19.52

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lercher hat es gerade richtig gesagt: Bei der Umsetzung dieser Richtlinie haben wir es mit einer Konsensmaterie zu tun. Es ist aber, glaube ich, trotzdem wichtig – weil es auch das erste Mal in dieser Legislatur­pe­riode ist, dass wir über Geldwäsche sprechen –, dass wir einen etwas größeren Bogen spannen.

Ich möchte dezidiert auch im Jahre 2016 beginnen – denn das ist eben noch nicht sehr, sehr lange her –: Damals hat Österreich von der FATF, der internationalen Geldwäsche­behörde, die bei der OECD angesiedelt ist, einen – sagen wir einmal – Blauen Brief be­kommen, und es war damals ein riesiger diplomatischer Akt notwendig, damit Österreich eben nicht auf der Schmuddelliste oder Schwarzen Liste landet.

Seither ist viel passiert, aber dennoch nochmals ein kurzer Zwischenbericht – wir haben das herausgesucht –: Nach dem Basel-AML-Index lagen wir 2019 unter den EU-27 sogar nur auf Platz 21. Seither ist einiges passiert, insbesondere weil wir jetzt ja die Geldwäscherichtlinie umsetzen. Diese Thematik muss uns in diesem Haus aber wirklich wichtig sein, da müssen wir noch dranbleiben – dazu komme ich gleich –, denn es kann natürlich nicht sein, dass sich Einzelne Geld aus unmoralischen Quellen herausnehmen, insbesondere wenn es um menschenunwürdige Verbrechen, aber auch um Steuer­hinterziehung geht, sich um die gemeinschaftlichen Kassen herum dieses Geld nehmen und es dann waschen – und der Gesetzgeber oder die Gesetzgeberin schaut dann auch noch weg. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Stark.)

Der Geldwäschebericht wurde bereits erwähnt. Er ist ja erst kürzlich vorgestellt worden. Wir sehen es positiv, dass laut diesem Geldwäschebericht die Zahl der Geldwäsche­ver­dachtsmeldungen doch um 12 Prozent gestiegen ist; das heißt also, die Awareness draußen ist deutlich höher. Was uns aber – und da müssen wir schon auch genau hinschauen – nachdenklich stimmt, ist, dass die allermeisten, nämlich 97 Prozent, der 2 900 Geldwäscheverdachtsmeldungen von Banken kommen. Das heißt ja nichts ande­res, als dass es bei nur 3 Prozent andere sind – das sind eben die Notarinnen und Notare, die Rechtsanwälte, die Versicherungen oder die Glücksspieleinrichtungen –, und das ist wirklich verdammt wenig. Es ist irgendwie, würde ich einmal sagen, auch realistisch nicht nachvollziehbar, und es ist natürlich wesentlich, dass wir das Augenmerk darauf richten, denn es kann ja auch nicht sein, dass irgendjemand im 1. Bezirk zum Juwelier geht, 1 Million Euro hinlegt, einen Diamantring mitnimmt – und keine Geld­wäsche­verdachtsmeldung erfolgt. Genauso können wir nicht von der Hand weisen, dass natürlich auch Immobilien zur Geldwäsche verwendet werden, auch in Österreich, oder eben – wie zuletzt – Briefkastenfirmen; die sind aufgetaucht.

Nochmals mein Appell: Man kann nicht einfach wegsehen, wenn Gelder aus solchen schwindligen Quellen kommen und einfach so gewaschen werden.

Es stellt sich aber die Frage: Wieso sind es so wenige Verdachtsmeldungen? – Es könnte vielleicht schon auch sein, gerade wenn ich nochmals auf die Berufsgruppen der Notarinnen und Notare, Rechtsanwälte, ImmobilienmaklerInnen oder aus der Versiche­rungs­branche zurückkomme, dass es mit dem System der Selbstkontrolle dort zu tun hat. Ich habe es gestern schon erwähnt: Spätestens mit der Wirecard-Pleite sind wir schmerzlich daran erinnert worden, dass die Selbstkontrolle eben nicht immer funktio­niert und dass die Selbstaufsicht, gerade was das anbelangt, eben auch überholt ist. – Das ist das eine.

Das Nächste ist: Was wir uns auch wünschen würden, ist, dass wir uns sehr stark auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Geldwäsche beendet wird – denn der einzelne Nationalstaat kann seine Hausaufgaben machen, aber am Ende des Tages, das wissen wir alle, ist Geldwäsche ein Geschäft mit internationalen Verstrickungen.

Abschließend möchte ich noch sagen, indem ich wieder zum Anfang zurückkomme: Die FATF hat 2016 einen wirklich sehr, sehr negativen Bericht über Österreich erstattet beziehungsweise eine sehr, sehr negative Bewertung Österreichs vorgenommen. Wir wissen jetzt aber, dass ein Follow-up ansteht. Wir wissen auch, dass Österreich mittlerweile, und darüber bin ich sehr froh, die allermeisten Empfehlungen der FATF umsetzt. Dennoch sind wir gespannt, was für ein Ergebnis kommt. Es gibt noch min­destens vier Empfehlungen, die wir in Österreich umsetzen sollten. Da sind wir Grüne die allerersten Partner in der ersten Reihe, wenn es dann so weit ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte schön.