13.22

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Weißrussland, Belarus, das ist Europa. Die Menschen dort stehen auf für Freiheit und Demokratie. Eine Welle von Manifestationen für die Grund­rechte hat Minsk, hat Weißrussland erfasst, und die Regierung antwortet nicht mit einem nationalen Dialog, die Regierung antwortet mit brutaler Gewalt, mit schnelleren und stär­keren Schusswaffen für die Exekutive.

Es ist gut, wenn Österreich gegen diese Rechtsverletzungen auftritt. Bereits Mitte August sah die traurige Bilanz so aus: 6 000 Festnahmen, Schläge, Folter und Psychoterror, und wie mir das Menschenrechtszentrum Viasna und der Aktivist Michael Smolski be­richtet haben, Dutzende Vermisste. Eine ganze Reihe von Vermissten wurde in Wäldern, in Teichen tot aufgefunden. Das Regime spricht von Selbstmord.

Es ist daher auch höchst angebracht, in dem Zusammenhang die Frage der Todesstrafe, die ja in Weißrussland immer noch laufend exekutiert wird, zu stellen. Ich möchte daher einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Hel­mut Brandstätter, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktives Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten, werden aufgefordert,

- sich aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und diesbezügli­che Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin mit Nach­druck voranzutreiben;

- sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Europäi­schen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auch künftig einschlägige Pro­jekte fördert;

- sich bilateral und im Rahmen der EU gegenüber Weißrussland mit Nachdruck dafür einzusetzen, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

- bilateral und im Rahmen der EU, den Dialog mit den USA mit Blick auf eine vollkom­mene Abschaffung fortzusetzen, um sich gemeinsam für die Abschaffung der Todesstra­fe in der gesamten Welt einsetzen zu können und

- sich auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftli­chen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.“

*****

Ich darf abschließend sagen: Menschenrechtsverletzungen sind zu ächten. Solidarität mit Opfern wie den verschwundenen Spitzenbeamten und -politikern in Weißrussland ist zu wenig. Solidarität gibt zwar Hoffnung, aber es geht doch auch darum, jene Menschen­rechtverletzter, Mörder, auch Schreibtischtäter und Befehlsgeber persönlich haftbar zu machen. In dem Fall sollte sich Österreich stärker mit dem Magnitsky Act auseinander­setzen, um eine starke Welle der Solidarität und der Ächtung von Mördern und Korrup­tionisten zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend aktives Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 898/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die aktuelle politische Situation in der Republik Belarus (Weißruss­land) (374 d.B.) in der 55. Sitzung des Nationalrates am 14. Oktober 2020

Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar, verstößt gegen das Recht auf Leben und ist mit den grundlegenden Menschenrechten unvereinbar.

Deshalb wird sich der österreichische Nationalrat auch weiterhin gemeinsam mit seinen europäischen Partnern intensiv für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einset­zen.

Entgegen dem globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe nahm nach Berichten von Amnesty International die Zahl der Hinrichtungen in Saudi-Arabien, Irak, Südsudan und Jemen im vergangenen Jahr stark zu. Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtun­gen 2019 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Irak und Ägypten. Im Laufe des Jahres 2019 registrierte Amnesty International mindestens 2.307 neue Todesurteile in 56 Ländern.

Der Europarat und die Europäische Union sind Vorreiter im Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe. Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit wider­spricht unseren Grundwerten. Durch die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Europarat eine todesstrafenfreie Zone geschaffen, welche 47 Länder und über 830 Millionen Menschen umfasst. Weißrussland ist das einzige europäische Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internatio­nale Angelegenheiten, werden aufgefordert,

sich aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben;

sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Europäi­schen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auch künftig einschlägige Pro­jekte fördert;

sich bilateral und im Rahmen der EU gegenüber Weißrussland mit Nachdruck dafür ein­zusetzen, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

bilateral und im Rahmen der EU, den Dialog mit den USA mit Blick auf eine vollkommene Abschaffung fortzusetzen, um sich gemeinsam für die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Welt einsetzen zu können und

sich auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftli­chen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.