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Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon alle alles zu dem Thema Inkassogebühren gehört. Ich bin die letzte Rednerin in dieser Debatte und versuche, das Thema noch einmal zusammenzufassen, und zwar kurz, knackig und konzis, wie ich mal gelernt habe.

Wenn man sich die Verordnung aus dem Jahr 2005 über die Höchstsätze für Inkasso­institute anschaut, dann werden zwei Punkte sehr schnell klar: einerseits die Intrans­parenz, die ein großes Problem in der Praxis darstellt, und andererseits, dass die Ver­braucher so schnell hohe Kosten treffen können, wie s’ gar net schaun können – auf gut wienerisch.

Dass diese Beiträge jedoch näher geregelt werden müssen, steht außer Zweifel. Es steht auch außer Zweifel, dass es jeden von uns einmal treffen kann, mit einem Inkassobüro in Kontakt zu treten. Es ist nicht nur, wie von der Kollegin genannt, der Umzug; man kann auch einmal vergessen, die Kirchensteuer zu zahlen, auch das kann passieren (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Scherak – Heiterkeit der Rednerin), oder eine Handyrechnung oder Sonstiges. So werden aus 100 Euro, wie wir gehört haben, mehrere 100 Euro, bis zu 1 000 Euro und noch mehr.

Wenn diese Rechnungen intransparent sind, ist das klarerweise unverständlich für alle anderen. Daher ist es eine im Sinne des Konsumentenschutzes sehr wichtige Angele­genheit, dass man diese Höchstsätze der Inkassoinstitute in einem ersten Schritt evalu­iert und falls notwendig entsprechend anpasst. Solche finanziell sensiblen Angelegen­heiten brauchen klare Regelungen, die wir den Konsumentinnen und Konsumenten bereitstellen werden. Diese Herangehensweise durch unsere Frau Bundesministerin ist daher die einzig richtige. In Übereinstimmung mit den Prinzipien des Konsumenten­schut­zes schaffen wir so Transparenz und klare Regelungen, und zwar für alle Be­teiligten, sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner.

Die Wichtigkeit der Evaluierung und der Transparenzschaffung ist bereits im Regie­rungs­programm festgehalten und zeigt sich auch dadurch, dass wir diesen Ent­schließungs­antrag heute einstimmig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher erledigen. Ich bedanke mich herzlich dafür. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Weidinger: Bravo!)

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