18.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Man kann sich natürlich immer auf einen formalen Rechtsstandpunkt stellen und dann hat man auch formal recht, zum Beispiel wenn man sagt: Ein österrei­chischer Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Tätigkeitsort in Österreich, dessen Arbeitgeber in Deutschland sitzt und in Österreich keine Betriebsstätte hat, kann nicht in Kurzarbeit gehen.

Wie gesagt: Formal ist das richtig, aber es gibt eine große Zahl von Menschen – das würde man unterschätzen –, die in Österreich tätig sind und hier ihre Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge zahlen, deren deutsche Arbeitgeberbetriebe in Kurzarbeit gegan­gen sind – natürlich mit Sozialpartnervereinbarung – und jetzt mit ihren österreichischen Mitarbeitern nicht in Kurzarbeit gehen können.

Man kann sich, wie das die Frau Ministerin und das Ministerium machen, auf den Formal­standpunkt stellen und sagen: keine Betriebsstätte in Österreich, daher keine Kurzarbeit! Wenn man das aber mit dem politischen Bekenntnis: Uns sind alle Arbeitsplätze gleich viel wert und wir lassen in dieser Krise niemanden zurück!, vergleicht, passt der Formal­standpunkt eben nicht zur politischen Ankündigung – daher mein Antrag, für solche Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich wohnen, in Österreich arbeiten und hier ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die Kurzarbeit genauso zu ermöglichen wie für alle anderen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

18.33

Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin Christine Aschbacher hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.