Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Terroranschlag in Wien“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Im Anschluss an die Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden, ausreichend unter­stützten Verlangen eine Debatte stattfinden.

Ich darf dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte.