13.40

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Nun, dass sich die Leidenschaft der FPÖ, wenn es um das Thema Migration geht, darin erschöpft, Schaum vor dem Mund zu bekommen und möglichst alle zu beschimpfen, die im Saal oder nicht im Saal sind, das wissen wir; unsere Leidenschaft gilt dem Lösen von Proble­men. Das bringt den Österreicherinnen und Österreichern gerade beim Migrationsthema wirklich etwas. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich weiß schon, dass es Sie ärgert, dass Sie bewiesen haben, dass die FPÖ nicht regie­rungsfähig ist und dass wir deswegen die Einzigen sind, die die Probleme lösen können. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Insofern ist diese Emotion auch entlarvend, und da hätte ich auch einen philosophischen lateinischen Spruch: Si tacuisses, philosophus mansisses. – Sie brauchen das sicher nicht zu googeln. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Dass diese Sondersitzung so kurz vor dem 11. Oktober stattfindet, ist sicherlich kein Zufall, aber diese einzuberufen ist natürlich das gute Recht der Opposition, und ich kom­me der Beantwortung der Fragen selbstverständlich gerne nach. (Abg. Hafenecker: ... Mas­kenball ...!)

Die Coronapandemie ist zuallererst eine gesundheitspolitische Herausforderung, das sollte uns allen mittlerweile klar sein, und die Ansteckungszahlen sind in Österreich vie­lerorts im Steigen. Das ist ein Fakt, auch wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, sich in der Debatte von diesen Fakten eben nicht beeindrucken lassen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Diese steigenden Zahlen sind die Ursache für Reisewarnungen, für notwendige Beschränkungen und damit verbunden auch für nega­tive wirtschaftliche Folgen für unsere Betriebe. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Wenn die FPÖ in diesem Zusammenhang von Maskenzwang spricht oder von der Mas­ke als Symbol der Angst, der Panikmache und Unterdrückung (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), dann finde ich das besorgniserregend und ein wirklich fatales Signal an die österreichische Bevölkerung (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steger), denn wir alle wissen, dass höhere Infektionszahlen auch eine höhere Arbeitslosigkeit bedeuten, und mit Ihrem Verhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, gefährden Sie nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch österreichische Unternehmen. Deswegen: Bitte machen auch Sie bei der Verhinderung der Ausbreitung des Virus mit! (Beifall bei ÖVP und Grü­nen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir in der Bundesregierung haben daher nicht nur den Fokus erstens darauf gelegt, Menschenleben zu schützen, wodurch Österreich weniger Tote als vergleichbare Länder zu verzeichnen hat (Abg. Belakowitsch: Mehr als 85 Prozent ...!), sondern zweitens auch darauf, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu retten, und zwar mit einem 50-Milliarden-Euro-Paket, das im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich eines der größten ist.

Von diesen 50 Milliarden Euro wurden bereits 25 Milliarden Euro, also die Hälfte, rechts­verbindlich zugesagt – in Form von staatlichen Garantien, dem Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmer, Steuerstundungen und Coronakurzarbeit oder etwa auch dem Fixkostenzuschuss, bei dem wir gerade dabei sind, mit der EU-Kommission mit dem Fixkostenzuschuss Phase zwei eine gute Lösung für die österreichischen Unternehmen zu finden, denn wir wollen mit unserem Geld auch unsere Unternehmen unterstützen dürfen. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Ich bin froh, dass wir nicht das getan haben, was SPÖ und NEOS gefordert haben, näm­lich gleich dem Druck der Brüsseler Bürokratie nachzugeben und das eins zu eins so zu beantragen, wie wir es erlaubt bekommen hätten, sondern dass wir dafür gekämpft ha­ben, dass es mehr Geld für die eigenen Unternehmen gibt. Jetzt kommt Bewegung hi­nein – das ist der richtige Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zudem haben wir für kleinere Einkommen die Lohnsteuer gesenkt, weil wir nämlich die unterste Stufe reduziert haben, und damit bleiben bis zu 350 Euro mehr im Börsel. (Ruf bei der SPÖ: ... alle Einkommen!) Arbeitslose erhalten eine Einmalzahlung von 450 Eu­ro, für Familien gibt es den Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro pro Kind und gerade kleine und mittlere Pensionen werden in diesem Jahr deutlich angehoben, und zwar nach­haltig.

Erlauben Sie mir auch dazu eine kurze Bemerkung, nämlich dass Sie in Ihrer Anfrage offenbar notwendige Wirtschaftshilfen gegen Ausgaben für Flüchtlinge aufrechnen wol­len: Österreich hilft, und zwar vor Ort. (Heiterkeit der Abg. Meinl-Reisinger.) Anders als die FPÖ bekennen wir uns auch zu dieser Hilfe, und anders als die Opposition – und ja, auch der Koalitionspartner – sind wir der Meinung, dass wir zunächst diejenigen integrie­ren sollten, die schon hier sind, und nicht über Neuaufnahmen diskutieren. Speziell in den Ballungsräumen gibt es nämlich schon enorme Herausforderungen: In einigen Wie­ner Schulen liegt der Anteil von Schülern, die nicht Deutsch als Umgangssprache haben, bei über 90 Prozent. Für mich ist daher klar, dass wir Integration nicht nur fördern, son­dern auch einfordern müssen, um die gesellschaftlichen Herausforderungen gut bewälti­gen zu können.

Ich komme nun zur Anfragebeantwortung im Detail.

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Das Budget wird nächste Woche im Parlament präsentiert.

Zu den Fragen 3 und 4:

Beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe handelt es sich um eine Versiche­rungsleistung, die unabhängig von der Nationalität gewährt wird. Insofern liegt dem BMF keine diesbezügliche Auswertung vor.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Sozialhilfe, vormals Bedarfsorientierte Mindestsicherung, fällt in die Kompetenz der Länder, weshalb das BMF selbst keine entsprechende Auswertung vornehmen kann.

Zur Frage 7:

Wir drängen seit längerer Zeit darauf, dass Wien das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz um­setzt. Die Sozialhilfe beziehungsweise die Grundversorgung fällt mit Ausnahme der Grundsatzgesetzgebung im Bereich Armenwesen in die Zuständigkeit der Länder, wes­halb auch die Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes mittels Ausführungsgeset­zen eine Länderkompetenz darstellt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Das BMF selbst kann keine entsprechenden Auswertungen vornehmen, weshalb für eine Auswertung der angeführten Transferzahlungen im angefragten Zeitraum an das jeweilige Fachressort beziehungsweise an die Sozialversicherung verwiesen wird.

Zur Frage 10:

Ein derartiges Szenario wurde im BMF nicht errechnet.

Zu den Fragen 11 bis 14:

Aufgrund der umfangreichen tabellarischen Zusammenstellung werden diese Antworten schriftlich nachgereicht.

Zu den Fragen 15 und 16:

Diese Fragen fallen in den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Bildung, Wis­senschaft und Forschung beziehungsweise in jenen der Universitäten – vergleiche dazu § 91 und § 92 Universitätsgesetz 2002, demgemäß das Rektorat über den Erlass der Studienbeiträge zu entscheiden hat. Dem Bundesminister für Finanzen liegen keine diesbezüglichen Datensätze vor.

Zur Frage 17: „Welche Ausgaben wurden aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2020 für den Österreichischen Integrationsfonds budgetiert bzw. abgerechnet [...]?“

2015: Budgetvoranschlag 9,3 Millionen Euro, Erfolg 15,4 Millionen Euro; 2016: Voran­schlag 9,3 Millionen, Erfolg 49,4 Millionen; 2017: Voranschlag 49,3 Millionen, Erfolg 30,1 Millionen; 2018: Voranschlag 41,4 Millionen, Erfolg 38,9 Millionen; 2019: Voran­schlag 40,1 Millionen, Erfolg 33,1 Millionen. Im Jahr 2020 wurden in der UG 10 für den ÖIF 57,6 Millionen Euro budgetiert, beim Detailbudget Integration insgesamt 67,9 Millio­nen Euro.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Die Fragen sind an die zuständige Frau Bundesministerin für Justiz zu richten.

Zur Frage 21:

Die darin enthaltenen Kostenkategorien sind nicht bekannt, ein österreichisches Äquiva­lent kann daher nicht ermittelt werden.

Zur Frage 22:

Nein. – Die Ausgaben des Asyl- und Migrationsfonds werden gemäß den Schlussfolge­rungen des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli im Zeitraum 2021 bis 2027 insge­samt 8,7 Milliarden Euro betragen. Dies ist eine leichte Steigerung, aber bei Weitem keine Verdoppelung gegenüber dem Zeitraum 2014 bis 2020, in dem sich die Ausgaben auf 7,1 Milliarden Euro beliefen.

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wird lediglich die EU-Agentur Frontex zum Schutz der Außengrenzen mit 5,1 Milliarden Euro signifikant mehr als wäh­rend der aktuellen Förderperiode zur Verfügung haben.

Zur Frage 23:

Gemäß Finanzbericht der Europäischen Kommission waren die Ausgaben in den Mit­gliedstaaten wie folgt: Asyl- und Migrationsfonds: 2015: 401,9 Millionen (Österreich 12,3 Millionen); 2016: 925,6 Millionen (Österreich 31,2 Millionen); 2017: 598,3 Millionen (Österreich 19,3 Millionen); 2018: 688,5 Millionen (Österreich 13,1 Millionen); 2019: 862,3 Millionen (Österreich 12,4 Millionen).

Zur Frage 24:

Die Bundesregierung bekennt sich zu Hilfe vor Ort aus dem Auslandskatastrophenfonds mit möglicher Migrationskomponente. Die Antwort lautet wie folgt: Syrien 7,143 Millionen Euro, Griechenland 3 Millionen Euro.

Zur Frage 25:

Aus der Budgetierung sind in den vom BMI bewirtschafteten UGs 11 und 18 keine der­artigen Maßnahmen ablesbar. Die Frage ist daher an den zuständigen Bundesminister für Inneres zu richten.

Zur Frage 26:

Die Antwort wird schriftlich nachgeliefert.

Zur Frage 27:

Die Frage ist an den zuständigen Minister für Inneres zu richten.

Zur Frage 28:

Im Bundesvoranschlag 2020 sind für den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds 20 Milliar­den Euro budgetiert. Darüber hinaus sieht das Bundesfinanzgesetz 2020 eine Ermäch­tigung für die weitere Ausstattung des Fonds in einer Höhe von 8 Milliarden Euro vor.

Zur Frage 29:

Die Kosten werden im Bundesvoranschlagsentwurf 2021 und im Bundesfinanzrah­men 2021 bis 2024 ausgewiesen werden. Diese werden dem Nationalrat am 14. Okto­ber vorgelegt werden.

Zu den Fragen 30 bis 34:

Diese erlaube ich mir, durch meine Ausführungen im Zuge der Budgetrede kommende Woche zu beantworten.

Zu den Fragen 35 bis 37:

603 Millionen Euro für 200 000 Bezieher; die durchschnittliche Dauer ist von den zu­ständigen Ressorts zu beantworten. Darüber hinaus haben wir heute die Verlängerung bis März 2021 beschlossen.

Bis zum 5. Oktober 2020 wurden 592 Millionen Euro an 197 000 Unternehmen ausbe­zahlt. Das sind Zahlen, die ungefähr einer durchschnittlichen Förderung pro Unterneh­men von etwa 3 000 Euro entsprechen.

Zur Frage 38:

Da der Zuschuss in mehreren Tranchen ausbezahlt wird, beträgt das ausgezahlte Vo­lumen bis dato in etwa 195 Millionen Euro. Im Durchschnitt dauert es von der Antrag­stellung bis zur Genehmigung circa zehn Tage.

Zur Frage 39:

In etwa 7 000 Euro.

Zur Frage 40:

In etwa 28 000 Unternehmen.

Zur Frage 41:

Die Notifizierung der Verlängerung des Fixkostenzuschusses, Fixkostenzuschuss Phase zwei, war nicht fehlerhaft, sondern erfolgte ebenso wie die Notifizierung des Fixkosten­zuschusses Phase eins auf Grundlage des Artikels 107 Abs. 2 lit. b AEUV. Die Kom­mission stellte die neuerliche Anwendung von Artikel 107 Abs. 2 lit. b mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und der gängigen Spruchpraxis der Kommission in Abrede, da die Kausalkette zu Covid-19-Ausbruch und -Schaden nicht gegeben sei. Eine Antrag­stellung auf Grundlage des Artikels 107 Abs. 3 lit. b AEUV wurde aus diesem Grund ergänzend eingebracht. Die Genehmigungen dieses Antrages durch die Kommission sind noch ausständig. Maßgeblich sind da derzeit die befristenden Rahmenbedingungen möglich. Die endgültige Entscheidung der vierten Änderung des befristeten Beihilferah­mens wird für nächste Woche erwartet.

Zur Frage 42:

Im Bereich der direkten Bekämpfung der medizinischen Folgen der Covid-19-Pandemie wurden für Testungen, Screeningprogramme oder Gebühren für Epidemieärzte bis dato rund 33,4 Millionen Euro ausbezahlt.

Betreffend die Dauer bis zur Auszahlung liegen dem BMF keine Daten vor. Vonseiten des BMF wird auf die Zuständigkeit des primär zuständigen Fachressorts verwiesen.

Zur Frage 43:

Dazu liegen dem BMF keine Daten vor.

Zur Frage 44:

Auch dazu liegen dem BMF keine Daten vor.

Zur Frage 45:

Nein.

Zu den Fragen 46 und 47:

Die auszahlenden Stellen für die von der Bundesregierung aufgesetzten Hilfspakete sind breit gefächert. Es war das Bestreben, die für das jeweilige Hilfspaket geeignetste Stelle mit der Abwicklung zu betrauen.

Beim Fixkostenzuschuss beispielsweise erfolgt die Administration durch die Cofag, die Auszahlung des Fixkostenzuschusses erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bun­des. Die Administration aller Maßnahmen an einer Stelle zu bündeln wäre nicht zweck­mäßig und würde die Abwicklung deutlich verzögern.

Zur Frage 48:

Die schnelle Implementation der Coronakurzarbeit trug dazu bei, dass Tausende Ar­beitsplätze gesichert wurden. Am Höhepunkt Ende April waren mehr als eine Million Ar­beitnehmerinnen, Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigt, wobei bis Ende Septem­ber 2020 4,8 Milliarden Euro für Kurzarbeit aufgewendet wurden.

Zur Frage 49:

Das war das Wirtshauspaket: die steuerliche Maßnahme zur Unterstützung der Gastro­nomie und des Tourismus, Ausweitung der Steuerbefreiung von Gutscheinen für Mahl­zeiten, erhöhte Absetzbarkeit von Geschäftsessen, Ausweitung der Gastwirtepauschalierung, befristete Senkung der Umsatzsteuer bei Gastronomie und Beherbergung, Verlustrück­trag, degressive Abschreibung.

Zur Frage 50:

Zur Belebung der Konjunktur haben wir auf nachhaltige Entlastung der Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler anstelle von Einmaleffekten gesetzt. So senken wir beispielsweise den Eingangssteuersatz rückwirkend mit Jänner 2020 von 25 auf 20 Prozent, um für nachhaltige Entlastung zu sorgen.

Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

13.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belako­witsch. – Bitte.