20.51

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir behan­deln zwei Gesetzentwürfe unter diesem Tagesordnungspunkt. Das eine Gesetz ist von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich diskutiert und dargelegt worden, dabei geht es um den wesentlichen Bestandteil von Schusswaffen. Das zweite ist das EU-Polizeiko­operationsgesetz, das auch in diesem Tagesordnungspunkt mitbehandelt wird. Für mich ist unverständlich, warum man gerade das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz und das EU-Polizeikooperationsgesetz in einem Tagesordnungspunkt zusammenfasst, man hätte es auch trennen können.

Was besagt das EU-Polizeikooperationsgesetz? – Die personelle Ausstattung der Fron­tex, also der Grenz- und Küstenwache der EU, bedingt die Adaptierung im EU-Polizeiko­operationsgesetz. Die gesetzliche Ergänzung soll es ermöglichen, dass sogenanntes Statutspersonal, das heißt direkt bei Frontex angestelltes Personal, auch im österreichischen Bundesgebiet mit Aufgaben betraut werden kann. Das gilt auch für alle anderen Länder. Das heißt, das ist eine Feststellung der EU, dass die Frontex-Bediens­teten auch in jedem EU-Land eingesetzt werden können. Dem stimmen wir selbstver­ständlich zu.

Jetzt noch zum Schusswaffenkennzeichnungsgesetz: Es ist schon gesagt worden, das betrifft Teile der Schusswaffen wie den Lauf, die Trommel, den Verschluss, die gekenn­zeichnet werden sollen. Dem stimmen wir zu. Das aber, was ich nicht verstehe – ich habe das auch im Ausschuss schon gesagt, und ich habe auch die Antwort, die ich dort bekommen habe, einfach nicht verstanden –, ist, dass Schusswaffen, die vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen, ausgenommen sind. Das heißt, wenn man diese Waffen nicht kennzeichnet, wie es vorhin schon so schön ge­heißen hat, kann man sie für terroristische Zwecke verwenden, weil da der Lauf, die Trommel und so weiter keine Kennzeichnung haben. Die, die ab dem 15. September 2018 herangezogen wurden, müssen, wenn die Waffen zerlegt werden, gekennzeichnet werden. Meiner Meinung nach ist dieser Termin, der da festgelegt wurde, der Umstand, dass dieser Stichtag genommen wurde, unverständlich. Ich verstehe es nicht, Herr Mi­nister. Ich würde mich freuen, wenn ich darauf wirklich eine gescheite Antwort bekäme.

Vorweg erlauben Sie mir noch eines – ich habe das schon öfter angesprochen –, und zwar möchte ich auch hier sagen: Die Bundesausbildner der Polizeidiensthunde haben im Sommer dieses Jahres die Prüfung zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer abge­legt – das ist die höchste Prüfung, die man überhaupt ablegen kann, und die gibt es auch nur in Österreich mit einer staatlichen Prüfung –, und man sollte jetzt die Zertifikate über­reichen, weil das, glaube ich, etwas ist, was wirklich ausgezeichnet ist. Da gibt es nicht viele und im Exekutivbereich nur diese zehn.

Ich hätte die Bitte, dass wir uns endlich einmal einen Termin ausmachen, damit man diesen zehn Trainern auch die Zertifikate überreichen kann, denn sie haben es verdient. Ich glaube, das ist wirklich eine ausgezeichnete Prüfung und sie hebt das Image der Polizeidiensthundeführer wirklich sehr, sehr in die Höhe. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blim­linger. – Bitte, Frau Abgeordnete.