20.10

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Frau Ministerin! Ich möchte kurz auf das Covid-19-Gesetz und die Fristverlängerung für Kredite eingehen. Wir haben diese Kredite bis 31. Oktober gestundet gehabt und jetzt geht es bis 31. Jänner, das sind dann zehn Monate. Ich habe in allen Gesetzen nachge­schaut: Mir ist nicht bekannt, dass nach diesen zehn Monaten auch eine Verlängerung des Kredites nach hinten dazugenommen wird. Ich habe das nirgendwo in einer gesetzli­chen Bestimmung gefunden.

Ich sage Ihnen aber, was das in der Realität bedeutet: Wenn nach diesen zehn Monaten, am 31. Jänner, keine Verlängerung des Kredites stattfindet, dann muss, und das ist klar­gestellt, eine Neugewährung des Kredites vorgenommen werden. Das heißt letztendlich für Hunderttausende Kreditnehmer in Österreich, dass eine Prolongierung des Kredites aufgrund dessen, dass ihre wirtschaftliche Lage sich in den letzten zehn Monaten ver­schlechtert hat, eine Zinserhöhung nach sich zieht und dies letztendlich für jetzige Kredit­nehmer, die derzeit eine Verlängerung des Kredites haben, Beträge von Hunderten, Tausenden Euro, vielleicht sogar Millionenbeträge verursacht.

Das sollte man vielleicht gemeinsam mit der Ministerin, aber auch mit den zuständigen Stellen klären, denn wenn das wirklich der Fall ist, dann haben wir heute hier den Bock zum Gärtner gemacht, indem wir eine Stundung der Kredite vornehmen und am Ende des Tages erfolgt die Fälligstellung. Das sollten wir uns wirklich gemeinsam im Plenum anschauen und darüber nachdenken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.