18.31
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Man kann sich natürlich immer auf einen formalen Rechtsstandpunkt stellen und dann hat man auch formal recht, zum Beispiel wenn man sagt: Ein österreichischer Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Tätigkeitsort in Österreich, dessen Arbeitgeber in Deutschland sitzt und in Österreich keine Betriebsstätte hat, kann nicht in Kurzarbeit gehen.
Wie gesagt: Formal ist das richtig, aber es gibt eine große Zahl von Menschen – das würde man unterschätzen –, die in Österreich tätig sind und hier ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, deren deutsche Arbeitgeberbetriebe in Kurzarbeit gegangen sind – natürlich mit Sozialpartnervereinbarung – und jetzt mit ihren österreichischen Mitarbeitern nicht in Kurzarbeit gehen können.
Man kann sich, wie das die Frau Ministerin und das Ministerium machen, auf den Formalstandpunkt stellen und sagen: keine Betriebsstätte in Österreich, daher keine Kurzarbeit! Wenn man das aber mit dem politischen Bekenntnis: Uns sind alle Arbeitsplätze gleich viel wert und wir lassen in dieser Krise niemanden zurück!, vergleicht, passt der Formalstandpunkt eben nicht zur politischen Ankündigung – daher mein Antrag, für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich wohnen, in Österreich arbeiten und hier ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die Kurzarbeit genauso zu ermöglichen wie für alle anderen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.33
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin Christine Aschbacher hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.