17.28

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist gut und richtig, dass wir angesichts dieser Wirtschafts- und Arbeits­marktkrise, in der wir uns befinden, über das Thema Inkassogebühren sprechen, und es ist auch gut und richtig, dass wir das Thema der überhöhten und nicht angemessenen Inkassogebühren hier heute auf der Tagesordnung haben.

Es ist vielleicht vorwegzuschicken, dass die Höhe von Inkassogebühren ja grundsätzlich in der Inkassogebührenverordnung reguliert ist, für die der Herr Bundesminister ja auch verantwortlich ist. Wir haben uns – weil das ein Thema ist, bei dem wir einer Meinung sind – im Konsumentenschutzausschuss geeinigt, dass wir wollen, dass diese Inkasso­gebührenverordnung evaluiert wird. Sie soll evaluiert werden, weil wir mehr Transparenz und mehr Nachvollziehbarkeit bei den Inkassogebühren und mehr Rechtssicherheit für die Konsumenten brauchen, sie soll aber auch evaluiert werden, weil Gebühren dem tatsächlichen Inkassoaufwand entsprechen sollen.

Gewundert hat mich in dieser Debatte der Vorschlag vonseiten der Sozialdemokratie, aber auch der Freiheitlichen, dass Gläubiger die Inkassokosten bis zur ersten Mahnung selber tragen sollen. Ich habe mir gedacht: Da werden sich alle Einpersonen­unter­nehmen, alle Klein- und Mittelbetriebe im Land freuen, wenn sie nicht nur länger warten müssen, bis sie Geld für eine Leistung, die sie erbracht haben – das ihnen also zusteht und mit dem sie gerechnet haben –, bekommen, sondern wenn sie dann auch noch die Kosten für die Eintreibung selber tragen dürfen. Ich finde, das ist eine sonderbare Auffas­sung von Gerechtigkeit, und ich glaube auch, dass die meisten Österreicherinnen und Österreicher der Meinung sind, dass jemand, der etwas kauft, der eine Schuld eingeht, auch für diese zu zahlen hat und dass dann, wenn er nicht zahlen kann, zumindest verlangt werden kann, dass man sich beim Gläubiger meldet und sagt: Du, ich brauche eine Stundung, ich brauche eine Ratenzahlung! – denn dann verhindert man nämlich die Inkassogebühren.

Dann hat Herr Kollege Vogl bei seinem Eingangsstatement kritisiert, dass Unternehmen Forderungen verkaufen. – Na, wo kommen wir denn da hin! Also ob es für mich als Schuldner irgendeinen Unterschied macht, ob ich an das Unternehmen A oder an das Unternehmen X meine 300 Euro mit schuldbefreiender Wirkung leiste, wage ich sehr zu bezweifeln. Für den Schuldner ist es gleich, aber für das Unternehmen ist es wichtig, denn das Factoring, der Verkauf von Forderungen, ist ein ganz wesentliches Finanzie­rungs- und Liquiditätsinstrument, und gerade in einer Zeit, in der Unternehmen Liqui­ditätsprobleme haben, ist es wichtig, da keine Einschränkungen zu machen, sondern das auch weiterhin zu ermöglichen. Alles andere wäre keine gute Idee.

Was schon eine gute Idee wäre, ist mehr Konsumentenschutzbildung, mehr Finanz­bildung und Wirtschaftsbildung. Wir als NEOS haben hier diesbezüglich schon mehrere Vorstöße gemacht. Ich weiß auch, Herr Bundesminister, dass Sie da unsere Aussage teilen, nur: Ich wünsche mir von Ihnen, dass Sie nicht nur die Aussage teilen, sondern auch mit sehr viel Nachdruck für konkrete Ergebnisse arbeiten. Da geht es vor allem um junge Menschen, da geht es vor allem um Schülerinnen und Schüler, die zu mündigen Bürgern und zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten werden sollen, und am Ende des Tages geht es auch um den Wirtschaftsstandort Österreich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.31

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Bitte.