19.04

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Lie­be Familien! Die vielfache Belastung von Familien wird in diesen Zeiten immer wieder betont, und das zu Recht. Gerade jetzt zu Schulbeginn sind Eltern und Kinder wieder in besonderem Maße gefordert.

Es ist wirklich nicht einfach für Familien, die Berufstätigkeit, die Kinderbetreuung und die Coronamaßnahmen unter einen Hut zu bringen, zu vereinbaren. Die Erhöhung der För­dermittel aus dem Familienhärtefonds auf 100 Millionen Euro ist ein guter Schritt, denn auch die finanziellen Herausforderungen für die Familien sind dementsprechend hoch. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste – all das müssen Familien hinnehmen. Da brauchen sie jede Unterstützung, die sie kriegen können. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Was uns leider fehlt, ist eine generelle Reform des Familienhärtefonds. Nach wie vor sind 25 000 Anträge nicht abgewickelt, nach wie vor warten 25 000 Familien auf finan­zielle Unterstützung, nach wie vor schauen 25 000 Familien jeden Tag auf ihr Konto, ob denn das Geld endlich gekommen ist; und das sind genau die 25 000 Familien, die jeden Euro brauchen, die Angst vor einer Delogierung haben, die nicht wissen, wie sie jetzt zu Schulbeginn die Schulsachen für ihre Kinder finanzieren sollen.

Nach wie vor sind viele Familien aus der Förderung gänzlich ausgenommen: Das sind die Alleinerzieherinnen in Karenz, die erhalten gar keine Unterstützung aus dem Fonds; das sind getrennt lebende Eltern, deren Kinder bei einem Elternteil wohnen – in dem Fall ist der andere Elternteil nicht anspruchsberechtigt –; auch geringfügig Beschäftigte, die aufgrund der Coronakrise ihren Job verloren haben, haben in den seltensten Fällen An­spruch auf Arbeitslosengeld und somit auch auf Mittel aus dem Fonds. Daher werde ich nicht müde, immer wieder zu betonen: All diese Familien brauchen unsere Unterstüt­zung! (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade weil uns diese Familien genauso wichtig sind, bringen wir als SPÖ folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds – Jedes Kind ist gleich viel wert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend wird aufgefordert, dass alle Familien, die aufgrund der Corona-Krise mit Einkom­menseinbußen zu kämpfen haben, anspruchsberechtigt sind. Jede in Not geratene Fa­milie ist gleich viel wert!

Der Kreis der Anspruchsberechtigten des Corona-Familienhärteausgleichs wird erwei­tert auf

- Personen, die selbständig sind und vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden;

- AlleinerzieherInnen in Karenz;

- getrennt lebende Eltern, denn es erhält derzeit nur jener Elternteil die Unterstützung, bei dem die Kinder gemeldet sind;

- Personen, die geringfügig beschäftigt sind und den Job verloren haben.“

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Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Familienministerin! Jede in Not geratene Familie braucht unsere Unterstützung, jede Familie, jedes Kind ist gleich viel wert – stimmen Sie dem Antrag zu und beenden wir diese Ungerechtigkeit! (Beifall bei der SPÖ.)

19.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend "Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds – Jedes Kind ist gleich viel wert“

Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die besonders von Armut aufgrund der Corona-Krise leiden, zu verbessern. Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona Familienhärteaus­gleich beantragen. Die Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen jedoch deutlich, dass viele Familien von den Hilfen von vornherein ausgeschlossen sind.

UnternehmerInnen etwa, die keine Mittel aus dem Corona-Härtefonds bekommen, sind beim Familienhärtefonds nicht anspruchsberechtigt. Das trifft z.B. zu, wenn ein/e Klein­unternehmer/in zusätzlich geringfügig beschäftigt ist oder das Unternehmen 2020 ge­gründet hat. Diese Personen werden somit von zwei Förderungen ausgeschlossen, ob­wohl sie in einer besonders schwierigen Situation sind.

Alleinerziehende in Karenz waren in der Corona-Krise besonders gefordert. Auch sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Corona-Familienhärteausgleich.

Für Kinder, deren Eltern getrennt leben, war insbesondere die Zeit des Lockdowns eine große Herausforderung. Fehlende bzw. schlecht kommunizierte Regeln bezüglich der Besuchszeiten strapazierten die Nerven aller Beteiligten. In diesen Familien ist nur jener Elternteil anspruchsberechtigt, bei dem die Kinder gemeldet sind.

Geringfügig Beschäftigte, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben, ha­ben in den seltensten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch sie erhalten keine Mittel aus dem Corona-Familienhärteausgleich.

All diese Familien brauchen Unterstützung. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend wird aufgefordert, dass alle Familien, die aufgrund der Corona-Krise mit Einkom­menseinbußen zu kämpfen haben, anspruchsberechtigt sind. Jede in Not geratene Fa­milie ist gleich viel wert!

Der Kreis der Anspruchsberechtigten des Corona-Familienhärteausgleichs wird erwei­tert auf

•           Personen, die selbständig sind und vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden;

•           AlleinerzieherInnen in Karenz;

•           getrennt lebende Eltern, denn es erhält derzeit nur jener Elternteil die Unterstüt­zung, bei dem die Kinder gemeldet sind;

•           Personen, die geringfügig beschäftigt sind und den Job verloren haben.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.