21.46

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Schatz, Sie haben heute nur einen Teil der gesamten Geschichte präsentiert. Tatsächlich lehnen wir diesen Antrag ab. Sie schreiben im Antrag: „Der Bundesminister für Inneres wird aufge­fordert, sicherzustellen, dass der Mahnstein gegen Krieg und Faschismus‘ in Braunau im Zuge der Bauarbeiten und darüber hinaus nicht entfernt, sondern an dieser Stelle bestehen bleibt.“

Der Herr Bundesminister könnte diesen Auftrag nicht einmal erfüllen, wenn er wollte, denn es ist völlig klar, dass dieses Grundstück und auch dieser Mahnstein im Eigentum der Stadtgemeinde Braunau stehen. Es ist in unserem Rechtssystem eindeutig geregelt, dass die Gemeinde im Zuge des Rechts der Selbstverwaltung darüber entscheiden kann.

Die Geschichte der letzten Monate zeigt auch, dass das so ist. Der Herr Bürgermeister hat klargemacht – nämlich schon lange, bevor Sie den Antrag zu diesem Thema hier eingebracht haben; lange vorher: Sie haben diesen Antrag am 8.7. eingebracht und bereits im Juni gab es dazu eine Presseaussendung des Bürgermeisters aus Braunau ‑, dass die Bevölkerung vor Ort entscheiden wird, wie mit diesem Mahnstein, der im Eigen­tum der Stadtgemeinde und auf Grundeigentum der Stadtgemeinde steht, umgegangen wird.

Es war nicht ein Minister und es war auch nicht der jetzige Innenminister, der aufgefor­dert hat, diesen Mahnstein irgendwo anders hinzuverlegen, sondern es gab eine Exper­tenkommission, die sich im Vorfeld mit dem Geburtshaus von Hitler befasst hatte – das wissen Sie ganz genau und Sie kennen ganz sicher auch die Expertise dazu –, und das war eine Empfehlung. Darunter waren namhafte Experten wie etwa Clemens Jabloner oder Oliver Rathkolb – also wirklich namhafte Experten –, die sich mit dem Thema vor Ort befasst haben – und zwar nicht nur irgendwie oberflächlich, sondern eingehend.

Ich kann mich auch an viele Diskussionen seinerzeit im Bundesrat erinnern. Mein Kol­lege David Stögmüller von den Grünen wird dann noch dazu sprechen. Wir haben viele Male diskutiert, wie wir mit diesem Haus, mit dem Geburtshaus Hitlers umgehen, dass es eben kein Anziehungspunkt für Neonazis und dergleichen sein soll. Im Zuge dessen wurde auch überlegt, wie mit diesem Mahnstein umgegangen werden soll. Es gab dazu eine Expertenkommission, aber es stand zum Beispiel nie zur Debatte, dass der Bund etwa auch dieses Grundstück enteignen wolle, um etwas anderes zu machen, sondern es war immer im Eigentum der Gemeinde und damit war es auch in der Verantwortung der Gemeinde, da etwas zu machen. Dass es die Empfehlung gab, keine Frage, aber darüber darf man reden und darüber darf man auch ohne Schaum vor dem Mund disku­tieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir lehnen diesen Antrag eben aus zweierlei Gründen ab: Der Bundesminister kann we­der sicherstellen, dass etwas passiert, noch, dass etwas nicht passiert, weil er überhaupt nicht zuständig ist. Als Kommunalpolitiker würde ich mich auch dagegen wehren, dass sich das Parlament Dinge anmaßt, wofür es keine Zuständigkeit gibt – das ist der eine Grund.

Der zweite ist: Auch die zeitliche Abfolge, Frau Kollegin, spricht nicht für Ihren Antrag. Dieses Problem war schon längst geklärt, als Sie es hier ins Haus brachten, und auch deswegen lehnen wir Ihren Antrag ganz entschieden ab. Mein Kollege David Stögmüller, der auch Gemeinderat vor Ort ist, wird Ihnen das noch einmal ganz genau erklären. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.