17.38

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundeskanzler! Werte Regierungsmitglieder! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Das Ende des Lachens, das Ende des Kindhaften.“, auf der vier Kinder mit Mund-Nasen-Schutz abge­bildet sind, auf das Rednerpult.) Es ist eine spannende Diskussion, wie erwartet. Wenn man pointiert zusammenfasst, könnte man heute auch sagen: Operation gelungen, Patient tot. Vielleicht kann man das auch ein bisschen näher ausführen. Ist diese Ope­ration gelungen, die der Herr Bundeskanzler so schön ausgeführt hat?

Was war das Ziel der Operation? – Unserer Meinung nach war das seit Anbeginn, seit März, die ominöse Todesangst und Panik zu verbreiten. Ich bin nach wie vor erschüttert, wie nachhaltig das auch gewirkt hat. Ich hätte nicht erwartet, dass im Jahr 2020 so breite Bevölkerungsschichten in Österreich dieser Propaganda wirklich auf den Leim gehen und alles, was die Regierung an Todesangst, Panik und Weltuntergangsstimmung ver­breitet hat, verinnerlicht.

Ich muss sagen, dass natürlich auch fast alle Medien in Österreich mitgeholfen haben – und da haben sich ja auch nahezu alle Journalisten mitschuldig gemacht –, eben nicht faktenbasiert zu berichten und zu informieren.

Vielleicht kommen wir auch ganz kurz zum Virus selbst. Ich weiß nicht, wer sich daran erinnert: Es gab damals, am Anfang, die große Welle vom Bundeskanzler und von Minister Anschober: Wir haben zu wenig Beatmungsgeräte! – Es gab die große Panik wegen der Beatmungsgeräte. Sie werden bemerkt haben: Es spricht seit Monaten niemand über Beatmungsgeräte. Der Hintergrund ist einfach, dass sich das Intubieren mit Beatmungsgeräten im Grunde genommen als Behandlungsfehler erwiesen hat, wobei leider Gottes in den Anfangswochen sehr, sehr viele verstorben sind.

Was ist auch nicht passiert? – Man hat es gesehen: Die Menschen sind nicht wie die Fliegen gestorben. Es gab auch nicht „hunderttausende Tote“ , wie vom Bundeskanzler angekündigt. Ich glaube, die allermeisten, die vernünftig denken, haben bemerkt: Corona ist nicht Pest, Cholera oder Ebola, sondern es ist ein Virus, der für Risikogruppen und alte Menschen gefährlich sein kann. (Abg. Gabriela Schwarz: Auch für junge Menschen!)

Das heißt, die Operation ist für die Regierung gelungen, man hat die Bevölkerung in Angst und Panik versetzt. Das hat nachhaltig auch entsprechend gewirkt.

Vielleicht ein Nachtrag noch, weil es auch von der SPÖ gekommen ist: Ich möchte darauf hinweisen, es gibt in Österreich üblicherweise 300 000 Brustkrebsuntersuchungen mit, leider Gottes, 1 600 Todesfällen, und es gibt mittlerweile bei Corona nahezu 1,4 Mil­lionen Testungen mit knapp über 700 Todesfällen. Das sage ich nur, damit man sich auch einmal die Relationen in diese Richtung anschaut.

Nächste Frage: Ist der Patient jetzt tot, der Patient Wirtschaft? – Nein, Gott sei Dank nicht. Im Grunde genommen muss man sagen, die Wirtschaft hat es bis jetzt noch halb­wegs überstanden. Sie ist natürlich angeschlagen und angezählt und es gibt je nach Branche sehr, sehr große Schwierigkeiten, aber die Wirtschaft hat es bis jetzt überlebt.

Man muss schon einmal auch der SPÖ anraten, Frau Kollegin Rendi-Wagner – der Antrag ehrt Sie ja grundsätzlich –, da eine klare Linie zu verfolgen. Sie haben sich auch diesen Masken, dieser Maskerade von heute wieder angeschlossen. Wirtschaft ist primär Psychologie, und wenn wir seit Monaten Angst und Panik verbreiten, wird das die Wirtschaft nicht nach vorne bringen und Sie werden keine Arbeitsplätze sichern können, Frau Kollegin Rendi-Wagner. (Abg. Rendi-Wagner legt eine Mund-Nasen-Schutzmaske an.) – Sie setzen sie wieder auf; eben, das ist das falsche Zeichen. (Abg. Leichtfried legt eine Mund-Nasen-Schutzmaske an.)

Das Programm der Sozialdemokratie ist leider Gottes ein rückwärtsgewandtes, weil man Arbeitsplätze nicht im Sinne der Planwirtschaft herbeizaubern kann. Das wird nicht funktionieren. Leider Gottes sind Sie da meiner Meinung nach auf dem Holzweg. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, da Sie angekündigt haben, in den Grundzügen auch einen Entschließungsantrag zu erläu­tern, der eingebracht werden soll: Ihre Fraktion hat nur noch eine halbe Minute Rest­redezeit. Das heißt, falls Sie das vorhaben, müssten Sie jetzt dazu kommen, sonst kann er nicht eingebracht werden. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz und zum Ent­schließungsantrag.

Der Schlusssatz meinerseits könnte noch sein: Nicht der Virus ist gefährlich, die Maß­nahmen der Regierung sind gefährlich.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Freiheitliches COVID-19-Maßnahmenpaket“

*****

Er ist verteilt worden. Soll ich ihn noch vorlesen?

Präsidentin Doris Bures: Nein, nur in den Grundzügen erläutern! Ich würde bitten, ihn nur in den Grundzügen ganz kurz zu erläutern, weil die Redezeit ausgeschöpft ist.

Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Da mir die Frau Präsidentin das Wort noch gibt: In den Grundzügen geht es darum, der Wirtschaft ein Maßnahmenpaket zuzu­sichern, um diese schwere Krise zu überstehen, vor allem was den Herbst und Winter betrifft, auch was die Arbeitsplätze betrifft.

Auch wir sind der Meinung, dass zum Beispiel das Arbeitslosengeld für jene, die unschul­dig zum Handkuss gekommen sind, dementsprechend auf 70 Prozent erhöht werden sollte. Es gibt zahlreiche andere Maßnahmen. – Der Antrag wurde verteilt.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Michael Schnedlitz, Peter Wurm, Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend Freiheitliches COVID-19-Maßnahmenpaket

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag gem. § 74a Abs 1 iVm § 93 Abs 2 GOG-NR der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Genossinnen und Genossen betreffend „Rund 1 Million Menschen sind arbeitslos oder in Kurzarbeit. Österreich braucht jetzt Schutz vor der 2. Kündigungswelle. Lassen Sie die Menschen nicht im Stich, Herr Bundeskanzler!“

in der 49. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. September 2020

Aktuell trifft die COVID-19-Krise, hervorgerufen durch unverhältnismäßige und zum Teil rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen der österreichischen Bundes-regierung, auf eine anhaltende Migrationskrise in unserem Land. Von der Arbeitsmarktlage bis zum Mindestsicherungsbezug reiht sich Baustelle um Baustelle einer verfehlten Regie­rungspolitik aneinander.

Hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit

Die aktuellen Zahlen des Arbeitsministeriums bilden als Resultat der COVID-19-Maß­nahmen der schwarz-grünen Bundesregierung eine hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit ab. Mit 7. September 2020 waren rund 400.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Ende August 2020 befanden sich rund 423.000 Personen in der Arbeitslosigkeit und in Schulungen des Arbeitsmarktservice. Noch vor der in den Herbst- und Wintermonaten traditionell hohen Arbeitslosigkeit sind also bereits jetzt 823.000 Personen ohne tatsächliche Beschäftigung. Die saisonale Herbst- und Winterarbeitslosigkeit und neue COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung, die sich in einer Sammelgesetznovelle finden, werden die Arbeitslosenzahlen und die Kurzarbeit wieder auf die Spitzenwerte von April 2020, d.h. rund 571.000 Arbeitslose und 1.350.000 Personen in Kurzarbeit bringen.

Langzeitarbeitslosigkeit durch COVID-19-Maßnahmen setzt sich fort

Die krisenbedingte Arbeitslosigkeit wurde erst zu gut einem Drittel abgebaut. Daher verfestigt sie sich, seit dem Frühjahr 2020 nahm die Langzeitbeschäftigungslosigkeit markant zu. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, zumal die Zahl der langzeit­be­schäftigungslosen Arbeitslosen bereits nahe ihrem Höchstwert von 2016 liegt und die Krise noch nicht überwunden ist. (WIFO vom 11.September 2020)

Ausländerarbeitslosigkeit in COVID-19-Zeiten extrem hoch

Dazu kommt, dass die Ausländerarbeitslosigkeit in COVID-19-Zeiten explodiert ist. Im Durchschnitt ist die Ausländerarbeitslosigkeit also um nicht weniger als 52 Prozent angestiegen.

März 2020:                 +61 %

April 2020:                  +67 %

Mai 2020:                    +60 %

Juni 2020:                   +51 %

Juli 2020:                    +42 %

August 2020:             +36 %

Ausländische Staatsangehörige waren von den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt besonders betroffen. So stieg zur Hochphase der Krise die Arbeitslosigkeit bei Ausländern um 74,2 % (gegenüber +48,8 % bei Inländern). Die Arbeitslosenquote der Ausländer erhöhte sich infolge der Corona-Krise auf 20,9 % (gegenüber 11 % im Vorjahr), die der Inländer auf 10,5 % (gegenüber 6,3 % im Vorjahr).

Im Juli 2020 hatte sich die Lage leicht entspannt. 129.419 Ausländer/innen waren arbeitslos gemeldet, das entspricht einem Plus von 57 % zum Vorjahresmonat (Inländer: +34,4 %). Unter den Arbeitslosen bzw. in Schulung befindlichen Personen befanden sich im Juli 2020 auch 35.790 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte (+18,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat).

Saisonale Herbst- und Winterarbeitslosigkeit und neue COVID-19-Maßnahmen werden den Anstieg der Ausländerarbeitslosigkeit wieder deutlich über 60 Prozent bringen.

Mindestsicherung ist ein El Dorado für Migranten

Im Kalenderjahr 2019 gab es in Österreich in Summe 285.200 BMS-Bezieher. Im Ver­gleich zum Vorjahr sind dies um 23.000 oder 7,5 % weniger.

Wie schon im Jahr 2018 lebten 2019 ca. 60 % der Bezieher in Wien. An zweiter Stelle lag Niederösterreich mit einem Anteil der Bezieher von Mindestsicherung von 8,6 %.

In Österreich ohne Wien (andere Berechnungsgrundlage) waren 50 % der BMS-Be­zieher ausländische Staatsangehörige (57.100). In Wien waren es 74.100 oder 55 %. 32 % der Mindestsicherungsbezieher in Österreich waren Asylberechtigte. (Quelle Inte­grationsbericht 2020)

Im Zusammenhang mit diesen Herausforderungen braucht es einen Politikwechsel in unserem Land. Und dieser Politikwechsel hat sowohl auf die COVID-19-Krise als auch die Migrationskrise zu reagieren. Folgende Punkte sind dabei unmittelbar durch gesetzliche Maßnahmen umzusetzen:

1) Eine rechtlich verbindliche Grundlage, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen der Bezug der aktuellen Leistung um die Dauer der Krise, mindestens jedoch bis zum 31. Mai 2021 verlängert wird und zusätzlich ein „COVID-19-Ausgleich“ für Arbeitslose in Form eines 30-prozentigen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen rückwirkend mit 15. März 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten der Erwerbstätigen vorhanden sind, automatisch – also ohne formale AntragsteIlung – ausgezahlt werden (70 Prozent Netto-Ersatzrate).

2) Ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich als Kon­sequenz der COVID-19-Krise. Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbe­schrän­kungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschrän­kun­gen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchen­spezifi­scher kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose beinhalten. Insbe­sondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.

3) Den Ausschluss und damit die Verhinderung einer arbeitnehmerfeindlichen Homeoffice-Regelung im neuen COVID-19-Arbeitsrecht (Arbeitszeit, Arbeitnehmerschutz, Lohn und Gehalt usw.)

4) Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementar­pädagogische Einrichtungen und Horte wegen COVID-19 geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.

5) Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Sonderbetreuungszeiten für Eltern und Angehörige von Kindern und betreuungspflichten Personen durch den Arbeitgeber und eine 100-prozentige Übernahme der Kosten durch die Republik Österreich für den Zeit­raum der COVID-19-Krise.

6) Die Ausstellung von Österreich-Gutscheinen im Wert von insgesamt 1.000 Euro an jeden österreichischen Staatsbürger, die bis 31. Dezember 2020 nur bei heimischen und in Österreich steuerpflichtigen Betrieben eingelöst werden können.

7) Ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten.

8) Die sofortige Umsetzung des § 10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in allen nicht durch das VfGH-Erkenntnis (G 164/2019) behobenen Teilen auf Länderebene und die verfassungskonforme Regelung der degressiven Staffelung für Kinderzuschläge, des Arbeitsqualifizierungsbonus und der Sozialhilfe-Statistik zur Verhinderung des Zuzugs von Migranten in unseren Sozialstaat.

9) Die Einführung eines an die aktuelle Situation angepassten „Blum-Bonus“, der einen monatlichen Zuschuss für die gesamte Lehrzeit für Lehrlinge garantiert.

10) Die Auflösung der Rücklagen der Wirtschaftskammern, um mit diesen Mitteln die hei­mischen Unternehmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise unmittelbar zu unter­stützen.

11) Die Einrichtung eines COVID-19-Unterstützungsfonds insbesondere für Arbeit­nehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind.

12) Die Auflösung von 11/12 der Rücklagen 2019 der Arbeiterkammer für die Dotierung dieses COVID-19-Unterstützungsfonds.

13) Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind oder waren, in der Höhe des Betrags, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre.

14) Abwicklung sämtlicher Fonds über die Finanzämter.

15) Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche in Folge der COVID-19-Maßnahmen entstandene Kosten, die laufenden Fixkosten zu 100 Prozent sowie die Einnahmenausfälle und einen entsprechenden Un­ternehmerlohn abdeckt mit anschließender Ex-post-Prüfung und Kontrolle durch die Finanzämter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

Eine rechtlich verbindliche Grundlage, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, der Bezug der aktuellen Leistung um die Dauer der Krise, mindes­tens jedoch bis zum 31. Mai 2021 verlängert wird und zusätzlich ein „COVID-19-Aus­gleich“ für Arbeitslose in Form eines 30-prozentigen Zuschlages zu allen Arbeits­losenversiche­rungsleistungen rückwirkend mit 15. März 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten der Erwerbstätigen vorhanden sind, automatisch – also ohne formale AntragsteIlung – ausgezahlt werden (70 Prozent Netto-Ersatzrate).

Ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich als Konsequenz der COVID-19-Krise. Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Aus­bildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bis­heriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose beinhalten. Insbesondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.

Den Ausschluss und damit die Verhinderung einer arbeitnehmerfeindlichen Homeoffice-Regelung im neuen COVID-19-Arbeitsrecht (Arbeitszeit, Arbeitnehmerschutz, Lohn und Gehalt usw.)

Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementarpäda­go­gische Einrichtungen und Horte wegen COVID-19 geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.

Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Sonderbetreuungszeiten für Eltern und Angehörige von Kindern und betreuungspflichten Personen durch den Arbeitgeber und eine 100-prozentige Übernahme der Kosten durch die Republik Österreich für den Zeit­raum der COVID-19-Krise.

Die Ausstellung von Österreich-Gutscheinen im Wert von insgesamt 1.000 Euro an jeden österreichischen Staatsbürger, die bis 31. Dezember 2020 nur bei heimischen und in Österreich steuerpflichtigen Betrieben eingelöst werden können.

Ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten.

Die sofortige Umsetzung des § 10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in allen nicht durch das VfGH-Erkenntnis (G 164/2019) behobenen Teilen auf Länderebene und die verfas­sungskonforme Regelung der degressiven Staffelung für Kinderzuschläge, des Arbeits­qualifizierungsbonus und der Sozialhilfe-Statistik zur Verhinderung des Zuzugs von Migranten in unseren Sozialstaat.

Die Einführung eines an die aktuelle Situation angepassten „Blum-Bonus“, der einen monatlichen Zuschuss für die gesamte Lehrzeit für Lehrlinge garantiert.

Die Auflösung der Rücklagen der Wirtschaftskammern, um mit diesen Mitteln die heimi­schen Unternehmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise unmittelbar zu unterstützen.

Die Einrichtung eines COVID-19-Unterstützungsfonds insbesondere für Arbeitnehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind.

Die Auflösung von 11/12 der Rücklagen 2019 der Arbeiterkammer für die Dotierung die­ses COVID-19 Unterstützungsfonds.

Die Abwicklung sämtlicher Fonds über die Finanzämter.

Ein voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot be­troffen sind oder waren, in der Höhe des Betrags, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre.

Eine sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche in Folge der COVID-19-Maßnahmen entstandene Kosten, die laufenden Fixkosten zu 100 Prozent sowie die Einnahmenausfälle und einen entsprechenden Unter­nehmerlohn abdeckt mit anschließender Ex-post Prüfung und Kontrolle durch die Finanzämter.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Danke.

Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, gilt als eingebracht und wird gerade auch an alle Abgeordneten verteilt.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Lercher. – Bitte.