11.59

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Genossenschaf­ten ermöglichen nachhaltiges, krisenfestes Wirtschaften, und daher ist das Thema Ge­nossenschaften im Regierungsprogramm ein wirklich großer Schwerpunkt. Von Ban­kengenossenschaften war schon die Rede, Genossenschaften gibt es aber auch in vielen anderen Bereichen: Schon lange bekannt sind Wohnungsgenossenschaften, di­verse Genossenschaften wie Sennereigenossenschaften und Kellereigenossenschaften in der Landwirtschaft und – ein ganz aktuelles Thema – Energiegenossenschaften.

Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Genossenschaften, wie Unternehmen auch, eine Prüfung brauchen: die Revision. Darum geht es heute. Was wir machen, ist, das Gesetz, das diese Prüfung regelt – das Genossenschaftsrevisionsgesetz –, an das 2017 bereits angepasste beziehungsweise veränderte Gesetz der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Es findet also nur eine Angleichung statt, weiters ein paar Änderungen der sprachlichen Formulierung sowie übrigens auch die Aufnahme einer sogenannten Escapeclause. Die Ausbildung zur Revisorin, zum Revisor ist nämlich relativ teuer, und für diejenigen, die sich das nicht leisten können, soll es die Möglichkeit geben, die Prüfungsgebühren erlassen zu bekommen. Das ist etwas, was wir absolut begrüßen.

In diesem Sinne geht es heute hier um die Prüfung der Genossenschaften. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass das ein wichtiges Thema ist, und ich bitte daher um Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.