14.14

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu unserem Antrag betreffend die 360 Euro Sonderzahlung für alle Familien – meine Kollegin von der ÖVP hat es ja soeben auch angesprochen, der Kinderbonus von 360 Euro pro Kind ist im September mit der Fami­lienbeihilfe ausbezahlt worden –: Diese Sonderzahlung war für alle Familien und ihre Kinder während des ersten Lockdowns wegen der Coronakrise im Frühjahr vorgesehen. So wurde es auch von der ÖVP verkauft.

Jetzt braucht man nicht von einer Ausweitung zu reden, sondern Sie brauchen einfach nur das zu machen, was versprochen worden ist, denn tatsächlich haben die Familien, deren Kinder im Sommer 18 Jahre alt geworden sind – und dadurch nicht mehr kinder-, familienbeihilfeberechtigt waren –, diesen Bonus nicht erhalten. Es ist versprochen wor­den, dass alle vom Lockdown betroffenen Kinder im September zusätzlich die 360 Euro bekommen, aber die im Sommer Geborenen, also die, die dann im August oder Septem­ber 18 Jahre alt wurden, haben das nicht bekommen. Wir finden, das ist unfair, und auch daher haben wir diesen Antrag gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist Tag der Kinderrechte, und die Dop­pelresidenz sollte ein Recht für Kinder werden. Die Einführung ist dringend erforderlich, um die Betreuung von Kindern – im Sinne des Familienlebens – durch beide Elternteile zu gleichen Teilen zu fördern und auch rechtlich abzusichern.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umge­hende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend die Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz zu intensivieren und sicherzustellen, dass es ehebaldigst zur Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häus­licher Gemeinschaft lebenden Eltern kommt.

Zur Umsetzung der Doppelresidenz sind ausreichend budgetäre Mittel für Regelungen bzgl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegeurlaub für beide Elternteile vorzusehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorzulegen, damit Kindern mit zwei Wohnsitzen im Sinne der ‚Doppelresidenz‘ für beide Strecken zwischen Wohnung oder Freifahrt gewährt werden kann.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22, Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.)

in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020

Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge aufrecht. Voraussetzung dabei ist, dass beide Elternteile vereinbaren in wes­sen Haushalt das Kinder hauptsächlich betreut wird. Dies muss auch in jenen Fällen erfolgen, wenn das Kind sowohl im Haushalt der Mutter als auch in dem des Vaters aufwächst („Doppelresidenz“).

Trotz langer Diskussion, vielen Versprechungen und entsprechenden Forderungen bei­spielsweise von (Familien)Psychologen ist bislang kein Doppelresidenzmodell in Öster­reich gesetzlich verankert. Damit hat nur jener Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe, auf Wohnbeihilfe und auf Pflegeurlaub, bei dem das Kind nach der Trennung oder Schei­dung der Eltern hauptsächlich aufwächst. Die Schülerfreifahrt gilt nur für die Strecke zwi­schen der Wohnung, wo das Kind hauptsächlich betreut wird und der Schule.

Die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz hätte für betroffene Kinder viele Vortei­le. Durch den intensiven Kontakt zu beiden Elternteilen sind Kinder psychisch stabiler, ausgeglichener und mit größerem Selbstwertgefühl ausgestattet. Für die Eltern bedeutet das Doppelresidenzmodell, dass beide Elternteile ihre Erziehungsverantwortung wahr­nehmen, es zu einer besseren Aufgabenverteilung kommt und damit die berufliche Kar­riere verbessert wird.

Die Doppelresidenz sollte ein Recht für das Kind werden, die Einführung ist dringend erforderlich. Im Sinne eines modernen Familienlebens und um die Betreuung von Kin­dern durch beide Elternteile zu gleichen Teilen zu fördern und rechtlich abzusichern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend die Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz zu intensivieren und sicherzustellen, dass es ehebaldigst zur Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häus­licher Gemeinschaft lebenden Eltern kommt.

Zur Umsetzung der Doppelresidenz sind ausreichend budgetäre Mittel für Regelungen bzgl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegeurlaub für beide Elternteile vorzusehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorzulegen, damit Kindern mit zwei Wohnsitzen im Sinne der "Doppelresidenz" für beide Strecken zwischen Wohnung oder Freifahrt gewährt werden kann."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Barbara Neßler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.