11.18

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Schönen guten Morgen! Herr Präsi­dent! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Novelle zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz ist eigentlich der erste kleine Schritt in Richtung einer BVT-Reform. Wir können dem grundsätzlichen Ansinnen, das da verfolgt wird, natürlich etwas abgewinnen. Es geht darum, dass bei Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern im BVT eine vertiefende Vertrauensprüfung durchzuführen ist.

Das halten wir für gut und für richtig, allerdings, meine Damen und Herren, die Umset­zung ist das Problem. Diese Novelle hat aus unserer Sicht mehrere Schwachpunkte. Einer davon ist zum Beispiel: Was passiert mit einem Mitarbeiter, wenn diese Vertrau­ensprüfung nicht positiv ausfällt? Wohin kann er sich dann wenden? Welchen Rechts­weg hat er, um dagegen Einspruch zu erheben? Nirgends in dieser Novelle steht, welche Wege da gegangen werden müssen.

Die Frage ist, ob diese Vertrauensprüfung in weiterer Folge eine objektive Stellenbeset­zung ersetzt. Genau da komme ich zum absoluten Kritikpunkt – das können wir in die­sem Vorschlag der Bundesregierung überhaupt nicht nachvollziehen –: Es sollen Krite­rien für die Vertrauensprüfung festgesetzt werden, aber nicht unter Einbindung des Par­laments, nein, der Minister ganz allein will die Kriterien am Verordnungsweg festlegen, sodass es keine Kontrolle gibt, sodass es keine Einbindung des Parlaments gibt. Das kann nur einen Sinn haben, meine Damen und Herren, und zwar, dass die ÖVP ihre Personalpolitik im Innenressort so fortführt, wie sie es bisher gemacht hat. Das ist reine Parteipolitik, die auch dort wieder ihren Fortgang findet. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Ofenauer.)

Eines muss ich Ihnen sagen: Das BVT hat durch die Vorkommnisse im Frühjahr 2018 großen Schaden erlitten. Inzwischen aber glaube ich, dass der nachhaltigere Schaden die Art und Weise ist, wie ÖVP-Minister dort Stellen besetzt und Mitarbeiter eingestellt haben. Auch das ist ein Problem des BVT, das den Ruf des BVT nachhaltig schädigt. (Abg. Ofenauer: Der Ruf des BVT ... zerstört!)

Die große Frage, die sich stellt, ist: Warum tun die Grünen bei diesem Spiel mit? Warum tun die Grünen mit, wenn es darum geht, das Parlament zu umgehen? Warum gehen die Grünen mit, wenn es keine Kontrolle gibt? (Abg. Kassegger: Das versteht jetzt echt keiner!) Warum gehen die Grünen da mit, wenn sie immer Transparenz fordern? – Nein, man macht es am Verordnungsweg, damit Herr Nehammer die Entscheidungen freihän­dig treffen kann. Das wollen wir nicht. Ich glaube, wir brauchen da eine andere Kul­tur, davon müssen wir einmal wegkommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Geschätzte Damen und Herren, das kann so nicht sein. Wir haben einen Vorschlag ein­gebracht. Wir haben einen Vorschlag eingebracht, mit dem wir sagen, wie man das lösen könnte. Unser Vorschlag ist, dass man sagt: Binden wir doch zumindest den Hauptaus­schuss des Parlaments ein, dass der Minister die Verordnung zumindest dem Hauptaus­schuss vorlegen muss! Und dazu möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Dr. Stepha­nie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Verordnungsermächtigung an den Bundesminister für Inneres in § 2a Abs. 4 PStSG“

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Z 4 der Regierungsvorlage 283 d. B. in der Fassung des Ausschussberichtes 327 d. B. wird in § 2a Abs. 4 zwischen dem ersten und dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:

„Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.“

*****

Meine Damen und Herren, das ist ein kleiner Punkt, aber er zeigt, dass es transparent geht, dass es transparent gehen muss. Ich weiß nicht, warum Sie das so scheuen, wa­rum Sie Transparenz in diesem Bereich so scheuen. Das entspricht auch nicht all Ihren Ankündigungen. Ob im Regierungsprogramm, in Arbeitsgruppen oder im Ausschuss: Die Einbindung des Parlaments wurde immer hochgehalten. Es reicht uns nicht, wenn Sie das nur in Sonntagsreden machen. Hier ist die Nagelprobe, ob Sie die Einbindung des Parlaments wirklich wollen oder nicht. Und wie es scheint, wollen weder die ÖVP noch die Grünen sie. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Ries. – Abg. Ofenauer: SPÖ und FPÖ gemeinsam ...!)

11.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Dr. Stepha­nie Krisper

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Verordnungsermächtigung an den Bundesminister für Inneres

in § 2a Abs. 4 PStSG

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

In Z4 der Regierungsvorlage 283 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 327 d.B. wird in § 2a Abs. 4 zwischen dem ersten und dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:

„Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.“

Begründung

Da es sich bei dem Verordnungsinhalt um sensible Eingriffe in Grundrechte handelt, soll die Verordnung für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.