17.57

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich, dass heute ein Gesetz zur Abstimmung vorliegt, das nichts mit Corona zu tun hat, und wir in der Justiz auch andere Bereiche vorantreiben können.

Mit der Grundbuchs-Novelle 2020 werden wir auch dem Regierungsprogramm ent­sprechend die Automatisierung und die Digitalisierung vorantreiben. Es ist ein kleiner Mosaikstein im Vorantreiben der sogenannten Justiz 3.0, eines Schwerpunktes unserer Regierungsarbeit, denn wir wollen die Justiz stärker digitalisieren und auch ins nächste Jahrhundert führen.

Zur Vorgeschichte: Mit der ersten Grundbuchs-Novelle konnten ja schon erste Fort­schritte erzielt werden, gerade was die Automatisierung betrifft. Allerdings sind noch ein paar Sachen übrig geblieben, Medienbrüche übrig geblieben, vor allem im Bereich der klassischen Papierrangordnungen mit ihrer Bindung an den Papierbeschluss, was dazu geführt hat, dass noch sehr viele Anträge händisch erfasst und auch händisch bearbeitet werden müssen.

Es gibt diese Treuhänderrangordnung, die dazu führt, dass das Ganze wesentlich automatisierter abläuft, und diese Treuhänderrangordnung wollen wir mit dieser Novelle stärken. Wir stärken sie, indem wir die an uns aus der Praxis gemeldeten Probleme beseitigen und damit auch die Papierrangordnung ein Stück weiter zurückdrängen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wurden Regelungen für den Fall des Todes festgelegt, es wurde auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt, und darüber hinaus gibt es auch Erleichterungen bei der Antragstellung sowie auch bei der Zustel­lung.

Ich möchte auch den Punkt aufgreifen, den Sie, Abgeordnete Yildirim, gebracht haben. Wir haben den Punkt, den Sie auch im Justizausschuss aufgeworfen haben, innerhalb der Justiz eingehendst diskutiert. Wir haben eine Regelung vorgesehen, wonach der Antrag nur mehr dem Vertreter zugestellt werden soll. Das heißt, wenn die Partei vertreten ist, geht der Bescheid nur dem Vertreter zu und nicht mehr der Partei. Das führt zu einigen Erleichterungen in der Justiz, weil es jetzt auch nicht mehr die Zustel­lungsproblematik gibt: Ab wann tritt das fristauslösende Ereignis ein? Jetzt ist das ganz klar geregelt. Wir haben diese Regelung auch dem übrigen Zivilrecht angepasst, denn auch im übrigen Zivilrecht ist es so, dass bei einer vertretenen Partei nur dem Vertreter zugestellt wird.

Wir haben sehr wohl den Punkt diskutiert, dass dieser Part vielleicht missbrauchsanfällig sein könnte. Wir sehen das aber in diesem Zusammenhang nicht, weil die Rechts­anwaltskammer sehr wohl sehr starke und sehr gute Regelungen vorsieht, gerade, wenn es um Missbrauch durch Vertreter geht. Daher sind wir zuversichtlich, dass es durch diese Regelung jetzt nicht zu mehr Missbrauch kommen wird.

Ich muss sagen, ich freue mich auch über den Allparteienantrag, der heute zustande kommt, weil dadurch ein Punkt aufgegriffen wird, der unter Umständen zu Missver­ständ­nissen führen könnte. Es ist also gut, dass ein Allparteienantrag zustande gekommen ist.

Ich danke auch noch einmal dem Justizausschuss, weil diese Novelle auch von diesem einstimmig angenommen wurde, und ich hoffe natürlich auf breite Zustimmung zu der Grundbuchs-Novelle 2020. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Troch. – Bitte.