18.51

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Regierungsvorlage, mit der das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird, werden wir zustimmen. Sie be­trifft die Erhöhung der Fördermittel für den Corona-Familienhärtefonds von 60 Millionen auf 100 Millionen Euro. Auch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende ab dem Kalenderjahr 2020 von 10 000 auf 15 000 Euro werden wir unterstützen. Genau dieser Punkt, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze, ist ja eine jahrelange Forderung von uns. Wir haben dazu schon 2017 einen Antrag eingebracht. Das unterstützen wir natür­lich sehr gerne.

Unser Antrag betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in den Monaten mit coro­nabedingter Schulschließung, der im Mai und Juli von uns eingebracht wurde, war richtig und wichtig. Gefordert wird in diesem Antrag, dass die Familienbeihilfe für Kinder bis zum 14. Lebensjahr für jene Monate verdoppelt wird, in denen Betreuungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Horte, wegen coronabedingter Verhältnisse geschlossen wa­ren.

In der Coronaausnahmesituation während des Lockdowns hat es in den Familien sehr gut funktioniert, weil die Eltern ganz selbstverständlich eingesprungen sind und die dop­pelte bis dreifache Belastung auf sich genommen haben. Das ging von Homeoffice über die Kinderbetreuung bis zur Unterstützung beim Homeschooling. Das Leben mit Kindern ist ja wunderschön, aber dennoch sind viele Eltern in der Zeit während des Lockdowns bis an die Grenzen des Machbaren gegangen. Dieser Antrag war für die Zeit der Schlie­ßung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen als finanzielle Unterstützung der Eltern vorgesehen, und gerade für Familien mit wenig Einkommen wäre diese finanzielle Unterstützung sehr notwendig und auch dringend gewesen.

Die Begründung der Regierungsparteien für die Ablehnung im Ausschuss am Montag war wirklich lächerlich. Die Grünen meinten dazu, die Schulen und Betreuungseinrich­tungen waren nicht flächendeckend geschlossen, und daher wäre dieser Antrag nicht sinnvoll. Auch die Begründung der Ablehnung durch die ÖVP war nicht wirklich lustig, sie meinte: Der Kinderbonus mit 360 Euro kommt ja allen FamilienbeihilfenbezieherIn­nen zugute! Das ist einfach nicht wahr, denn Eltern, deren Kinder im September 18 Jahre alt geworden sind, erhalten den Zuschuss nicht, Frau Bundesminister, obwohl sie wäh­rend der Zeit des Lockdowns die Familienbeihilfe bezogen haben. Und das ist einfach unfair und auch ungerecht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die ÖVP schon meint und beschließt, dass es für alle Familienbeihilfebezieher ist, dann zahlen Sie diesen Zuschuss auch für alle aus, denn durch diese Ungerechtigkeit schauen jetzt viele Familien durch die Finger. Frau Bundesminister, überdenken Sie das noch einmal! Machen Sie eine Nachzahlung, denn Sie haben wirklich viele Familien ver­ärgert! (Beifall bei der FPÖ.)

18.55

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.