13.22
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Weißrussland, Belarus, das ist Europa. Die Menschen dort stehen auf für Freiheit und Demokratie. Eine Welle von Manifestationen für die Grundrechte hat Minsk, hat Weißrussland erfasst, und die Regierung antwortet nicht mit einem nationalen Dialog, die Regierung antwortet mit brutaler Gewalt, mit schnelleren und stärkeren Schusswaffen für die Exekutive.
Es ist gut, wenn Österreich gegen diese Rechtsverletzungen auftritt. Bereits Mitte August sah die traurige Bilanz so aus: 6 000 Festnahmen, Schläge, Folter und Psychoterror, und wie mir das Menschenrechtszentrum Viasna und der Aktivist Michael Smolski berichtet haben, Dutzende Vermisste. Eine ganze Reihe von Vermissten wurde in Wäldern, in Teichen tot aufgefunden. Das Regime spricht von Selbstmord.
Es ist daher auch höchst angebracht, in dem Zusammenhang die Frage der Todesstrafe, die ja in Weißrussland immer noch laufend exekutiert wird, zu stellen. Ich möchte daher einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktives Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert,
- sich aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben;
- sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auch künftig einschlägige Projekte fördert;
- sich bilateral und im Rahmen der EU gegenüber Weißrussland mit Nachdruck dafür einzusetzen, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;
- bilateral und im Rahmen der EU, den Dialog mit den USA mit Blick auf eine vollkommene Abschaffung fortzusetzen, um sich gemeinsam für die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Welt einsetzen zu können und
- sich auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.“
*****
Ich darf abschließend sagen: Menschenrechtsverletzungen sind zu ächten. Solidarität mit Opfern wie den verschwundenen Spitzenbeamten und -politikern in Weißrussland ist zu wenig. Solidarität gibt zwar Hoffnung, aber es geht doch auch darum, jene Menschenrechtverletzter, Mörder, auch Schreibtischtäter und Befehlsgeber persönlich haftbar zu machen. In dem Fall sollte sich Österreich stärker mit dem Magnitsky Act auseinandersetzen, um eine starke Welle der Solidarität und der Ächtung von Mördern und Korruptionisten zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktives Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 898/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in der Republik Belarus (Weißrussland) (374 d.B.) in der 55. Sitzung des Nationalrates am 14. Oktober 2020
Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar, verstößt gegen das Recht auf Leben und ist mit den grundlegenden Menschenrechten unvereinbar.
Deshalb wird sich der österreichische Nationalrat auch weiterhin gemeinsam mit seinen europäischen Partnern intensiv für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
Entgegen dem globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe nahm nach Berichten von Amnesty International die Zahl der Hinrichtungen in Saudi-Arabien, Irak, Südsudan und Jemen im vergangenen Jahr stark zu. Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtungen 2019 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Irak und Ägypten. Im Laufe des Jahres 2019 registrierte Amnesty International mindestens 2.307 neue Todesurteile in 56 Ländern.
Der Europarat und die Europäische Union sind Vorreiter im Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe. Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit widerspricht unseren Grundwerten. Durch die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Europarat eine todesstrafenfreie Zone geschaffen, welche 47 Länder und über 830 Millionen Menschen umfasst. Weißrussland ist das einzige europäische Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert,
sich aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben;
sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auch künftig einschlägige Projekte fördert;
sich bilateral und im Rahmen der EU gegenüber Weißrussland mit Nachdruck dafür einzusetzen, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;
bilateral und im Rahmen der EU, den Dialog mit den USA mit Blick auf eine vollkommene Abschaffung fortzusetzen, um sich gemeinsam für die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Welt einsetzen zu können und
sich auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.