12.22

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherin­nen und Österreicher! Ich darf heute zum Prüfbericht des Rechnungshofes über die Steuerung und Koordinierung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzuges Stellung nehmen. Geprüft wurden ja die Jahre 2015 bis 2018. Leider sind unsere Jus­tizvollzugsanstalten in diesen Jahren an ihre Auslastungsgrenzen gestoßen.

So liegt die Auslastung im Jahr 2018 im Durchschnitt bei 95 Prozent. Einige Anstalten waren in diesem Zeitraum aber auch zu über 100 Prozent ausgelastet. Warum ist das so? – Die Antwort findet man, wenn man sich die Entwicklung in den letzten Jahren ge­nauer anschaut. So ist die Anzahl der Häftlinge von 2015 bis 2018 von 8 700 auf über 9 100 gestiegen. Dafür nennt der Rechnungshof zwei Gründe, zum einen den Anstieg von geistig abnormen Rechtsbrechern und zum anderen den steigenden Anteil an aus­ländischen Gefängnisinsassen.

Den europäischen Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nehmen anscheinend auch un­sere Straftäter ernst, denn 2018 waren 1 650 EU-Ausländer bei uns inhaftiert. Das ent­spricht einem Anteil von über 18 Prozent der Insassen. Mehr als doppelt so groß ist allerdings die Gruppe der inhaftierten Drittstaatsangehörigen, und zwar sind es in diesem Zeitraum genau 3 300 Personen. Von den ausländischen Häftlingen sind zwischen 2015 und 2018 nur 626 zum Strafvollzug in die jeweiligen Herkunftsstaaten überstellt worden, und von diesen waren wiederum nur 26 Häftlinge aus Drittstaaten. Es ist schon bemer­kenswert, dass der Anteil österreichischer Häftlinge in österreichischen Gefängnissen 45 Prozent beträgt.

Diese hohe Auslastung schadet aber auch den Insassen selbst, denn eine gewisse An­zahl – genau sind es 44 Prozent der Häftlinge – hatte nicht die Möglichkeit, in den Ans­talten einer Arbeit nachzugehen. Das ist natürlich auch für die Gesellschaft ein Problem, wenn die Häftlinge aus der Haft entlassen werden und sich wieder in die Gesellschaft, aber auch in die Arbeitswelt integrieren müssen.

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Generaldirektion über zu wenige Kenn­zahlen verfügt. Es fehlen zum Beispiel Kennzahlen über die Auslastung nach Vollzugs­formen und nach Personengruppen. Dem Rechnungshof ist aber noch eine weitere Bau­stelle aufgefallen, und zwar bezüglich des Personals. Demnach ist es auch schwer, Per­sonal für den Vollzug zu rekrutieren.

Der Rechnungshof legt bei seinen Empfehlungen dementsprechend auch darauf den Fokus, nämlich möglichst gute Chancen für die Resozialisierung zu schaffen und eine passende medizinische Behandlung, vor allem bei geistig abnormen Rechtsbrechern, zu gewährleisten. Vor allem die öffentliche Sicherheit ist natürlich auch sehr, sehr wichtig und zu garantieren, und für ausländische Häftlinge soll die Haft in der Heimat weiter gefördert werden. Darauf muss auch der Schwerpunkt liegen – und das tut er auch –: dies konsequent und vor allem schnell umzusetzen, also Überstellungen ausländischer Insassen in ihre Heimatstaaten durchzuführen.

Wenn man also diese Anmerkungen des Rechnungshofes mit den Maßnahmen im Re­gierungsprogramm vergleicht, sieht man, es ist vieles bereits in Umsetzung und es sind auch einige Dinge in Planung. So werden wir hier in Österreich einen modernen Strafvoll­zug schaffen können, der den Ansprüchen des österreichischen Justizsystems gerecht wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.27

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.