16.56

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes, was auch – wir haben es gerade gehört – eine Aufstockung der finanziellen Mittel bedeutet. Was heißt das? – Das heißt mehr Geld für thermische Sanierungen, das heißt mehr Geld für zum Beispiel Heizkesseltausch. Und natürlich ist das sinnvoll, denn was passiert? – Wir sparen dadurch Energie. Wenn wir unsere Häuser thermisch sanieren, sparen wir Ener­gie. Die Betroffenen sparen aber auch Energiekosten. Wir sparen dabei auch CO2-Emis­sionen ein. Und der vierte Punkt – mir besonders wichtig –: Wir schaffen dadurch Ar­beitsplätze. Gerade jetzt, in dieser Zeit, in der wir jede Woche, wenn wir die Zeitung auf­schlagen, von Kündigungen lesen, ist genau das wichtig und zentral.

Wir als SPÖ haben in unserem Wahlprogramm auch genau solche Maßnahmen gefor­dert, weil sie Arbeitsplätze schaffen und für die Umwelt gut sind. Das muss Hand in Hand gehen, und deshalb werden wir heute auch zustimmen. Wir freuen uns über diese posi­tiven Ergebnisse durch diese Gesetzesnovelle; das muss man auch einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im Sinne der konstruktiven Kritik aber will ich gleich auf zwei Versäumnisse hinweisen. Erstens: Diese Gelder sind für zwei Jahre angelegt. Wir wissen, wenn so etwas nachhal­tig fetzen soll, wenn wirklich möglichst viele Haushalte bei einer solchen Förderung mit­machen und diese abholen sollen, braucht es die langfristige Perspektive.

Zweitens: Das muss sozial verträglich sein. Ein Heizkesseltausch kann schnell einmal über 10 000 Euro kosten. Selbst wenn wir zu 50 Prozent fördern, bleiben noch mehrere Tausend Euro, die viele Haushalte ganz einfach nicht haben. Ich habe das hier an die­sem Pult jetzt, glaube ich, auch schon zum dritten Mal betont. – Jetzt gibt es eine zusätzliche Förderschiene für Haushalte, die besonders wenig Einkommen haben, und zwar dotiert mit 100 Millionen Euro.

Unsere, wie ich meine, berechtigte Sorge ist: Wird das reichen? Das können Sie, Frau Ministerin, noch nicht sagen. Wie das definiert ist, welche Familien Anspruch darauf ha­ben, das wissen wir noch nicht, und deshalb wissen wir auch noch nicht, ob es reichen wird. – Das muss es aber! Ich habe nur kurz ein paar Zahlen herausgesucht: Allein 140 000 Personen können sich das Warmhalten ihrer Wohnung im Winter nicht leisten. Das heißt, genau diese Familien dürfen wir nicht im Stich lassen. Allein – noch zwei Zahlen – 30 000 Haushalten wurde der Strom und 5 000 Haushalten wurde das Gas ab­gedreht, weil sie nicht mehr zahlen konnten.

Somit bringe ich jetzt einen Antrag, einen Abänderungsantrag, ein, den ich auch gleich vorlese; nur kurz auf Deutsch: Was fordern wir darin? – Dass wir evaluieren, ob die 100 Millionen Euro reichen. Das kann nicht zu viel verlangt sein, dass wir da wirklich evaluieren, um niemanden im Stich zu lassen – gerade die Familien, die es so dringend brauchen, die wir nicht mit hohen Energiekosten hängen lassen sollten.

Zum Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 342 d.B. betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (356 d.B.)“

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

a) Im § 6 Abs. 2f Z 1c in der Fassung der Z 2 entfällt das Wort „maximal“ und wird nach dem Wort „festzulegen“ folgender Satzteil ergänzt:

„darunter fällt jedenfalls eine Klarstellung, wie einkommensschwache Haushalte definiert werden, sowie eine Evaluierung, ob mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Unter­stützung einkommensschwacher Haushalte ausreichend sichergestellt werden kann“

b) Ziffer 3 lautet:

3. In § 6 Abs. 2f werden nach Z 2 folgende Sätze angefügt:

„Zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene, jedoch nicht in Anspruch ge­nommene Förderungsmittel können neuerlich zugesagt oder vergeben werden. Die Bun­desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Innovation und Techno­logie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine Erhöhung der Zusagevolumina gemäß Z 1 bis 1b sowie des Unterstützungsvolumens gemäß Z 1c so­wie diese Zusage- und Unterstützungsvolumina für die Folgejahre festzulegen, wenn dies zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele erforderlich ist.“

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Wie gesagt, auf Deutsch: Wir wollen sicherstellen, dass niemand hängen bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

zur Regierungsvorlage (342 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltför­derungsgesetz geändert wird in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (356 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

a) Im § 6 Abs. 2f Z 1c in der Fassung der Z 2 entfällt das Wort „maximal“ und wird nach dem Wort „festzulegen“ folgender Satzteil ergänzt:

„darunter fällt jedenfalls eine Klarstellung, wie einkommensschwache Haushalte definiert werden, sowie eine Evaluierung, ob mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Unter­stützung einkommensschwacher Haushalte ausreichend sichergestellt werden kann“

b) Ziffer 3 lautet:

3. In § 6 Abs. 2f werden nach Z 2 folgende Sätze angefügt:

„Zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene, jedoch nicht in Anspruch ge­nommene Förderungsmittel können neuerlich zugesagt oder vergeben werden. Die Bun­desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine Erhöhung der Zusage­volumina gemäß Z 1 bis 1b sowie des Unterstützungsvolumens gemäß Z 1c sowie diese Zusage- und Unterstützungsvolumina für die Folgejahre festzulegen, wenn dies zur Er­reichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele erforderlich ist.“

Begründung

Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes, die eine Unterstützung einkommensschwa­cher Haushalte enthält, erfordert noch weitere Präzisierungen. So wird mit gegenständli­chem Antrag sichergestellt, dass für die Unterstützung einkommensschwacher Haus­halte in den Jahren 2021 und 2022 jedenfalls die vollen 100 Mio. Euro zur Verfügung stehen und nicht nur „maximal“. Des Weiteren ist es notwendig, die Zielgruppe der ein­kommensschwachen Haushalte näher zu definieren und die Wirksamkeit der zusätzli­chen Unterstützung zu evaluieren.

Schließlich wird noch sichergestellt, dass im Sinne der Planbarkeit auch nach dem Jahr 2022 jedenfalls Fördermittel zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Finan­zen zu vereinbaren sind. Dies vor allem vor dem Hintergrund der langfristigen Zielset­zung bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Minister Gewessler. – Bitte sehr.