17.26

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gestern Abend in meiner Rede schon erwähnt, dass wir mit un­serer parlamentarischen Petition zum Ende des Blutspendeverbots für homo- und bise­xuelle Männer einen großen Erfolg erzielen konnten, auch wenn die Petition vielleicht nicht direkt, aber auf indirektem Weg dazu geführt hat. Ich darf, weil gestern die Gele­genheit nicht mehr da war, vielleicht bei der Chronologie etwas nachhelfen, weil man den Eindruck hat, dass Kollegin Dziedzic hier draußen leichte Gedächtnisausfälle hatte und, wie ich finde (Abg. Strasser: He! He! Das ist echt - -! – Abg. Haubner: ... überheb­lich!), ziemlich - -

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in der Ausdrucks­weise zu mäßigen und das zurückzunehmen.

Abgeordneter Yannick Shetty (fortsetzend): Ja, gut. Es war mein Eindruck, dass das aus ihrem Gedächtnis zumindest nicht mehr ganz dem entsprochen hat, wie es tatsäch­lich passiert ist. Ich finde, dass sie sich auch – nämlich die Frau Kollegin, die da niemand gerügt hat – ziemlich im Ton vergriffen hat und sich den überheblichen Regierungs­sprech der ÖVP angeeignet hat.

Also vielleicht nochmals zu den Fakten, wie die Grünen sich in puncto Blutspendeverbot verhalten haben: Erstens, im Frühjahr haben wir eine Anfrage an Bundesminister An­schober gestellt. Da lautete die Antwort, nein, er sieht keine Diskriminierung bei der Blut­spende, eine Evaluierung der Regelung ist nicht notwendig.

Zweiter Schritt: Wir als NEOS haben im Juli eine parlamentarische Petition gestartet, die innerhalb weniger Tage über 2 000 Unterstützungen bekommen hat und mittlerweile üb­rigens die erfolgreichste parlamentarische Petition in dieser Gesetzgebungsperiode ist.

Auf diese Petition hat, drittens, Bundesminister Anschober vor zwei Wochen in einer Stellungnahme geantwortet: In der Blutspenderverordnung ist keine Diskriminierung vor­handen und er sieht keine Notwendigkeit der Änderung der Blutspenderverordnung.

Viertens ist dann der Druck eine Woche vor der Wienwahl vermutlich auch parteiintern so groß geworden, dass er sechs Tage vor der Wienwahl eingelenkt und eine 180-Grad-Drehung hingelegt hat. Wir haben natürlich auch bewusst dieses Zeitfenster ausgenutzt, weil uns schon klar war, dass es sich für die Grünen vermutlich nicht ausgehen wird, zu plakatieren: „Wer macht Equality, wenn nicht wir“, und gleichzeitig bei diesem Thema auf der Bremse zu stehen.

Das heißt, dieses Thema ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Grünen eben sehr wohl den Druck aus der Opposition, aus der Zivilgesellschaft brauchen, damit auch wirklich etwas weitergeht.

Gerade in Zeiten von Corona ist ein Ende dieses Blutspenderverbots auch essenziell, weil wir auf jede Blutspende, vor allem auch auf die Blutplasmaspenden, angewiesen sind und wir deswegen nicht auf generell abstrakte Merkmale abstellen sollten, sondern auf das individuelle Risikoverhalten. Auch der Europäische Gerichtshof hat schon ge­urteilt, dass der generelle Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blut­spende unionsrechtswidrig ist, also besteht auch eine rechtliche Notwendigkeit, dass wir da handeln.

Fünf Tage vor der Wienwahl hat Anschober eine 180-Grad-Wendung hingelegt und dann eine Aussendung ausgeschickt, mit dem Text: „Diskriminierungsfreie Blutspende soll möglich sein“, und zwar noch in diesem Jahr. Wir wissen aber leider, dass Bundesminis­ter Anschober Ankündigungs- und nicht Umsetzungsweltmeister ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Kollege Loacker kann da in anderen Kontexten ein Lied davon singen. Es ist also ein erster Erfolg, dass Anschober das ankündigt, aber wir wollen eine Verbindlichkeit für Anschober herstellen, und deswegen bringe ich – üb­rigens im Wortlaut der Aussendung – heute folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende bis Jahresende 2020“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende, wie von ihm am 06. Oktober angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Person abgestellt wird und nicht pauschal auf die se­xuelle Orientierung.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende bis Jahresende 2020

eingebracht im Zuge der Debatte in der 58. Sitzung des Nationalrats über Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 5, 8, 16, 20 und 23 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 10, 14 bis 16, 23 und 24 (401d.B.)– TOP 7

Am vergangenen Dienstag, den 06. Oktober 2020, hat Gesundheitsminister Rudolf An­schober in einer Presseaussendung überraschend bekannt gegeben, bis Ende des Jah­res die diskriminierungsfreie Blutspende umzusetzen. NEOS haben hierzu im Juni eine parlamentarische Petition mit dem Namen "Blutspende öffnen - Leben retten!" (PET/19) eingebracht, die derzeit im Petitionsausschuss behandelt wird und die rasch zur erfolg­reichsten Petition der Gesetzgebungsperiode wurde. Bundesminister Anschober möchte sich nun doch unter der Prämisse der Blutsicherheit fortan dafür einsetzen, zur Beurtei­lung des sexuellen Risikoverhaltens das "individuelle Verhalten der Spenderinnen und Spender" heranzuziehen und nicht lediglich auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe abzustellen. Er habe daher die Blutkommission beauftragt, die Ausschlusskrite­rien für die Blutspende zu überarbeiten und Vorschläge zu erbringen, wie fortan eine vollkommen diskriminierungsfreie Blutspende ermöglicht werden kann - die Anpassung soll noch in diesem Jahr vorgenommen werden.

Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung der LGBTIQ-Community, der längst überfällig war und dessen Umsetzung sehr zu begrüßen ist. Nun gilt es im Namen der Betroffenen, für eine zuverlässige und rasche Umsetzung der Ankündigung bis Jahresende zu sorgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende, wie von ihm am 06. Oktober angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Person abgestellt wird und nicht pauschal auf die sexuelle Orientierung."

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.