausbildungsgarantie bis 25 qualifiziert junge Men­schen für den Arbeitsmarkt und schützt sie am besten davor, keine Arbeit zu finden. Für die jungen Menschen in diesem Land ist es daher immens wichtig, die Aus­bildungsgarantie wiedereinzuführen.

Halbierung der Lehrlingsentschädigung für über 19-jährige zurücknehmen

Unter schwarz-blau wurden die Lehrlingsentschädigungen – in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten – für ältere Lehrlinge halbiert. Diese Halbierung muss von der schwarz-grünen Regierung sofort zurückgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundeministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ein umfassendes Paket zur Bekämpfung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit vorzulegen, das allen Jugendlichen, die im Herbst eine Lehre starten möchten und in der Wirtschaft aufgrund der Corona-Krise keinen Platz finden, einen entsprechenden Lehrplatz – in Kooperation mit den Ländern – in überbetrieblichen Lehrwerkstätten bzw. direkt bei der öffentlichen Hand garantiert. Dazu muss das AMS mit den entsprechenden finanziellen Mitteln für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen ausgestattet werden. Zudem muss das AMS Personal entsprechend aufgestockt werden.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und der Antragsstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Abgeordneter Holzleitner als Antrag­stellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort übergeben.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten.

Frau Abgeordnete, the floor is yours.