20.32

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es waren schöne Worte meiner Vorrednerin, der Energiesprecherin der ÖVP.

Jetzt fange ich mit ein bisschen etwas Positivem an, wenn man das so sagen kann: Im Prinzip geht es bei der Novelle um die Festsetzung eines Vorranges für Energieeffizienz bei Gebäuden des Bundes. Da gab es schon bisher eine Regelung, diese wird jetzt präzisiert. Gegen diese Novelle ist nichts einzuwenden. Man sollte auch nichts einwen­den, immerhin muss man damit ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden, weil der Vorschlag im Ministerium offenbar in einer sehr tiefen Schublade gelegen ist. Das war es dann aber leider schon mit den positiven Nachrichten.

Liebe Frau Ministerin, ja, wahrscheinlich sind in den tiefen Schubladen im Ministerium auch Berichte gelegen, die erst jetzt vor Kurzem aufgetaucht sind, und zwar der Monitoringreport und der Energieeffizienzumsetzungsbericht. Leider Gottes waren die, wie gesagt, seit Ende Jänner schon fertig, sind jetzt aber erst am 30. Juni, also vier Tage nach dem Wirtschaftsausschuss, quasi aufgetaucht und uns präsentiert worden. Warum diese nicht früher präsentiert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis, aber wahr­schein­lich, weil sie auch unbequeme Wahrheiten ans Tageslicht bringen. Eines ist ganz klar: Die nationalen Energieeffizienzziele für 2020 werden nicht erreicht. Das steht in diesen Berichten auch drinnen.

Wir reden in der Öffentlichkeit immer über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das EAG – ja, zu Recht, aber wir warten hier auf einen längst fälligen Gesetzentwurf, und es ist bei Weitem nicht die einzige Baustelle, nein! Neben dem heiß ersehnten EAG warten wir genauso sehnsüchtig auf den Vorschlag und die Umsetzung des Energieeffizienz­gesetzes. Für alle hier im Hohen Haus, die es nicht so genau wissen: Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht ist bereits am 25. Juni, also vor einigen Tagen, abge­laufen. Bisher gibt es keinen Entwurf, bisher gibt es keinen Evaluierungsprozess, bereits im Juni 2019 sollte dieser aber abgeschlossen sein. Da fragt man sich: Was ist seither passiert, worauf wird gewartet? (Abg. Kassegger: ... 2020!)

Frau Ministerin, wir wissen, Sie haben ein schweres Erbe zu tragen. Das sind die Früchte der Verschleppung und des Nichtstuns von Frau Bundesministerin Köstinger in den letzten zwei Jahren. (Abg. Strasser: Hallo!) Das muss man einfach sagen, denn seit 2017 wäre es fällig, und das muss man hier auch gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strasser.)

Wir brauchen das neue Energieeffizienzgesetz nicht nur, weil wir eine Richtlinie um­setzen müssen, wir brauchen es, weil wir gerade bei der Bekämpfung der Energiearmut vorankommen müssen. Das sieht ja die EU-Richtlinie auch so vor. Ihre freiwilligen Vereinbarungen mit der Energiewirtschaft betreffend Abschaltungen sind am 30. Juni ausgelaufen. Es gibt weder Nachfolgeregelungen noch finanzielle Unterstützungen, und deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfsfonds für ge­stundete Energiekosten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Hilfsfonds zur finanziellen Unterstützung von jenen HaushaltskundInnen einzurichten, deren Energie­kosten während der COVID-19-Krise gestundet wurden bzw. werden.“

*****

Ja, geschätzte Frau Ministerin, es bedarf eines kräftigen Ausbaus der erneuerbaren Energie, das wissen wir. Rund 50 Milliarden Euro sollten, müssten investiert werden, damit wir das Ziel 100-prozentig erneuerbarer Strom bis 2030 erreichen können. Die E-Wirtschaft wartet darauf, wartet wirklich sehnsüchtig darauf und will auch investieren – und erst jetzt wurde diese Studie präsentiert.

Ja, geschätzte Frau Ministerin, ich habe seit Beginn meiner Zeit hier im Hohen Haus meine Hand für Gespräche ausgestreckt. Sie wissen das, wir haben sehr, sehr viele Gespräche geführt. Ich werde auch jetzt im Sommer 24 Stunden erreichbar sein (Zwi­schenruf bei der ÖVP – Heiterkeit des Abg. Kassegger), aber eines muss ich hier sagen: Die Zustimmung der SPÖ wird es nicht auf Knopfdruck geben. – Schönen Sommer! (Bei­fall bei der SPÖ.)

20.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

betreffend Hilfsfonds für gestundete Energiekosten

eingebracht im Rahmen der Debatte zu TOP 27 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird (281 d.B.)

Die COVID-19-Krise hat in Österreich zu nie gekannter Arbeitslosigkeit und zu einem dramatischen Anstieg der Kurzarbeit geführt. Rund 1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger waren daher von vorübergehender oder dauerhafter Reduzierung ihres Einkommens betroffen.

Trotz mehrfacher Beschlüsse – sowohl im Nationalrat (73/UEA XXVII. GP), als auch im Bundesrat (284/E-BR/2020) gibt es weder ein zinsloses Zahlungsmoratorium für Strom- und Gaslieferungen bis Jahresende, noch Zuschüsse für die Strom- und Gasrechnung. Den betroffenen Menschen fehlt somit die Sicherheit, dass ihnen die Energieversorgung trotz der Krise und finanzieller Belastungen erhalten bleibt.

Durch den eingeschlagenen Weg einer freiwilligen Vereinbarung gibt es anders als bei einer gesetzlichen Regelung auch keinerlei Rechtssicherheit. Nun nach dem Auslaufen der Vereinbarung mit 30. Juni 2020 droht nun eine verzögerte Abschaltwelle bei jenen Bürgerinnen und Bürger, deren Rechnungen bislang gestundet wurden. Für den Großteil der Betroffenen hat sich die finanzielle Situation mit Sicherheit noch nicht so weit erholt, dass sie den erlittenen Einkommensverlust einfach ausgleichen können. Während es aber für Unternehmen aus den COVID-19-Mitteln sogar Fixkostenzuschüsse gibt, stehen die HaushaltskundInnen nun mit nichts da.

Als ersten Schritt braucht es daher rasch einen Unterstützungsfonds, der bei der Be­gleichung der Außenstände unterstützt bzw. diese sogar vollständig übernimmt. Dies kann allerdings nur der Einstieg in eine größere Lösung im Rahmen eines Energie- und Klimahilfsfonds sein, der gerade einkommensschwachen Gruppen nutzen soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Hilfsfonds zur finanziellen Unterstützung von jenen HaushaltskundInnen einzurichten, deren Energie­kosten während der COVID-19-Krise gestundet wurden bzw. werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Kollege MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.