20.48

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Gesetzesänderung zur Schusswaffenkenn­zeichnungspflicht. Danke für die Vorlage, Herr Bundesminister, wir setzen damit ja eine EU-Richtlinie um. Kollege Amesbauer hat positiv erwähnt, dass die Stellungnahmen ein­geflossen sind und Bedenken ausgeräumt werden konnten, und ich glaube, das klingt durchaus schon ein bisschen positiver, als es im Ausschuss geklungen hat.

Worum geht es in dieser Regierungsvorlage genau? – Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen und Munition sollen zukünftig eindeutig und umfassend gekennzeichnet werden. Es geht darum, die Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen zu erleichtern und die missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Insgesamt ist das natürlich eine klare Ansage und eine Herausforderung für die Sicher­heit.

Grundsätzlich dient dieses Gesetz dazu, den Erwerb und missbräuchlichen Einsatz von Waffen nachvollziehen zu können, besonders die Kennzeichnung der Munition soll den Behörden schnell helfen, den Besitzer der Waffe ausfindig zu machen. Die Pflicht zur lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung soll die Nachvollziehbarkeit der Schusswaffen bis zu ihrem Hersteller beziehungsweise Importeur gewährleisten.

Ich habe schon gesagt, wir setzen damit eine EU-Waffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 noch zeitgerecht um. Erklärtes Ziel ist es, den Waffenmissbrauch zu bekämpfen. Es ist aber natürlich auch erklärtes Ziel, auf europäischer Ebene einheitliche Standards zu schaffen.

In Kraft treten soll das Gesetz mit Anfang 2021. Schusswaffen, die vor dem 14. Septem­ber 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen, sind ausgenommen. Die Übergangs­regelungen sind dazu da, um die Eingriffe in das Eigentum so gering wie möglich zu halten. Ausnahmen – das hat Kollege Amesbauer schon gesagt – gibt es eben für histo­rische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen bis Kaliber 6 Millimeter. Ausnah­men gelten auch für den Erwerb durch Streitkräfte, Polizei oder Behörden.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Bundesregierung setzt hiermit ein wichtiges Gesetz zur Eindämmung von Terrorismus und Kriminalität um. Die Bedenken von Waf­fensammlern konnten aus dem Weg geräumt werden, und somit steht einer Gesetz­werdung nichts im Wege. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte schön.