20.07

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, wir haben wahrlich schwierige Zeiten hinter uns und wahrscheinlich noch für einen gewissen Zeitraum vor uns, und viele Menschen sind unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir haben in den letzten Monaten ein Bündel an Maßnahmen verabschiedet – mit dem Ziel, die Gesundheit zu schützen, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu retten.

Im Rahmen dieser Maßnahmen und dieses Bündels haben wir unter anderem für Kleinstunternehmer und Private die Möglichkeit geschaffen, ihre Kredite bei den Banken zu stunden, um auf die Einkommensausfälle, die diese Kleinstunternehmer oder Priva­ten haben, eben entsprechend zu reagieren.

Das Zweite, das wir gemacht haben: Wir haben die sogenannte Insolvenzbremse ge­schaffen. Das heißt, alle Unternehmen, die schon ab März überschuldet sind, müssen nicht sofort den Insolvenzantrag stellen.

Die aktuelle Situation kennen Sie alle: Die Infektionszahlen steigen, die wirtschaftliche Situation ist nach wie vor schwierig, für manche Unternehmerinnen/Unternehmer, für manche Private verschlechtert sie sich noch immer, insbesondere dann, wenn sie den Arbeitsplatz verlieren. Wir wollen daher eben diese Regelung zur Kreditstundung verlän­gern und auf der anderen Seite auch die Insolvenzbremse wieder verlängern, denn un­sere Maßnahmen, die wir natürlich auch mithilfe der Wirtschaftsministerin beschlossen haben, helfen. Der Fixkostenzuschuss kommt an, die Kurzarbeit wirkt, und der Härtefall­fonds für Unternehmer hilft auch, und gerade deshalb glauben wir, dass die Unternehmer aus dieser ganz schwierigen wirtschaftlichen Situation auch wieder rauskommen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Thema Kredite, Kreditstundungen sagen, einfach um Folgendes klarzustellen: Die Kreditstundungen verlängern die Laufzeiten automa­tisch, solange der Kreditnehmer mit seiner Bank nichts anderes vereinbart.

Klar ist auch, dass in dieser Zeit ebenso die anfallenden Sollzinsen erst später fällig werden; die Sollzinsen fallen aber natürlich an. Diese Vorgehensweise, das wurde auch bestätigt – das haben wir auch mit der Ausschussfeststellung im Juni festgemacht –, entspricht eben auch den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht. Diese Leitlinien besagen, dass diese Stundungen keine Auswirkungen auf die Vertragskonditionen ha­ben sollen, vor allem aber auch nicht auf die Zinsen. Daher ist es ganz klar: Die Zinsen fallen in dem Ausmaß weiter an, auf sie kann aber auch nicht verzichtet werden.

Ich hoffe, dass wir mit der Verlängerung der Kreditstundungsmöglichkeiten und der Insol­venzbremse Menschen und Unternehmen in Österreich helfen können und ihnen das Leben erleichtern. Ich ersuche Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, um die Zustimmung zu diesen Vorgehensweisen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

20.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.