18.35

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Liebe Frau Ministerin! Ich darf zum Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz durchaus löblich erwähnen, dass Sie sich sehr bemüht haben, die Sonder­betreuungszeit auf vier Wochen anzuheben und auch einen unabhängigen Anspruch zu wahren. Ich bin überzeugt davon, dass neben der bisherigen Betreuungssituation diese vier Wochen ergänzend als Sonderbetreuung durchaus statthaft sind, und Ihr Ministe­rium hat sich sehr bemüht, diese Maßnahme zu setzen.

Nur das, was jetzt Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat, ist wirklich der wunde Punkt, nämlich: Wie interpretiere ich es?, und das ist das ganz Schlimme. Ich kann jetzt nur aus meiner Kanzlei berichten: Meine Mitarbeiterinnen, Assistentinnen haben alle zwischen zwei und drei Kinder, eine meiner Juristinnen hat sogar ein behindertes Kind, und die fragen mich als Erstes: Wann bekomme ich denn eine Sonderbetreuungszeit?

Dann haben Sie leider Gottes den Passus im Gesetz – wir sind halt Juristen und haben eine Rechtsanwaltskanzlei –, in dem ganz klar steht: Solang es alternative Möglichkeiten einer Kinderbetreuung gibt, ist es nicht möglich, diese Sonderbetreuungszeit zu gewäh­ren. Daher kann ich nur an Sie appellieren: Wenn Sie wirklich Nägel mit Köpfen machen wollen und ernsthaft haben wollen, dass diese Sonderbetreuungszeit den Arbeitneh­mern und Arbeitnehmerinnen auch gewährt wird, dann unterstützen Sie diesen Antrag der SPÖ, denn es ist unterstützungswürdig, dass diese Interpretation geklärt wird.

Wir sind im Ausschuss absolut dafür gewesen, dass diese Sonderbetreuungszeit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeführt wird, aber ganz klar und dezidiert sei dazu gesagt: Wir brauchen diesen Rechtsanspruch mit dieser klaren Interpretation. (Bei­fall bei der FPÖ.)

18.36

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.