12.27

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte kurz über den Bericht zum Straf- und Maßnahmenvollzug, 2015 bis 2018 waren die überprüften Jahre. Ich möchte zwei Punkte ansprechen, die besonders aufgefallen sind, nämlich dass die Justizanstalten zeitweise sehr stark überlastet, überbelegt waren. Das war das eine, und dazu ist noch gekommen, dass es massiv häufige Krankenstände der Bediensteten gab, was natürlich bei denen, die noch im Dienst sind, dazu führt, dass diese noch mehr an ihre Grenzen gelangen.

Wie hat man versucht, diese Probleme zu lösen? – Man hat leider verabsäumt, eine Analyse zu erstellen, warum denn so häufig Krankenstände konsumiert werden. Was positiv auffällt: Es wurde zu diesem Thema eine Stabsstelle für Psychologie eingerichtet. Es werden nun Coachings und Supervisionen für die Bediensteten angeboten, was wirk­lich sehr notwendig war.

Wie ist man dem Problem Personalmangel beigekommen? – Man hat versucht, dem mittels Werbeoffensive entgegenzuwirken. Das ist auch relativ gut gelungen, aber – und das ist ein großes Aber – man hat zeitgleich die Kriterien im Auswahlverfahren nach unten nivelliert. Sie alle wissen, wie anspruchsvoll und herausfordernd der Job eines Bediensteten oder einer Bediensteten in Justizwacheanstalten ist, und da ist es wirklich sehr bedenklich, und der Rechnungshof hat das sehr kritisch betrachtet, wenn man Aus­wahlkriterien nach unten nivelliert. (Beifall bei der SPÖ.)

Den zweiten Bericht möchte ich auch kurz ansprechen. Worum geht es? – Es geht um die strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Was heißt das? – Das heißt, dass kriminell erwirtschaftetes Vermögen dem Staatshaushalt zufließen soll. Man hat als Ergebnis einer Arbeitsgruppe im Justizministerium im Jahr 2014 ein Sonderreferat für vermögens­rechtliche Maßnahmen in mehreren Landeshauptstädten installiert – so weit, so gut, aber man hat verabsäumt, die Mängel während des Probebetriebes, der immerhin drei Jahre gedauert hat, im Regelbetrieb zu beseitigen.

Ein ganz auffallender Punkt, den ich ansprechen muss, ist folgender: Es hat eine gewal­tige Diskrepanz zwischen den geschätzten Einnahmen und den tatsächlich verbuchten Einnahmen aus Straftätigkeiten oder strafrechtlich relevanten Ereignissen gegeben. Wir haben gefragt: Wie kann es sein, dass eine Diskrepanz in der Höhe von sage und schreibe 9 Millionen Euro entsteht? Das war wirklich auffallend, und die Antwort war: Na ja, es hat sich um eine Fehleinschätzung gehandelt – allerdings um eine wirklich massive Fehleinschätzung. Wie hat man das behoben? Mittlerweile gibt es einen eindeutigen Er­lass, wie mit derartigen Verbuchungen umzugehen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend darf ich festhalten: Zu beiden Berichten ist eines ganz klar festzustellen: Die Kooperation zwischen Justizministerium und Innen­ministerium muss deutlich verbessert werden. Ich hoffe, die beiden Ressorts nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes dazu ernst. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.30

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.