14.16

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident, einen Ordnungsruf hätte ich mir für dieses Wort schon erwartet – aber wenn schlechtes Benehmen einen Namen hat, dann ist das Amesbauer, und mehr Zeit verwende ich dafür jetzt nicht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich erinnere alle, die vielleicht ein bisschen an Gedächtnisschwund leiden: Im März, als dieser Zweiseiter (ein Schriftstück in die Höhe haltend) beschlossen wurde, waren wir alle dabei. Wir haben dieses erste Covid-Gesetz hier gemeinsam beschlossen. (Abg. Kickl: Aber wir im Unterschied zu Ihnen mit viel Bauchweh!) – Auch Sie, Herr Kickl, waren dabei. (Abg. Kickl: Ja, mit viel Bauchweh!)

Dann ist natürlich einiges passiert – da bin ich jetzt bei einigen Vorrednerinnen und Vor­rednern –: diese Verordnungen, die dann teilweise erfolgt sind, ausgerufen wurden, auf Pressekonferenzen verkündet wurden, in deren Folge die Leute nicht mehr gewusst haben: Was darf ich jetzt eigentlich, was darf ich nicht? Wer bestraft mich, wer bestraft mich nicht? Wie darf ich meine Wohnung verlassen und wie nicht? Oder, wie es der Herr Bundeskanzler ausgedrückt hat: Wenn die Frauen es zu Hause gar nicht mehr aushal­ten, ist es keine Schande, die Kinder in die Schule zu bringen! – Die Schulen waren zu. Oder waren sie nicht zu? – Also niemand hat sich mehr ausgekannt.

Das heißt, dieser gemeinsame Beschluss vom März hat viele Verordnungen zur Folge gehabt, die nicht gut, nicht gut für die Leute draußen waren. Das musst sogar du, August Wöginger, zugeben.

Jetzt ist es so, dass wir gemeinsam – leider nicht alle Fraktionen, und das bedaure ich – diesen Murks von damals reparieren: in einer Novelle, in der gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die vorher nicht da waren. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Es gab also einen Wildwuchs, einen Murks an Verordnungen und kein Reglement und keine Regeln, die auf einer gesetzlichen Basis gefußt haben. Genau eine solche schaffen wir jetzt, und aus Verantwortung, aus Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, ist die Sozialdemokratie da dabei. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist jetzt Schluss mit dieser Verwirrung, weil wir mitreden können. Auch wenn andere Fraktionen dauernd sagen, dass das nicht der Fall wäre: Ich habe es so verstanden – und ich kann das guten Gewissens mittragen –, dass das der Fall ist.

Es ist auch nicht gut, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es noch immer nicht gelungen ist, dass Menschen, die über 8 oder mehr Stunden in Berufen arbeiten, in denen sie Maske tragen müssen, eine Pause machen dürfen, in der sie die Maske ab­nehmen, und trotzdem diese Arbeitszeit bezahlt bekommen. Es ist daher ganz wichtig, dass wir heute noch einmal darüber diskutieren, und ich werde jetzt einen Antrag dazu einbringen. Ob der Handel jetzt 20 Millionen Euro Entgang hat oder nicht, ist mir völlig wurscht (Ruf bei der ÖVP: Das glaub’ ich!), es geht um die Menschen, die im Handel arbeiten, es geht um die Menschen, die in der Pflege, im Tourismus, in der Gastronomie arbeiten und die Maske tragen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist mir deswegen wurscht, weil es doch hieß: Koste es, was es wolle!, und diese 20 Mil­lionen Euro – wenn das überhaupt stimmt – auch noch aufzubringen sind.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein und appelliere an Sie alle:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung einer Maskenpause“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, mit der geregelt wird, dass bei Arbeiten, bei denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet ist, jeweils nach zweistündiger Tragedauer Kurzpausen von 15 Minuten zu gewähren sind und, dass diese Pausen als Arbeitszeit gelten.“

*****

Bitte gehen Sie da mit! (Beifall bei der SPÖ.)

14.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Leichtfried, Gabriele Heinisch-Hosek, Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Einführung einer Maskenpause

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses (370 d.B.) über den Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Tu­berkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (826/A)

Der Mund-Nasen-Schutz ist mittlerweile Teil unseres Alltags geworden. Oft brauchen wir ihn aber nur für eine kurze Zeit, sei es etwa während einer Fahrt mit der U-Bahn, im Bus oder Zug. Auf vielen Arbeitsplätzen gibt es keine Verpflichtung eine Maske zu tragen. Allerdings: Es gibt eine große Anzahl von ArbeitnehmerInnen, die acht Stunden und länger eine Maske tragen müssen – Handelsangestellte, KellnerInnen, Pflegepersonal, Personal im öffentlichen Verkehr usw., da in diesen Bereichen durch technische oder organisatorische Maßnahmen oftmals kein ausreichender Schutz zur Minimierung des Infektionsrisikos getroffen werden kann.

Wer den Mund-Nasen-Schutz den ganzen Arbeitstag tragen muss, der fühlt sich nicht wohl und kann gesundheitlich Schaden nehmen.

Unter der Maske hat man das Gefühl nur schlecht Luft zu bekommen. Die Haut unter dem Stoff wird feucht, die Schleimhäute im Mund wiederum trocknen aus. Wer eine Brille trägt, dem beschlagen die Gläser von der ausgeatmeten Luft, die hinter der Maske auf­steigt.

Die Probleme verschärfen sich noch, wenn die Maskenträger körperlich hart arbeiten müssen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Handel oder in Pflegeberufen. Der an­strengende Job im Supermarkt wird durch das Tragen der Maske noch anstrengender. Ein Beispiel: Ein/e Supermarktangestellte/r verräumt täglich über eine Tonne Obst und Gemüse. Das sind zirka 200 Kisten. Und das mit Maske. Ohne Pause.

Studien haben ergeben, dass der Kohlendioxid-Gehalt im Blut steigt, wenn die ausgeat­mete Luft aufgrund des erhöhten Luftwiderstands in der Maske nicht ausreichend entwei­chen kann. Dann kommt es zur Übersäuerung des Blutes, Kopfschmerzen und Schwin­delgefühle sind die ersten Anzeichen.

Nach zwei Stunden Arbeit soll es daher eine Maskenpause von 15 Minuten geben, damit die Beschäftigten durchschnaufen können. Die ganze Republik hat die Corona-Heldin­nen und -Helden beklatscht. Jetzt braucht es endlich eine Erleichterung für diese.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, mit der geregelt wird, dass bei Arbeiten, bei denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet ist, jeweils nach zweistündiger Tragedauer Kurzpausen von 15 Minuten zu gewähren sind und, dass diese Pausen als Arbeitszeit gelten.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.