18.01

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute das österreichische Grundbuch. Wir ändern das Grundbuchsgesetz. Das ist erfreulich, diese Reform hat positive Ansätze.

Zum österreichischen Grundbuch kann man ganz einfach sagen: Es ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Es ist ein internationales Vorbild, es gibt Rechtssicherheit. Jeder­mann hat Einsicht, das österreichische Grundbuch funktioniert nach dem Öffentlich­keits­prinzip. Eigentum ist im Grundbuch einsehbar, und auch Belastungen einer Immobilie sind einsehbar. Alles, was im Grundbuch steht, ist einsehbar. Das heißt, Täuschungen sind de facto so gut wie ausgeschlossen.

Das Grundbuch – und das ist ja heute hier schon gesagt worden – hat auch einen Anteil an einem korrekten und sauberen Wirtschaftsablauf. Selbst ein Wohnrecht, das jemand in einem Haus, in einer Wohnung besitzt, ist abgesichert, wenn es im Grundbuch eingetragen wird. Das ist erfreulich.

Nun, mit der Reform, wird das Eintragen von Eigentum, von Wohnungs- oder Grund­eigentum, noch einfacher gemacht werden. Das entlastet damit auch die Justiz, nicht zuletzt mit den Reformschritten und mit der Digitalisierung. Damit, dass ein Notar als Treuhänder eingesetzt werden kann, werden, salopp formuliert, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das macht es einfacher und billiger.

Vor liegt der Antrag der Abgeordneten Selma Yildirim, Justizsprecherin der SPÖ. Ich halte diesen für sehr, sehr gut. Ich glaube, dass es ein bisschen in Richtung Entmün­digung des Bürgers geht, wenn nun nicht mehr direkt an den Antragsteller auf Woh­nungseigentum zugestellt wird, sondern nur mehr an den Vertreter.

Ein Blick auf die Bundesabgabenordnung zeigt auch: Es ist nicht normal, dass Schrift­stücke bloß an den bevollmächtigten Vertreter zugestellt werden. Nein, normal ist, dass die Behörde an den Bürger, an den Antragsteller direkt zustellt. Das sollte auch in der heiklen Frage von Eigentum, das im Grundbuch vermerkt ist, eigentlich so bleiben und die Behörde sollte nicht vom Bürger wegrücken. Daher macht der Antrag der SPÖ durchaus Sinn, ist bürgernäher, ist bürgerfreundlicher und verdient auf jeden Fall eine Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend noch meine Kritik an den Gebühren: Die Gebühren sind tatsächlich ein Schröpfen der Bürger und Bürgerinnen. Die Gebühren in Österreich im Bereich der Justiz sind de facto schon Steuern, sind eine echte Belastung. Leider verpassen ÖVP und Grüne da eine Möglichkeit, auch bei den Gerichtsgebühren, konkret bei den Grund­stücksgebühren, anzusetzen und dem Bürger eine Last zu nehmen. Das ist eine von dieser Regierung verpasste Gelegenheit. Das bedauere ich im Sinne der Österreicher und Österreicherinnen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Prinz.)

18.05

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Corinna Scharzenberger ist die nächste Rednerin. – Bitte.