12.20

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Hauses! Ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt zu diesem Punkt der Letzte auf der Rednerliste bin; das ist normalerweise nicht die Usance. Mir ist es nur wichtig, noch auf eines hinzuweisen: Gewalt – und das ist Grundkonsens dieses Hau­ses – hat weder im öffentlichen noch im privaten Raum irgendeinen Platz. Der private Raum, sprich häusliche Gewalt, Gewalt in der Familie, ist aber oft deshalb so schwer polizeilich zu greifen, weil es dazu die Verständigung der Polizei braucht, es braucht die Anzeige.

Wenn man hinter die Kulissen schaut, nach den Ursachen forscht, was in der Coronavi­ruszeit passiert ist, und das, so wie Frau Abgeordnete Disoski zu Recht eingefordert hat, jetzt auch zeitnahe erfolgt, sodass diese Studie dann im August vom Innenministerium präsentiert werden kann, so erkennt man, dass es über die Coronaviruszeit hinaus auf jeden Fall immer eine Herausforderung gibt, und zwar die, dass die Opfer Angst haben, dass ihnen nicht ausreichend geholfen werden kann.

Jede Diskussion ist, finde ich, eine Gelegenheit, an diejenigen, die von Gewalt bedroht sind, deren Kinder bedroht sind, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen, weil sie Angst haben, dass sie nicht wieder in ihr Zuhause zurückkehren können, auch von dieser Stelle aus die klare Botschaft zu richten: Es kann geholfen werden, und es wird geholfen, wenn wir gerufen werden. Die Polizei, 133, ist der sicherste Notruf, wenn man von Gewalt bedroht ist. Es gibt ein fein ziseliertes Netzwerk – auch mit der Zivilgesellschaft –, sodass all denen nachhaltig geholfen werden kann, die Angst haben, dass sie nicht mehr in ihre eigenen vier Wände zurückkommen können. Es gibt viele nachhaltige Kooperationen, sodass wir Frauen und auch ihren Kindern Schutz gewähren können, wenn sie bedroht sind. Es gibt seit 1997 diese enge Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Polizei und Justiz, damit wir nachhaltig helfen können, und es gibt jetzt vor allem ein Instrumenta­rium, das wichtig ist, um als Polizei im Ernstfall noch schneller eingreifen zu können – ich sage das hier deshalb nochmals, damit sich potenziell bedrohte Opfer sicher fühlen können, weil wir ihnen nachhaltig helfen können –: Es gibt auch das Annäherungsverbot.

Es wird gegenüber dem Gewalttäter ein Betretungsverbot ausgesprochen, aber auch ein Annäherungsverbot. Warum ist das so wichtig? – Das Annäherungsverbot versetzt die Polizei in die Lage, noch schneller eingreifen zu können, noch schneller helfen zu kön­nen, wenn der Gewalttäter seine Grenzen im wahrsten Sinne des Wortes wieder über­schreitet.

Meine große Bitte ist, dass wir jede Gelegenheit in der Öffentlichkeit nutzen, um Men­schen darüber zu informieren. Das war auch der Grund dafür, warum ich in der Coro­naviruszeit gemeinsam mit der Frauenministerin eine Informationskampagne dahin ge­hend gestartet habe, wo und wie geholfen werden kann, welche Telefonnummern zur Verfügung stehen, sei es betreffend Beratung oder eben der Polizeinotruf 133, wenn es darum geht, dass schnell und unmittelbar geholfen wird.

Die Beamtinnen und Beamten vor Ort sind gut ausgebildet, die entscheiden in Bruch­teilen von Sekunden, was zu tun ist, sprechen das Betretungsverbot aus, sprechen dann auch das Annäherungsverbot aus. Das sind wichtige Maßnahmen.

Für mich war es jetzt wichtig, die Gelegenheit zu nutzen und den Frauen, die sich von Gewalt bedroht fühlen, zu signalisieren: Es kann geholfen werden! Wichtig ist, dass die Polizei gerufen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Innenausschusses.