11.01
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Zu dieser Gesetzesänderung kann ich grundsätzlich festhalten, dass Planungssicherheit in diesen Zeiten absolut sinnvoll und zu begrüßen ist, denn wenn die Regierung mit ihrem Regel- und Ampelwirrwarr schon kein soziales Sicherheitsgefühl schafft, dann ist zumindest finanzielle Sicherheit für Veranstalter ein gutes Signal, damit auch wieder Veranstaltungen geplant werden können.
Allerdings liegt der Teufel wie so oft im Detail, denn ohne konkrete Richtlinien kauft man da die Katze im Sack. Im Moment ist alles noch sehr vage und nichtssagend. In der Begründung wird beispielsweise mit keinem Satz auf die Besonderheiten der Kulturbranche und deren Veranstaltungen eingegangen. Ebenso sollten die Zuständigkeiten im Kulturministerium angesiedelt sein und nicht im Ministerium für Landwirtschaft und Tourismus. (Beifall bei den NEOS.)
Momentan sieht es so aus, als wären nur Unternehmen anspruchsberechtigt. Damit fallen gemeinnützige Vereine nicht unter diesen Schutzschirm, und das ist gerade im Kulturbereich natürlich verheerend, da viele kleine Kulturinitiativen zahlreiche Veranstaltungen diverser Art machen und einen enormen Beitrag zum österreichischen Kulturleben leisten. Diese Initiativen wären dann nicht inkludiert, und das darf nicht passieren. Das heißt, dass die Rechtsform nicht ausschlaggebend dafür sein kann, ob Veranstaltungen geplant und Aufträge vergeben werden können. Das macht keinen Sinn.
Daher muss sichergestellt werden, dass in den Haftungen für die nicht stornierbaren Kosten auch Künstlerinnen- und Künstlergagen enthalten sind, die aufgrund einer Umsatzbeteiligung am Ticketumsatz bemessen werden. Das Problem im Frühjahr war, dass aufgrund Höherer-Gewalt-Klauseln die meisten bei abgesagten Veranstaltungen um ihre Gagen umgefallen sind, und das droht jetzt im Winter wieder, wenn diese nicht ebenfalls abgesichert sind. Ebenso müssen die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner – Techniker, Dienstleister – inkludiert sein und nicht nur die Veranstalter.
Aus diesem Grund fordern wir gemeinsam mit der SPÖ, dass die Kulturbranche wirklich berücksichtigt wird und nicht wie bisher stiefmütterlich behandelt wird. Wir fordern eine eigene Anlaufstelle im Kulturministerium. Es muss sichergestellt sein, dass auch kleine Kulturinitiativen und Kulturbetriebe sinnvoll umfasst sind. Das heißt, es braucht einen eigenen Haftungsschirm für Kulturveranstaltungen, der die Realität der Kulturbranche berücksichtigt und auch im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport angesiedelt ist.
Obwohl wir gemeinsam mit der SPÖ einen Antrag einbringen, stimmen wir dem vorliegenden zu, wollen aber noch einmal festhalten, dass die Richtlinie im Sinne der Kulturschaffenden und aller DienstleisterInnen im Kulturbereich die oben erwähnten Punkte berücksichtigen muss. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. Ich darf ihr das Wort erteilen.