*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich hoffe, wir können jetzt eine einheitliche Mei­nung zum Ausdruck bringen; es geht um die Kampagne „Orange the World“. Auf Ihren Plätzen liegen die Masken (eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit dem Schriftzug „Orange the World“ zeigend) sowie ein Informationsschreiben: Der 25. November ist der Interna­tionale Tag gegen Gewalt an Frauen, die Kampagne geht bis zum 10. Dezember. Wir haben uns schon in den vergangenen Jahren dieser Aktion angeschlossen, und es ist auch gestern bei allen Fraktionen zum Ausdruck gekommen, dass eine große Einmütig­keit des Parlaments herrscht, da an einem Strang zu ziehen.

Das wollen wir auch der Öffentlichkeit so vermitteln. Daher würde ich Sie bitten, dass Sie heute als Zeichen der Solidarität diese Maske tragen oder den Button anstecken. Das würde uns freuen. Ich tue das sehr gerne. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4160/J bis 4291/J

2. Anfragebeantwortung: 3447/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (466 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (483 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungs­fonds (465 d.B.)

COVID-19-Transparenzgesetz (468 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirt­schaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (474 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führer­scheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (469 d.B.)

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immo­bilienkreditgesetz geändert werden (478 d.B.)

Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG (481 d.B.)

Sportausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird (482 d.B.)

Umweltausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert wer­den (467 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG-Novelle 2020) geän­dert werden (472 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulge­setz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden (479 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schul­unterrichts (SchDigiG) erlassen wird (480 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (462 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (463 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (464 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (470 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (473 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird (477 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 ge­ändert wird (471 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Kon­fliktminerale) (475 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert wer­den (476 d.B.)

*****

Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Hafenecker beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 896/A eine Frist bis zum 7. Dezember 2020 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

*****

Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung, so wie immer, von ORF 2 bis 13 Uhr, von ORF III bis 19.15 Uhr und anschließend in der TVthek übertragen wird.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 4 bis 7, 13 bis 15, 17 bis 19, 20 bis 22, 23 bis 25, 26 bis 30 sowie 32 bis 34 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Vereinbarungsgemäß finden die Abstimmungen jeweils am Ende der Verhandlungen über alle Vorlagen eines Ausschusses statt. Darüber hinaus kann die Sitzung vor den Abstimmungen kurz von den Präsidenten unterbrochen werden, wenn es die Klubob­leute wünschen. Wir werden dahin gehend fragen und uns auch an die Abmachung halten.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Heute stehen 8,5 „Wiener Stunden“ zur Verfügung, das heißt für die ÖVP 166, für die SPÖ 115, für die FPÖ 94, für die Grü­nen 85 sowie für die NEOS 68 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 34 Minuten, die Rede­zeit pro Debatte maximal 5 Minuten.

Wir dürfen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten kommen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit gehen wir gleich in die Tagesordnung ein.