22.38

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovani gospod prezident! Spošto­vani gospod minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Volksgruppenrechte sind Menschenrechte. Es sollte ein akzeptiertes Grundrecht sein, dass Minderheiten, egal wo sie sind, ob anerkannt oder nicht, diese Grundrechte bekommen. Es ist für mich als Grüne, als slowenischsprachige Kärntnerin eine Selbstverständlichkeit, dass man sich für Volksgruppen, deren Angele­genheiten und Rechte einsetzt, ob es hier bei uns in Österreich ist oder in unseren Nachbarländern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Blick nach Slowenien reicht, um zu sehen, wie dort Volksgruppenrecht gelebt wird. Ja, dieses Volksgruppenrecht ist der deutschsprachigen Volksgruppe noch vorenthalten, allerdings ist – was man sieht, wenn man sich die anderen Volksgruppen anschaut – in Slowenien eine zweisprachige Kindergarten- und Schulbetreuung eine Selbstver­ständ­lichkeit. In Slowenien sind kollektive Rechte für die Volksgruppen eine Selbstverständ­lichkeit. Es ist die Finanzierung für die Volksgruppen gesichert. Es ist gesichert, dass, egal wo man als autochthone Volksgruppe anerkannt ist, der Reisepass zum Beispiel zweisprachig ausgestellt wird, dass die Amtssprache in beiden Sprachen selbstver­ständlich ist, dass Ortsnamen in beiden Sprachen angeführt werden und dass auch die Aufschriften auf den öffentlichen Gebäuden zweisprachig sind.

Das ist Volksgruppenleben in Slowenien. (Beifall bei den Grünen.)

Slowenien leistet Dinge, die wir in Österreich noch immer vermissen. Es gibt in Öster­reich eine seit 25 Jahren nicht erhöhte Volksgruppenförderung; ein Beispiel dafür: Öster­reich zahlt der slowenischen Volksgruppe in Kärnten 1,5 Millionen Euro jährlich aus, Slowenien, das etwas größer ist als die Steiermark und Kärnten zusammen, zahlt für die slowenische Volksgruppe in Österreich 3,5 Millionen Euro.

Es ist in Österreich nicht so einfach, eine muttersprachliche Schulbildung zu bekom­men – sie ist nicht gesichert – und von kollektiven Rechten für Volksgruppen können wir in Österreich auch nicht sprechen.

Allerdings freut es mich ganz besonders, dass wir ein umfassendes Volksgruppenkapitel in unserem Regierungsübereinkommen zustande gebracht haben, für das uns sehr viele loben. Das Engagement für die deutschsprachige Volksgruppe bedingt gleichzeitig, dass wir auch bei uns zu Hause dafür sorgen, dass sich unsere autochthonen Volksgruppen frei fühlen werden, ihre Sprache leben können und letztendlich auch entsprechend geschützt werden.

Florjan Lipuš je zapisal: „Z jezikom smo ali nismo“. – Florjan Lipuš hat einmal ge­schrie­ben: „Mit der Sprache sind wir oder sind wir nicht“. – Volksgruppen sind mit ihrer Sprache, und Minderheitenschutz kann weder bei uns noch in Slowenien ein Almosen sein. (Allgemeiner Beifall.)

22.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Michael Bernhard. – Bitte.