15.51

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger daheim vor den Bildschirmen! Meine Kollegen haben ja bereits über die Verwirrungen bei den Coronahilfen gesprochen. Ich möchte jetzt konkret auf die Probleme, die EPUs und KMUs in der Praxis haben, ein­gehen.

Je länger die Krise dauert, desto klarer wird auch, dass es sich aus wirtschaftlicher Sicht um eine K-Form, um einen k-förmigen Verlauf handelt. Was ist das? – Beim K zeigt ja ein Teil nach oben, ein anderer Teil nach unten. Der Teil, der nach oben zeigt, ist die Erholung, der Teil, der nach unten zeigt, ist ein weiteres Abdriften respektive das Aus­bleiben einer Erholung. Das zeigt also: Einige Branchen erholen sich, da geht es wieder bergauf, andere werden noch länger kämpfen oder sind sogar von einer unglaublichen Pleitewelle bedroht. Der Beitrag zum BIP bestätigt dieses Bild auch: Im ersten Halbjahr ist das BIP aus Handel und Tourismus um 7,24 Milliarden Euro zurückgegangen, wäh­rend sich andere Bereiche – nämlich IKT, Bank- und Kreditwesen, der Immobilienbereich und die öffentliche Verwaltung – positiv entwickelt haben.

Jetzt könnte man meinen, dass sich gerade agile EPU-Netzwerke und flexible KMUs gut anpassen können und deswegen besser durch diese Krise kommen, da sie weniger Ballast haben. Gerade diese werden aber von Ihrer Bürokratie gegängelt und sind von inflexiblen Wirtschaftshilfen betroffen.

Ich vermesse das einmal für Sie: Der Finanzminister gibt vollmundige Versprechen ab und sucht in Brüssel oder Moria Sündenböcke für die eigene Planlosigkeit. Die Cofag gönnt sich inzwischen ein riesiges PR-Budget und noch einige Millionen extra für eine Rechtsberatung, da man anscheinend im eigenen Haus nicht fündig wird. Während all das passiert, während die Regierung schöne Geschichten erzählt, werden Finanzbeam­te losgeschickt, um Unternehmen zu prüfen, nämlich Unternehmen, die den Fixkosten­zuschuss beantragt haben. Erst heute Morgen hat mich ein Unternehmer – ein EPU – angerufen und erzählt, er hat einen Fixkostenzuschuss beantragt, hat bis heute noch keinen Cent gesehen – es dreht sich bei ihm um etwas über 1 000 Euro pro Monat – und hat jetzt Besuch vom Finanzprüfer bekommen.

Also EPUs, die einen Fixkostenzuschuss beantragt haben, bekommen derzeit Besuch von Finanzbeamten. Jetzt kann man sagen, Finanzprüfung schön und gut, wenn die Regeln klar sind, ist das ja kein Problem. Nur: Ihre Prüferinnen und Prüfer wissen ja selbst nicht, was sie eigentlich prüfen sollen oder wie sie prüfen sollen. Gelten jetzt die vereinnahmten oder die vereinbarten Entgelte? Wie sollen Aufzeichnungen überprüft werden, zu denen Unternehmerinnen und Unternehmer nicht verpflichtet sind?

Die Sache ist definitiv nicht zu Ende gedacht, und man sieht, dass es Folgen hat, wenn man einen Finanzminister hat, der noch nie ein Konto überzogen hat, keinen Laptop besitzt, noch nie demonstriert hat, anscheinend also auch mit der Lebensrealität vieler Österreicherinnen und Österreicher nichts zu tun und wenig Ahnung davon hat. (Beifall bei den NEOS.)

Statt also Lösungen für die Zukunft zu finden, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, kämpfen die Unternehmen mit den Folgeschäden Ihrer Coronahilfsmaßnahmen, mit die­sem Chaos. Statt sich um ihre Geschäfte zu kümmern, kramen jetzt Unternehmerinnen und Unternehmer irgendwelche Unterlagen und Aufzeichnungen aus dem Vorjahr he­raus. Ich sage Ihnen etwas: So werden wir nicht weit kommen. Sie haben jetzt zwar den Härtefallfonds verlängert, aber auch März 2021 wird kommen, und dann stehen wir ge­nau da, wo wir heute stehen.

Wir hätten aber eine Menge Themen zu lösen: Wie gehen wir weiter mit der Wirtschaft, die unter Ihren Hilfen leidet, vor? Wie gestalten wir die soziale Absicherung für EPUs und neue Selbstständige? Wie schaffen wir es, Steuern und Sozialversicherungen an die Realität arbeitender Menschen anzupassen? – Diese und viele weitere Fragen müs­sen endlich sauber geklärt werden, Wirtschaftshilfen müssen endlich rascher und unbü­rokratischer fließen. Die Unternehmer haben sich Lösungen verdient, die endlich die unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen berücksichtigen.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Zuversicht für Wirtschaft und Arbeitsplätze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, die Wirtschaftshilfen zurück an den Start zu schicken, um insbesondere folgende Kriterien zu erfüllen:

- Die Transparenz im Vollzug und bei Vergabe von Milliarden - die COFAG braucht eine laufende parlamentarische Kontrolle.

- Der Fixkostenzuschuss muss deutlich verbessert werden - er soll ja die Unternehmen, die ihn brauchen, auch tatsächlich erreicht: Effizientere Anreizwirkung; mehr Rechtssi­cherheit; stärkere Differenzierung, um Branchen je nach Wirtschaftseinbruch unterstüt­zen zu können (insbesondere durch flexibleres bzw. saisonales in Anspruch nehmen des Fixkostenzuschusses).

- Die Anträge zu den Fixkostenzuschuss-Richtlinien, die von der EU-Kommission abge­segnet werden, sollen rasch und korrekt, nicht langsam und falsch gestellt werden, um nicht einen erfundenen Konflikt mit der EU-Kommission zu kreieren und Österreichs Un­ternehmen in Ungewissheit zu lassen.

- Die Hälfte der Sozialbeiträge soll für Unternehmen bei der Neueinstellung einer Arbeits­kraft gefördert werden. Eine solche Maßnahme muss so gestaltet sein, dass Missbrauch und Mitnahmeeffekte vermieden werden und soll auf sechs Monate begrenzt sein.

- Generationengerechtigkeit bei Budget und Maßnahmen zur Krisenbewältigung.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Henrike Brandstötter Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zuversicht für Wirtschaft und Arbeitsplätze

eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über Schluss mit den Milliardenausgaben für eine falsche Asyl, Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Österreich und Europa - Österreich braucht jeden Euro für die Opfer des schwarz-grünen Corona-Desasters!– TOP 1

Tiefe Rezession

Die durch die Pandemie ausgelöste Rezession ist die tiefste in der Geschichte der zwei­ten Republik. Einkommen, Produktion und Steuereinnahmen werden 2020 in einem nie dagewesenen Ausmaß sinken. Der Live-Indikator der Österreichischen Nationalbank zeigt zwar momentan eine Erholung im Vergleich zum Lockdown an (OeNB, 2020), doch zuletzt hat die Dynamik wieder leicht abgenommen. Aktuelle Prognosen des WIFO von Ende August und der OECD von Mitte September deuten an, dass das Bruttoinlands­produkt heuer um rund sechs bis sieben Prozent schrumpfen dürfte. Österreich verzeich­net damit im internationalen Vergleich einen weniger dramatischen Einbruch als etwa Italien oder Spanien, aber einen stärkeren als Dänemark, Schweden oder Deutschland. Auf dem Arbeitsmarkt waren die Verwerfungen enorm. In den Monaten März und April ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten um fünf Prozent unter dem Vorjahr gelegen. Im Lockdown waren 189.000 Menschen weniger beschäftigt als noch im Vorjahr.

Über den weiteren konjunkturellen Verlauf dieser Krise wurde viel spekuliert. Von L-för­migen, V-förmigen und U-förmigen Konjunkturverläufen war die Rede. Je länger die Kri­se dauert, desto klarer wird, dass es sich wohl um einen K-förmigen Verlauf handelt. Einige Branchen erholen sich, andere werden noch länger zu kämpfen haben oder ste­hen gar vor einer riesigen Pleitewelle. Während die unselbständig Beschäftigten (im Ver­gleich zum August des Vorjahres) im Gesundheits- und Sozialwesen um 6.717 zunah­men, sind es im Beherbergungs- und Gastronomiebereich 24.935 weniger - Kurzarbeit noch nicht mitgerechnet. Auch der Betrag zum BIP zeigt ein ähnliches Bild: Im ersten Halbjahr ist das BIP aus Handel und Tourismus um 7,24 Mrd. Euro zurückgegangen, während sich die Bereiche IKT, Bank- und Kreditwesen, Immobilien und Öffentliche Ver­waltung positiv entwickelt haben.

Entsprechend kann man Branchen nicht über einen Kamm scheren. Corona-Hilfen müssen diese Unterscheidungen berücksichtigen.

Die Regierung ist gut im Ankündigen – aber langsam bei der Umsetzung

•           Angekündigt wurde ein Paket an Corona-Hilfen von insgesamt 48 Mrd. EUR. Das Problem ist aber: Die Covid-Hilfen der Bundesregierung kommen bei den Betrof­fenen stellenweise nicht an. Bis jetzt im Herbst ist davon nicht einmal die Hälfte (20 Mrd. EUR) bei den Betroffenen angekommen. (NEOS Lab: https://lab.neos.eu/unsere-inhalte/dashboard-die-covid-krise-und-das-budget).

•           Die Zeit über den Sommer wurde von der Regierung offensichtlich auch bei der Planung und Abwicklung der Wirtschaftshilfen für Österreichs Unternehmen nicht gut genutzt.

Steuerstundungen und Garantien stark genutzt

•           Steuerstundungen stellen den mit Abstand größten Teil der bisher umgesetzten Unterstützungen für Unternehmen (rund 6,5 Mrd. EUR) dar. Diese stellen zwar kurzfristig Liquidität her, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Schon jetzt befürchten Expert_innen, dass das Auslaufen der Stundun­gen viele Unternehmen in massive Zahlungsschwierigkeiten bringen wird. Es droht eine Insolvenzwelle.

•           Auch Garantien (3,2 Mrd. EUR) und COFAG-Haftungen (3,5 Mrd. EUR) schaffen den Unternehmen lediglich eine Atempause. Auch zusätzlichen Kredite an Unter­nehmen müssen früher oder später trotzdem zurückgezahlt werden.

•           Diese Maßnahmen, die zweifelsohne temporär wichtige Liquidität sichern, stellen jedoch gemeinsam mit der Kurzarbeit (4,7 Mrd. EUR), die Arbeitsplätze sichern soll, den weitaus größten Teil der bisher geflossenen Hilfen dar (17 Mrd. EUR von bis dato 20 Mrd. EUR an umgesetzten Unterstützungen).

•           Im Vergleich: Der Härtefallfonds, der Klein- und Kleinstunternehmer auffangen soll, wurde mit 540 Mio. EUR lediglich zu 25% ausgeschöpft.

Fixkostenzuschuss ist bis jetzt nicht bei Unternehmen angekommen

•           Der Fixkostenzuschuss – in seiner ersten Phase immerhin mit sagenhaften 8 Mrd. EUR ausgestattet – wurde zwar im Mai von der EU bewilligt, bis jetzt ist aber so gut wie gar nichts davon bei den Unternehmen angekommen. Bis Mitte September wurden lediglich schlappe 116 Mio. EUR ausgezahlt, das sind nur 1,5% der budgetierten Mittel.

•           Dabei wurde gerade der Fixkostenzuschuss von der Bundesregierung als „zen­trales Instrument zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft“ konzipiert, das den Unternehmen „schnell und unbürokratisch“ den durch die Corona-Krise und Regierungsmaßnahmen verursachten Schaden ersetzen sollte.

•           Tatsächlich ist der Fixkostenzuschuss die einzige Maßnahme, die den Unterneh­men die durch die Corona-Maßnahmen der Regierung verursachten Verluste zum Teil ersetzt.

•           Warum also kommt das Geld offensichtlich nicht rasch bei den Unternehmen an? Die Unternehmen beantragen den Fixkostenzuschuss nur zögernd, weil nach wie vor große Unsicherheit über die genaue Ausgestaltung des Fixkostenzuschuss über September hinaus herrscht.

FM Blümel: Wahlkampf-Logik und Inkompetenz statt rascher Lösungen für Österreichs Unternehmen

•           Verantwortlich für diese Unsicherheit ist der Finanzminister: Er hat es nicht ge­schafft, den Fixkostenzuschuss II rechtzeitig so aufzusetzen, dass er mit EU-Beihilfenrecht kompatibel ist. Die EU- Kommission verwies mehrmals darauf, dass die Hilfen sofort gestattet werden würden, wenn der Finanzminister den An­trag korrekt stellt.

•           Aber anstatt den Schaden so schnell wie möglich zu reparieren (und die Richtli­nien des Zuschusses rasch entsprechend anzupassen, was laut EU-Kommis­sionsvertreter Selmayer eine Sache von „einer halben Stunde“ gewesen wäre), schaltet der Finanzminister auf stur und betreibt gezieltes EU-Bashing für seinen Wiener Wahlkampf.

•           Den Preis dafür zahlen wieder einmal die österreichischen Unternehmer_innen, die weiterhin auf eine Regelung warten, auf die sie sich verlassen können – und bei denen die Hilfe nicht rasch genug ankommt!

•           Warum im Finanzministerium niemand in der Lage gewesen sein soll, sich gründ­lich Gedanken zu machen und einen EU-rechtskonformen Richtlinien-Entwurf zu schreiben ist eine andere Frage. Zeit hatte man seit März 2020 ja mehr als genug. Wir NEOS vermuten, dass Blümel bei der Ausgestaltung der COVID-19-Hilfs­maßnahmen massiv am Finanzministerium und den dortigen Expert_innen vor­bei agiert.

•           Denn nicht nur, dass dabei EU-Beihilfenrecht nicht berücksichtig wurde: Auch bei der sonstigen Ausgestaltung des Fixkostenzuschuss sehen viele unabhängige Wirtschafts-Expert_innen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Denn die Regie­rung hat die Maßnahme so konzipiert, dass sie an den Bedürfnissen bestimmter Branchen komplett vorbeigeht! Allen voran an der von der Corona-Krise ins Mark getroffenen Tourismus-Branche.

Gezielte Branchenhilfe statt Beihilfen-Gießkanne

•           Als Beispiel: Bei der Verlängerung des FKZ müssen Unternehmen, die bereits ein FKZ I beantrag haben, die neu beantragten Monate nahtlos an die im Rahmen des FKZ I beantragten Monate anschließen. In vielen Fällen – vor allem für jene Unternehmen, die vom Lockdown im März massiv getroffen wurden - endet der FKZ II auf diese Weise spätestens Mitte Dezember, also noch vor den Spitzen­monaten für den Wintertourismus. Statt ihnen beim „Überwintern“ zu helfen – wie von FM Blümel angekündigt – werden diese Betriebe in der Kälte stehen ge­lassen.

•           Ein weiteres Problem der Tourismus-Branche, insbesondere im ländlichen Raum: Aufgrund der hoch angesetzten Schwelle für Umsatzrückgänge (30%), fallen jene Tourismus-Unternehmen um Unterstützung um, deren Umsätze aufgrund der positiven Sommermonate nicht stark genug fallen.

•           Es brauche also einen Zuschuss, der die Betriebe tatsächlich erreicht – und der die gesamte Wintersaison umfasst!

Mit Unternehmenshilfen die richtigen Anreize setzen

•           Gesamtwirtschaftlich betrachtet setzt der FKZ falsche Anreize. Denn so wie der Fixkostenzuschuss derzeit ausgestaltet ist, haben nur jene Unternehmen einen Anspruch darauf, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30% verzeichnen. Wo z.B. der Umsatz um beispielsweise 28% zurückgegangen ist, könnten Un­ternehmen so alles daran setzen, auf die 30% zu kommen – denn sonst gibt es gar nichts vonseiten der Regierung. Ein klassischer Fehlanreiz!

•           Auch die Ersatzquote von 100% sehen Expert_innen als möglicherweise zu hoch an. Gepaart mit dem Umsatzkriterium von einem 30-Prozent-Rückgang führt der Fixkostenzuschuss dazu, dass auf der einen Seite überfördert und auf der an­deren Seite unterfördert wird (WIFO-Tourismus Experte Fritz).

•           Experten um die Weis(s) Wirtschaft haben sich dazu Gedanken gemacht und fordern z.B. eine drastische Herabsetzung der Anspruchsgrenze auf 15% Um­satzrückgang bei gleichzeitiger Einführung eines Selbstbehalts bei der Ersatz­rate.

•           Insgesamt wäre es sinnvoll, sich Sektoren und Branchen genau anzuschauen und Unterstützungen zielgenau zu verteilen, anstatt alle Unternehmen und Bran­chen über einen Kamm zu scheren und mit einem Instrument alle erreichen zu wollen.

•           Beispiel Dänemark: So hat Dänemark für die Sommermonate ein Fixkostenzu­schuss-Modell speziell für die Tourismusbranche entwickelt und sie gezielt für den Ausfall von ausländischen Touristen (die aufgrund von Reiserestriktionen wegblieben) zu kompensieren.

•           Es wird Zeit für den Finanzminister Blümel, statt in Eigenregie Steuergelder zu verteilen, die Ausgestaltung von solchen Maßnahmen den Expert_innen im Res­sort zu überlassen – und Expert_innen aus Wirtschaft und Forschung einzube­ziehen.

Blackbox-COFAG GmbH: Intransparenz bei der Bewilligung öffentlicher Hilfsgelder

•           Die Abwicklung des Fixkostenzuschuss über die COFAG ist ein Paradebeispiel dafür, wie von der Regierung Wirtschaftspolitik im Hinterstübchen, bzw. in diesem Fall in der Blackbox „COFAG“ gemacht wird – weit weg von denen, die diese Maßnahme finanzieren und von ihr profitieren sollen, nämlich die österreichi­schen Bürger_innen und Unternehmer_innen.

•           Wir NEOS kritisieren schon seit langem die intransparente Abwicklung des Fix­kostenzuschuss in der Blackbox-COFAG und haben schon mehrmals einen be­gleitenden COFAG-Unterausschuss im Parlament gefordert. Bisher wurden wir mit unserer Forderung von der Regierung immer ignoriert.

•           Insgesamt 12 Mrd. EUR an Steuergeldern werden über das COFAG Konstrukt vergeben – aber über die Gesellschaft selbst erfährt die Öffentlichkeit bis auf die Namen der Organe so gut wie gar nichts. Es gibt auf der Unternehmens-Home­page – die in ihrer Gestaltung an die Homepage einer Briefkastenfirma erinnert – keine öffentlich zugänglichen Berichte, noch werden diese irgendwo angekün­digt.

•           Für ein Unternehmen, das über die ABBAG GmbH zu 100% in öffentlicher Hand ist, ein schierer Wahnsinn. Die ÖBB, ebenfalls zu 100% im Eigentum der Repu­blik, verfügen über umfassende Corporate Governance Berichterstattung. Das Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) ist als Förderbank des Bun­des zu 100% im Eigentum der Republik Österreich. Das aws erstellt jährliche, öffentlich zugängliche Leistungsberichte über seine Fördertätigkeit.

•           Man fragt sich auch, wofür die 800 000 EUR an PR Ausgaben geflossen sind.

•           Nicht nur die Öffentlichkeit, auch das Parlament, wird bei der Vergabe des Fix­kostenschuss komplett im Dunkeln gelassen: Im Monatserfolg des BMF er­fährt man lediglich, dass 19.441 Anträge positiv erledigt und insgesamt bisher 167,1 Mio. EUR an Zuschüssen genehmigt wurden.

•           Die Entscheidung über die Anträge werden nach einer ersten Plausibilitätsprü­fung durch die Finanzverwaltung von der COFAG „gemäß interner Zuständig­keitsregeln“ getroffen, die „in den Aufträgen des Finanzministers, dem Gesell­schaftsvertrag und den Geschäftsordnungen der Organe der COFAG festgelegt sind“. Die Öffentlichkeit will wissen, wer letztlich die Entscheidung über die Verga­be von öffentlichen Zuschüssen trifft?

•           Welche Rolle spielt der Beirat?

•           Und warum bedient man sich bei diesen Förderungen eines privatrechtlichen Konstrukts? Ist das auch bei AWS so?

Österreichs Hilfen im internationalen Vergleich nicht herausragend

•           Im internationalen Vergleich ragt das österreichische Covid-19-Hilfspaket nicht sehr heraus. Ein Vergleich der Brüsseler Denkfabrik Bruegel, die alle Hilfen nach Stundungen, Liquiditätshilfen und fiskalpolitischen Maßnahmen gruppiert, zeigt, dass die österreichischen Ankündigungen etwa deutlich hinter dem deutschen Paket, aber auch Ländern wie Dänemark oder Belgien zurückbleiben (mit 12,5% Anteil am BIP im Vergleich zu 16,8% und 28,1% in Falle Dänemarks und Bel­giens).

Öffentliche Verschuldung steigt

•           Die Covid-19-Krise hat die österreichische Wirtschaft stark getroffen. Die Rezes­sion 2020 ist im historischen Vergleich sehr tief: Mit einem erwarteten BIP-Rück­gang von 7% (WIFO) ist das der stärkste Rückgang seit dem 2. Weltkrieg.

•           Laut aktuellem BMF-Bericht sind Staatsausgaben in den ersten acht Monaten um 11,2 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. So wendet der Staat allein bis dato rund 4,7 Mrd. EUR für die Kurzarbeit auf. (Ergänzend: Auch die Steuermittel für die Pensionen aufgrund sinkender Sozialversicherungsbeiträge steigen an und die COVID-19-Hilfen für die Wirtschaft schlagen sich in deutlich höheren Auszah­lungen nieder.)

•           Gleichzeitig brechen dem Bund die Steuereinnahmen weg, er nahm von Jänner bis August 7,6 Mrd. EUR weniger ein als im Vorjahreszeitraum .

•           Insgesamt musste die Bundesregierung bis Ende August rund 17 Mrd. EUR auf den Kapitalmärkten aufstellen, um ihre gestiegenen Ausgaben und sinkenden Einnahmen zu kompensieren.

•           Laut Statistik Austria verzeichnete Österreich im 1. Halbjahr 2020 ein öffentliches Defizit von 9,4% des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die Staatsverschuldung stieg in diesem Zeitraum von 70% mit Ende 2019 auf 82% an.

Budget in der Krise

•           Das Budget ist einnahmen- und ausgabenseitig voll von der Pandemie getroffen. Das Defizit ist von Jänner bis August 2020 auf 12,7 Mrd. EUR hochgeschnellt. Die Steuereinnahmen liegen mittlerweile um 6,4 Mrd. EUR tiefer als im Vorjahr, ebenso die Einnahmen in der Arbeitslosenversicherung.

•           Die Ausgaben des Bundes liegen heuer bisher um 11,2 Mrd. EUR höher als im Vorjahreszeitraum (+11,2%). Ein erheblicher Teil der Mehrausgaben ist krisenbe­dingt (+5,5 Mrd. EUR für Arbeitsmarkt), Auszahlungen der UG 45 über den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds (+3,8 Mrd. EUR).

•           Allerdings steigen auch die Auszahlungen in anderen Bereichen, wir sind etwa bei den Pensionen (PV und Beamte) schon eine Milliarde Euro über dem Vorjahr (+770 Mio. EUR). Angesichts der aktuellen Entwicklung ist es besonders kritisch zu sehen, dass Maßnahmen wie die Pensionsanpassung 2021 überhaupt keine Rücksicht auf die wegbrechenden Beitragsgrundlagen nehmen.

Generationengerechtigkeit

•           Die Generationengerechtigkeit hat bei Türkis-Grün keine Priorität. Die Jungen werden auch diesmal als Verlierer aus der Krise gehen.

•           Budgetpositionen: 8 Mrd. EUR allein für den Fixkostenzuschuss – so viel wie das gesamte Bildungsbudget 2019.

•           Pensionsausgaben steigen 2020 - während Junge arbeitslos werden und ver­stärkt vom Wegfall von Ausbildungsplätzen betroffen sind. Ist das ein fairer Bei­trag?

•           Wo bleiben Investitionen in Zukunftsbereiche – wie bereiten wir uns auf eine Wirt­schaft und Gesellschaft post-Corona vor?

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, die Wirtschaftshilfen zurück an den Start zu schicken, um insbesondere folgende Kriterien zu erfüllen:

•           Die Transparenz im Vollzug und bei Vergabe von Milliarden - die COFAG braucht eine laufende parlamentarische Kontrolle.

•           Der Fixkostenzuschuss muss deutlich verbessert werden - er soll ja die Unterneh­men, die ihn brauchen, auch tatsächlich erreicht: Effizientere Anreizwirkung; mehr Rechtssicherheit; stärkere Differenzierung, um Branchen je nach Wirt­schaftseinbruch unterstützen zu können (insbesondere durch flexibleres bzw. saisonales in Anspruch nehmen des Fixkostenzuschusses).

•           Die Anträge zu den Fixkostenzuschuss-Richtlinien, die von der EU-Kommission abgesegnet werden, sollen rasch und korrekt, nicht langsam und falsch gestellt werden, um nicht einen erfundenen Konflikt mit der EU-Kommission zu kreieren und Österreichs Unternehmen in Ungewissheit zu lassen.

•           Die Hälfte der Sozialbeiträge soll für Unternehmen bei der Neueinstellung einer Arbeitskraft gefördert werden. Eine solche Maßnahme muss so gestaltet sein, dass Missbrauch und Mitnahmeeffekte vermieden werden und soll auf sechs Mo­nate begrenzt sein.

•           Generationengerechtigkeit bei Budget und Maßnahmen zur Krisenbewältigung."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Troch. – Bitte.