Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 2, 6, 9, 11 bis 13, 15 und 17 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 1:

„Der Rückverweisungsantrag Beilage 1/I wird abgelehnt [...].“

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 370 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/2 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.

Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung Beilage 1/III wird abgelehnt [...].“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 371 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 6:

„Der Abänderungsantrag Beilage 6/1 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 361 der Beilagen in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 9:

„Der Abänderungsantrag Beilage 9/1 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 364 der Beilagen in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 11:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 366 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 12:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 367 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 13:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 368 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 15:

„Der im Antrag 832/A enthaltene Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 17:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 372 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.