19.09

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Minister Gewessler! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, es geht wieder um ein Wirtschaftsthema: Es geht um den Schutz unserer Unternehmen in einer schwierigen Phase, in einer Krise, den Schutz vor einer Übernahme durch Investoren aus dem Ausland, vor allem strategisch wichtiger Unternehmen, bedeutender Unternehmen der Krisen- und Daseinsvorsorge sowie der kritischen Infrastruktur und Technologie.

Mit diesem Investitionskontrollgesetz soll eine Sperrminorität festgelegt werden, damit die Mehrheit an diesen Unternehmen nicht übernommen werden kann. Es gibt in diesem Gesetzentwurf leider sehr viele Unklarheiten, weshalb wir ihn auch schon im Ausschuss kritisiert haben. Es ist gut gedacht, aber leider schlecht gemacht, weil es, was die Regulierung betrifft, viele Unklarheiten gibt, zum Beispiel unter welche Prozenthürde welches Unternehmen fällt. Ministerin Gewessler hat in ihrer Stellungnahme den eige­nen Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen und gemeint, dass es zu Rechtsunsicherheit führt, dass man nicht weiß, welches Unternehmen unter die 10-Prozent-Grenze und welches unter die 25-Prozent-Grenze fällt und somit einer Genehmigung bedarf.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag, um Klarheit zu schaffen, sodass die Unternehmen entsprechend geschützt werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genehmigungs­pflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche un­befristet und mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 %“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Genehmigungspflicht gemäß § 2 Investitionskontrollgesetz für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 % unbe­fristet normiert wird.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet und mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 %

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (240 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird (276 d.B.) in der 45. Sitzung des Nationalrates am 8. Juli 2020

Österreichs Wirtschaft wurde und wird durch die COVID-19 Krise massiv geschwächt.

Dadurch erhöht sich für die heimische Wirtschaft auch die Gefahr eines Ausverkaufs durch Direktinvestitionen aus Drittstaaten.

Österreich muss daher sicherstellen, dass die heimischen Unternehmen vor einem Ausverkauf geschützt werden. Insbesondere Unternehmen von strategischer Bedeutung in den Bereichen Krisen- und Daseinsvorsorge sowie kritischer Infrastrukturen und Technologien sind hier vor Übernahmen aus Drittstaaten, die eine Gefahr für die Sicher­heit und öffentliche Ordnung darstellen können, zu bewahren.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage und dem neu zu beschließenden Investitions­kontrollgesetz wird nun lediglich für einen Teil von Bereichen kritischer Infrastruktur eine 10%-Schwelle für eine Genehmigungspflicht normiert, für alle anderen in Teil 2 der Anlage zum gegenständlichen Bundesgesetz aufgelisteten Bereiche kritischer Infra­struktur und Technologie begnügt man sich hingegen mit einer 25 %-Schwelle.

Dies obwohl im geltenden Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen in diesem Zu­sammenhang unter dem Titel „Investitionskontrolle umsetzen und kritische Industrie­zweige schützen“ klar festgeschrieben ist, dass der Schwellenwert für die Genehmi­gungspflicht auf 10% gesenkt werden soll.

Begründet wird dies im Regierungsprogramm unter anderem damit, dass „die Politik dafür sorgen muss, dass es nicht zu einem Ausverkauf kritischer Technologie und Infrastruktur kommt.“

Dazu kommt, dass die inhaltliche Abgrenzung zwischen jenen Bereichen, die unter die 10%-Schwelle und jenen die unter die 25%-Schwelle fallen sollen, nicht eindeutig ist. Die Industriellen Vereinigung nimmt dazu wie folgt Stellungnahme:

„(…) Darüber hinaus ist ungenügend definiert, welche Investitionen von dieser Regelung betroffen sind.

Dies sollte im Sinne der Rechtssicherheit jedenfalls verbessert werden:

Es bleibt unklar, welche Branchen unter die sog. „kritische digitale Infrastruktur“ fallen. Darüber hinaus ist im Energiebereich ungenügend geklärt, welche Prüfschwelle anzu­wenden ist.

So wären beispielsweise Beteiligungen in den Bereichen „Energie“ und „Energie­ver­sorgung“ ab 25% und bei „Betreibern der kritischen Energieinfrastruktur“ ab 10% ge­nehmigungspflichtig.

Gleiches gilt auch für Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutz­ausrüstung. Während die Versorgung, Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit solchen mit 25% gelistet ist, findet sich Forschung und Entwicklung der gleichen Güter ebenfalls im Anhang Teil 1 (10%).“

Darüber hinaus wird dieser Umstand auch von Bundesministerin Gewessler in der Stellungnahme ihres Ressorts zum gegenständlichen Gesetzesentwurf kritisch hinterfragt:

„In der Anlage kommt Energie mehrfach vor:

Als kritische Infrastruktur und als Energieversorgung sowie als Betreiben kritischer Ener­gieinfrastruktur. Da sich daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen, insb. im Hinblick auf die Anwendbarkeit der 10 %-Schwelle für die Genehmigungspflicht, stellt sich die Frage, welche Unternehmen unter welchen Begriff fallen. Sind zB Netzbetreiber und Erzeuger als „kritische Infrastruktur“ anzusehen und damit in Teil 2 (Anm: Teil 1 der RV) der Anlage erfasst, reine Händler jedoch als bloße „Versorger“ und damit nur in Teil 1 (Anm.: Teil 2 der RV)?“

Im Sinne einer wirksamen Investitionskontrolle von Übernahmen standortrelevanter bzw. kritischer Schlüsselunternehmen sowie im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit ist daher eine generelle Senkung der Schwelle für eine Genehmigungspflicht auf 10 % für alle in Teil 1 und 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz normierten Bereiche – wie auch im oben zitierten Regierungsprogramm festgeschrieben – umzusetzen.

Darüber hinaus ist die völlig unverständliche Befristung der 10%-Schwelle mit 31. Dezember 2022 für den Bereich „Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung“ aufzuheben.

Völlig zurecht kritisiert die Wirtschaftssprecherin der Grünen Elisabeth Götze diese Befristung, wenn sie in einer Aussendung in diesem Zusammenhang festhält: „Ein Wermutstropfen ist die Befristung der 10 % Schwelle für medizinische Produkte.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der eine Genehmigungspflicht gemäß § 2 Investitionskontrollgesetz für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 % unbe­fristet normiert wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Peter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.